Welche Kriterien bei der Auswahl geeigneter Luftreiniger für den Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollten, haben wir anhand aktueller Publikationen für Sie zusammengefasst.

(Illustration: lwtaf)

Durch die aktuelle SARS-CoV-2 Pandemie hat der Einsatz von Luftreinigern deutlich an Stellenwert gewonnen. Aufgrund der unterschiedlichen technischen Wirkmechanismen von Luftreinigern ist die Auswahl des geeigneten Gerätes schwierig. Dazu kommt, dass Werbeversprechen nicht immer der Realität entsprechen. In einigen Fällen wird die Raumluft durch den Einsatz von derartigen Geräten sogar schlechter, da gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen. Da der Begriff „Luftreiniger“ nicht definiert ist, wird dieser für eine Vielzahl von Geräten in Anspruch genommen. Weiters gab es bisher keine einheitlichen Standards, Normen oder vergleichbare Qualitätsanforderungen.

 

Unterstützung bei der Auswahl bieten folgende Publikationen:

  • Positionspapier des Arbeitskreises Innenraumluft im Klimaschutzministerium (BMK)
  • Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, gerichtet an alle Arbeitsinspektorate
  • VDI-EE 4300 Blatt 14

 

Positionspapier zum Einsatz von Luftreinigern und Einbringung von Wirkstoffen in die Innenraumluft des Arbeitskreises Innenraumluft

Ein wesentliches und wichtiges österreichisches Expertengremium im Bereich Innenraumklimatologie und -toxikologie ist der Arbeitskreis Innenraumluft im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Dieser erarbeitet zu aktuellen Herausforderungen und Problemen im Themenbereich „Innenraumluft“ Leitfäden und Positionspapiere. Das „Positionspapier zu lüftungsunterstützenden Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe – Einsatz von Luftreinigern und Einbringung von Wirkstoffen in die Innenraumluft“ (ursprünglich erschienen im November 2020) wurde überarbeitet und in der aktuellen Version im Januar 2022 veröffentlicht. Inhaltlich wird darin nicht nur der Einsatz von Luftreinigern, bzw. die Einbringung von Wirkstoffen in die Innenraumluft thematisiert, sondern auch die Thematik SARS-CoV-2 und COVID-19 detaillierter betrachtet, wie z. B.:

  • Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2
  • Bedeutung der Raumlüftung (hoher Außenluftluftaustausch, Grenzen der Fensterlüftung)
  • Verfahren zur Luftreinigung (Vor- und Nachteile)
  • Einsatzempfehlungen zu Luftreinigern
  • Dimensionierung von Luftreinigern (CADR-Wert)
  • Problematik und Gefahren von Ozon und freigesetzten Luftionen
  • Vernebelung oder direkte Abgabe von Substanzen in die Raumluft
  • Grenzen des Einsatzes von Luftreinigern in Innenräumen und Prioritäten

Das Positionspapier kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

 

Erlass zum Einsatz von Luftreinigern des Bundesministeriums für Arbeit – Klarstellungen an Arbeitsinspektorate

Viele Arbeitgeber:innen versuchen mittlerweile in ihren Betrieben mit Luftreinigern Covid-19-Prävention zu betreiben. Im Gegensatz zum privaten Bereich, wo es oft schwierig ist, gegen unwirksame oder gar gesundheitsgefährdende Produkte vorzugehen, bieten arbeitnehmerschutzrelevante Gesetze und Verordnungen sehr wohl diese Möglichkeiten. Vor allem beim Einsatz von Geräten, bei denen Chemikalien oder Strahlung in die Raumluft abgegeben werden, haben Fachleute, trotz der Zusicherung der Unschädlichkeit dieser Geräte seitens der Hersteller:innen, massive Bedenken. Aus diesem Grund erfolgte 2021 eine Klarstellung durch das Bundesministerium für Arbeit, gedacht in erster Linie für das ZAI (Zentralarbeitsinspektorat), in Form eines Erlasses (Einsatz von Luftreinigern, Geschäftszahl: 2021-0.433.695).

