Bei der Holzbearbeitung kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen mit Kreissägen und Fräsmaschinen. Was Sie für einen sicheren Umgang mit diesen Maschinen beachten sollten, erfahren Sie hier.

(Foto: cottonbro-studio/pexels)

Bei der Holzbearbeitung kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen mit Kreissägen und Fräsmaschinen. Während pro Jahr im Schnitt 60 schwere Kreissägeunfälle passieren, sind es mit Fräsmaschinen rund 20 schwere Arbeitsunfälle, die zum Großteil mit abgetrennten Fingern oder abgetrennten Teilen der Hand enden. Nach Fräsunfällen ist aufgrund der Verletzungen eine Replantation nicht mehr möglich, und auch nach Kreissägeunfällen können nur ca. 20 Prozent der abgetrennten Finger wieder erfolgreich re-implantiert werden. Trotz bestmöglicher medizinischer Versorgung nach einem Arbeitsunfall bedeutet das massive Einschnitte im persönlichen Leben des:der Verunfallten.

 

Gefahren vermeiden – darauf kommt es an

Um solche Arbeitsunfälle bei der Holzbearbeitung zu vermeiden, sind vor allem fundiertes Wissen der Arbeitnehmer:innen sowie technisch einwandfreie Maschinen und Werkzeuge unerlässlich. Für einen sicheren Umgang mit Kreissäge und Fräsmaschine sind zudem folgende Punkte wesentlich:

 

Bei der Kreissäge:

  • Neue Kreissägen müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
  • Ältere Kreissägen ohne CE-Kennzeichnung (Baujahr vor 1995) können weiterverwendet werden, sofern die zum Zeitpunkt ihrer Inverkehrbringung geltenden Normen erfüllt sind und die Kreissägen der Arbeitsmittel-Verordnung (§ 3 AM-VO) entsprechen.
  • Auf jeden Fall müssen bei der Kreissäge ein Spaltkeil, eine (abgesaugte) Schutzhaube sowie ein Parallelanschlag vorhanden sein.

 

Wichtig zu beachten ist …

  • die richtige Einstellung des Spaltkeils.
  • die richtige Spaltkeilstärke (sie muss dicker als der Grundkörper des Kreissägeblattes gewählt werden!).
  • ein möglichst weites Absenken der Schutzhaube (je nach Werkstückdicke).
  • das Fernhalten der Finger aus dem Gefahrenbereich (= 12 cm um das Kreissägeblatt). Hier gilt: Niemals mit den Fingern in den Gefahrenbereich greifen, sondern einen Schiebestock als Hilfsmittel verwenden!
  • das Schneiden geeigneten Materials: Nur Holz oder Holz-ähnliche Werkstoffe mit der Kreissäge schneiden, kein Styropor!

 

Die größten Gefahren

Neben dem zu nahen Heranführen der Hände an das Kreissägeblatt ist die größte Gefahr, dass das Werkstück gefangen wird. Das passiert besonders oft beim Längsschneiden von Massivholz. Durch die Verwendung des richtigen Spaltkeils bzw. der richtigen Spaltkeilstärke und eines Besäumschuhs kann diese Gefahr verhindert werden.

Bei der Fräsmaschine:

  • Fräsmaschinen müssen unbedingt über einen Anschlag und
  • eine Drehzahlanzeige bzw. ein Drehzahlschaubild verfügen.

 

Wichtig zu beachten ist …

  • die Wahl der richtigen Drehzahl (diese sollte angepasst sein an den Fräser-Durchmesser, an das zu verarbeitende Material und die höchstzulässige Drehzahl.)
  • immer im Gegenlauf zu fräsen.
  • beim Fräswerkzeug den ungenutzten Teil möglichst weit abzudecken.
  • die Auswahl des richtigen Werkzeugs:
    • Bei Tischfräsmaschinen geht man immer von Handvorschub aus (auch bei Verwendung eines Vorschubapparates – dieser gilt nur als Vorschubhilfe). Dem zufolge dürfen nur für Handvorschub vorgesehene Werkzeuge verwendet werden, die mit der Bezeichnung MAN (bzw. früher BG-TEST oder Handvorschub) gekennzeichnet sind. Diese Werkzeuge sind durch ihre Geometrie so gestaltet, dass eine erhöhte Rückschlaggefahr vermieden ist.
    • Werkzeuge mit der Kennzeichnung „MEC“ oder „mech. Vorschub“ (bzw. früher BG-FORM) dürfen aufgrund der erhöhten Rückschlaggefahr nur bei Maschinen mit mechanischem Vorschub verwendet werden, wie z. B. Vierseitenhobelmaschine, Doppelendprofile oder CNC-Bearbeitungszentren.

 

Die größten Gefahren

Neben dem zu nahen Heranführen der Hände an das Fräswerkzeug ist die größte Gefahr, dass das Werkstück gefangen wird.

 

Für den sicheren Umgang mit Kreissäge und Fräsmaschine gilt:

  • Beide Maschinen müssen über eine Absaugung und einen Wiederanlaufschutz verfügen.
  • Es dürfen nur einwandfreie und instandgesetzte (scharfe Werkzeuge) verwendet werden.
  • Aufgrund der Gefahr von Holzsplittern wird das Tragen einer Schutzbrille empfohlen.
  • Absolutes Handschuh-Trageverbot (Einzugsgefahr = Verletzungsgefahr!)
  • Besondere Verwendungsbestimmungen gelten für Jugendliche: Sie dürfen nur ihrem Alter und Ausbildungsstand entsprechend und unter Aufsicht mit den Maschinen arbeiten.

Nähere Infos zum Thema:

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at