Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind die Grundlage der Arbeitsstoffevaluierung. Tipps für den richtigen Einsatz von SDB im Unternehmen bietet das AUVA-Merkblatt M.plus 385.

(Foto: R.Reichhart)

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) soll gewerblichen, aber auch privaten Nutzern:Nutzerinnen eines chemischen Produktes als Grundlage dienen, alle notwendigen Maßnahmen für den Schutz von Menschen vor chemischen Gefahren und für den Umweltschutz zu treffen. Kaum einer Informationsquelle kommt bei der Evaluierung chemischer Stoffe so eine wichtige Bedeutung zu wie dem Sicherheitsdatenblatt (SDB). Es ist die Grundlage der Arbeitsstoffevaluierung (§ 41 ASchG). Daher ist es erforderlich, in der Arbeitsstätte von allen verwendeten Arbeitsstoffen aktuelle SDB griffbereit zu haben. Dies gilt auch für Baustellen, wenn diese länger als fünf Tage bestehen.

 

In Papierform oder elektronisch?

In welcher Form die SDB verwaltet werden, ist nicht vorgeschrieben. Sie können beispielsweise in Ordnern in Papierform oder als Dateien auf dem betriebseigenen Server abgelegt werden. Es muss jedenfalls sichergestellt sein, dass alle betroffenen Arbeitnehmer:innen Zugriffsmöglichkeit darauf haben und im Aufsuchen der SDB unterwiesen sind! Insbesondere bei Unfällen mit Chemikalien ist es hilfreich, wenn man der Ärztin bzw. dem Arzt oder der Feuerwehr die entsprechenden SDB möglichst rasch zur Verfügung stellen kann. Des Weiteren sind SDB zwangsläufig bei behördlichen Erhebungen oder Verfahren erforderlich.

Hinsichtlich der praktischen Handhabung ist es sinnvoll, eine deutliche Trennung der aktuellen SDB von den alten Versionen beziehungsweise von jenen alter Produkte, Bemusterungen usw. vorzunehmen.

 

Reicht die Sammlung aller SDB?

Ein weit verbreiteter Irrtum bei der Erstellung einer chemisch fundierten Evaluierung ist die Annahme, dass alleine die Ansammlung aller aktuellen SDB, mitunter die Zuordnung bzw. Aufteilung in Eigenschaftsgruppen, schon die Evaluierung darstellt. Eine Sammlung aller SDB alleine ist zur Arbeitsstoffevaluierung jedoch noch nicht ausreichend. Ergänzend dazu müssen die Art, das Ausmaß und die Dauer der Einwirkung auf Arbeitnehmer:innen ermittelt, die möglichen Gefahren bei den jeweiligen Arbeiten beurteilt und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden. Zudem sind auch Angaben zu den Lager- und Verarbeitungsmengen hilfreich. Es wird empfohlen, diese Informationen im Verzeichnis der verwendeten gefährlichen Arbeitsstoffe („Arbeitsstoffverzeichnis“), das verpflichtend zu führen ist, zu dokumentieren. Diesen Unterlagen der Arbeitsstoffevaluierung sind die SDB und andere relevante Dokumente (z. B. Messergebnisse, Bescheide) beizuordnen.

 

Aufbau des SDB

Das SDB ist in folgende 16 Abschnitte unterteilt:

  • Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens
  • Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
  • Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
  • Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
  • Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen
  • Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
  • Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
  • Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
  • Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
  • Abschnitt 14: Angaben zum Transport
  • Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
  • Abschnitt 16: Sonstige Angaben

 

Die vier wichtigsten Abschnitte für die Anwender:innen sind

Abschnitt 2 – Mögliche Gefahren

  • Einstufung des Stoffs / Gemischs
  • Kennzeichnungselemente: Piktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitsratschläge (P-Sätze) sowie die Kategoriezuordnung
  • Sonstige Gefahren

Abschnitt 4 – Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Beschreibung der Maßnahmen
  • Akute und verzögert auftretende Symptome

Abschnitt 6 – Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

  • Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz
  • Rückhaltung und Reinigung

Abschnitt 8 – Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung

  • Grenzwerte
  • Expositionsbegrenzung
  • PSA:
    • Schutzhandschuhe: geeignetes Material und Dicke!
    • Atemschutz: Art
    • Schutzbrille: Notwendigkeit

 

Woran erkennt man ein brauchbares Sicherheitsdatenblatt?

Ein gutes SDB sollte sich durch folgenden Inhalt auszeichnen:

  • Besitzt das SDB für den Stoff / das Stoffgemenge eine REACH-Registrierungsnummer und ist daher in der EU zum Handel und Verwendung zugelassen?
  • Stimmen die Angaben (Handelsname, Kennzeichnung) im SDB mit den Angaben auf dem Gebinde überein?
  • Wird auf die österreichische Rechtslage Bezug genommen?
  • Wird in Abschnitt 15 auf die österreichischen Rechtsvorschriften verwiesen?
  • Ist eine ständig erreichbare Notrufnummer (z. B. die österreichische Vergiftungsinformationszentrale, +43 1 406 43 43) angegeben?
  • Entsprechen die im Abschnitt 8 angegebenen Grenzwerte der aktuellen Fassung der GKV?
  • Werden von möglichen Zersetzungsprodukten Grenzwerte angegeben?
  • Entspricht die Einstufung der Komponenten der harmonisierten Einstufung gemäß CLP (zu finden in der CLP-Verordnung, Anhang VI)?
  • Liegen bei flüchtigen Substanzen Angaben zum Siedepunkt und / oder Dampfdruck vor?
  • Sind beim Hautschutz Handschuhmaterial und Materialdicke angegeben?
  • Sind beim Atemschutz Filtertypen angegeben?

 

Nach REACH sind insbesondere für (Rein-)Stoffe sogenannte erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB) zu liefern. Diese enthalten einen unter Umständen sehr umfangreichen Anhang, der für eine Reihe von identifizierten Verwendungen die Expositionsszenarien beschreibt und Risikomanagementmaßnahmen angibt. In diesem Fall kann es nötig sein, dass Arbeitgeber:innen die Sicherheitsfachkraft und den:die Arbeitsmediziner:in beizieht, um die relevanten Inhalte des eSDB in Betriebsanweisungen zu übersetzen und in die vorgeschriebene Information und Unterweisung der Beschäftigten einzubringen.

Nähere Infos finden Sie im AUVA-Merkblatt M.plus 385 „Das Sicherheitdatenblatt“

 

Dieses Merkblatt ist für Unternehmer:innen, Vorgesetzte und Präventivfachkräfte in Klein- und Mittelbetrieben gedacht. Es soll einen Überblick über die in Sicherheitsdatenblättern enthaltenen Informationen liefern sowie Tipps für den richtigen Einsatz des Sicherheitsdatenblattes im Betrieb geben.