Wenn Arbeitsunfälle in Behältern passieren, enden diese meist mit schweren Verletzungen oder sogar tödlich. Die Frage nach Ursachen zeigt im Nachhinein oft, dass es nicht den EINEN Grund gibt, sondern dass eine Verkettung von mehreren unfallkausalen Umständen zu solch schweren Arbeitsunfällen führt.

Illustration aus AUVA M.plus 327 "Einsteigen in enge Räume und Behälter" ((c) F.Hutter)

Es klang wie ein Routineauftrag, als eine Fachfirma für Instandsetzungsarbeiten in einem Schacht beauftragt wurde. Sowohl der mündlich erteilte Auftrag als auch die örtlichen Gegebenheiten schienen klar und bekannt. Doch leider kam es anders … Denn im Zuge der Instandsetzungsarbeiten brach einer der drei erfahrenen, firmenangehörigen Männer im Schacht zusammen. Leider war er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gesichert. Ein Zweiter wollte ihm zu Hilfe eilen, stieg – ebenfalls ungesichert – in den Schacht und stürzte ohnmächtig von der Einstiegsleiter ab. Beide Männer verstarben noch im Schacht. Auch der dritte Mann wollte helfen, erkannte jedoch die Aussichtslosigkeit der Situation. Er konnte den geplanten Rettungsversuch in letzter Sekunde abbrechen, bevor er selbst ohnmächtig wurde, und überlebte nur knapp.

 

Traurige Beispiele wie dieses sind im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten von Behältern oder Schächten zum Glück die Ausnahme. Wenn aber Unfälle in Behältern passieren, enden diese meist mit schweren Verletzungen oder sogar tödlich. Die Frage nach Ursachen zeigt im Nachhinein oft, dass es nicht den EINEN Grund gibt, sondern dass eine Verkettung von mehreren unfallkausalen Umständen zu solch schweren Arbeitsunfällen führt.

 

Bei Schächten wird das Gefährdungspotential durch Abwasser, vor allem wenn dessen genaue Zusammensetzung unbekannt ist, oft unterschätzt. Insbesondere ein hoher Fäkalanteil kann durch Schwefelwasserstoff (ein Faulgas) rasch zu Ohnmacht führen. Sind die im Schacht arbeitenden Personen nicht mit der Rettungseinheit (Dreibein) verbunden, ist eine schnelle Rettung von außerhalb des Schachtes nicht möglich.

Illustration aus AUVA M.plus 327 "Einsteigen in enge Räume und Behälter" (c) F.Hutter)

Wie können also derart tragische Arbeitsunfälle in engen Räumen und Behältern verhindert werden?

  • Vor dem Einsteigen in enge Räume oder Behälter müssen alle Gefährdungen (mechanisch, elektrisch, chemisch, Absturz etc.) bekannt sein. Deshalb ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung (= Evaluierung) vor Ort unerlässlich.
  • Ein Befahrerlaubnisschein (schriftliche Form der Arbeitsfreigabe für Arbeiten in und an Behältern) ist von einer fachkundigen Person zu erstellen.
  • Die ständig anwesende Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der in der Arbeitsfreigabe beschriebenen Schutzmaßnahmen verantwortlich und führt erforderlichenfalls die Rettung durch.
  • Alle beteiligten Personen im und außerhalb des Behälters sind bezüglich der Gefahren sowie der erforderlichen Hilfsmittel und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
  • Die Absicherung des Einstieges in den Schacht ist erforderlich, um Beteiligte und Fremdpersonen (z. B. bei Baustellen im öffentlichen Bereich) außerhalb des Behälters vor einem Absturz zu schützen.
  • Vor dem Einstieg in einen Schacht muss dieser mit einem geeigneten Gaswarngerät „freigemessen“ werden (Überprüfung des Sauerstoffgehaltes und des Vorhandenseins von Schadstoffen in der Atemluft).
Illustration aus AUVA M.plus 327 "Einsteigen in enge Räume und Behälter" ((c) F.Hutter)
  • Für einen gefahrlosen Einstieg und gegebenenfalls eine schnelle Rettung sind die entsprechende Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und ein Dreibein mit Höhensicherungsgerät (Rettungseinheit) erforderlich.
  • Während der Arbeiten bleibt die Person im Schacht mit der Rettungseinheit verbunden und gesichert. Nur in Ausnahmefällen ist eine Trennung von der Rettungseinheit erlaubt. Als Sicherheitsmaßnahme muss sich in diesem Ausnahmefall eine zweite Person im Behälter befinden, die Kontakt zwischen der ständig anwesenden Aufsichtsperson und der kurzfristig ungesicherten Person hält.
  • Bei Tätigkeiten (Schleifen, Schweißen, Lackieren, etc.), bei denen Schadstoffe freigesetzt werden bzw. der Sauerstoffgehalt im Behälter vermindert wird, muss geeigneter Atemschutz getragen oder der Behälter mit einem entsprechend leistungsfähigen Ventilator ausreichend belüftet werden.
  • Die im Behälter tätigen Personen müssen so lange mit der Rettungseinheit verbunden bleiben, bis sie den Schacht verlassen haben.
  • Nach Ende der Arbeiten muss der Behälter wieder verschlossen werden.

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