 

Folgende Inhalte lassen sich zusammenfassen:

  • Der Einsatz von Geräten, deren Wirkungsweise ausschließlich auf einer rein mechanischen Filterung der Raumluft beruht, ist zulässig.
  • Eine Einbringung von Chemikalien (z. B. Ozon, Wasserstoffperoxyd) in die Atemluft am Arbeitsplatz bzw. die Erzeugung von Radikalen sowie von Reaktions- oder Spaltprodukten durch den Einsatz von Kaltplasmaverfahren oder Strahlung kann eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung von Beschäftigten darstellen.
  • Für die Verwendung dieser Geräte am Arbeitsplatz ist ein vollständiger und detaillierter Nachweis des:der Arbeitgebers:Arbeitgeberin erforderlich, durch den jede mögliche nachteilige Beeinträchtigung (durch vernebelte oder entstehende Chemikalien, bzw. auch durch sämtliche möglicherweise entstehenden weiteren Reaktionsprodukte) mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine generelle – arbeitsplatzunabhängige – Bewertung durch Gerätehersteller:innen nicht ausreicht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass unter realistischen Bedingungen eine vollständige Erfassung aller möglichen Risiken und Auswirkungen auf die Gesundheit der anwesenden Arbeitnehmer:innen kaum möglich ist, und der Einsatz der Geräte insofern zu unterlassen ist.
  • Es wird angemerkt, dass bisher keine Informationen über marktverfügbare Geräte vorliegen, die bei Tests unter realistischen Bedingungen und Luftströmungen, abseits einer Testkammer, eine nennenswerte Wirkung zeigen konnten. Deutlich effizientere Maßnahmen zur Reduktion von Krankheitserregern in der Atemluft und des Infektionsrisikos für anwesende Arbeitnehmer:innen sind allgemeine Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Lüften, Abstandsregeln und das Einhalten einer Nies- und Hustetikette.

Der Erlass kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

 

VDI-EE 4300 Blatt 14 (Anforderungen an mobile Luftreiniger zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten)

Bislang existierten keine harmonisierten Prüfvorgaben für den Nachweis der Wirksamkeit der Luftreiniger, sodass ein Vergleich der verschiedenen Techniken und Geräte nahezu unmöglich war. Mit dem Erscheinen der Expertenempfehlung VDI-EE 4300 Blatt 14 im September 2021 wurde diese Lücke geschlossen. Darin werden Anforderungen an mobile Luftreiniger definiert, mit denen eine effektive Verringerung der Virenlast (insbesondere von SARS-CoV-2 und ähnlichen Viren) in Innenräumen erreicht werden soll. Zudem werden Prüfkriterien und Prüfanforderungen beschrieben. Besonders werden nachfolgende Aspekte darin behandelt:

  • Wirksamkeit: Die Geräte sollten, unabhängig von der eingesetzten Technologie, beim bestimmungsgemäßen Gebrauch die Konzentration der Viren in der Luft der Aufenthaltszone um 90 % innerhalb einer halben Stunde reduzieren.
  • Erforderlicher Luftdurchsatz
  • Geräuschentwicklung
  • Unerwünschte Nebenprodukte: Aus Sicht der Raumlufthygiene sind künstliche Einträge von Luftschadstoffen und insbesondere von reaktiven Substanzen wie Ozon im Sinne eines „Verschlechterungsverbots“ unerwünscht. Ozon in der Raumluft kann bereits bei geringen Konzentrationen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
  • Weitere relevante Kriterien wie Behaglichkeit, Funktionsweise, Aufstellungsposition, sicherer Umgang und Schutz vor Vandalismus werden auch betrachtet.

Diese Richtlinie kann kostenpflichtig erworben werden unter: https://www.vdi.de

 

Zusammenfassung der wichtigsten Empfehlungen

  • Raumluftreiniger können nur als ergänzende Infektionsschutzmaßnahme vor SARS-CoV-2 sinnvoll sein. Die notwendige Außenluftzufuhr (Luftaustausch mit der Außenluft) kann damit nicht ersetzt werden.
  • Erstmals gibt es harmonisierte Prüfvorgaben für den Nachweis der Wirksamkeit von Luftreinigern, sodass ein Vergleich der verschiedenen Techniken möglich ist (VDI-EE 4300 Blatt 14).
  • Bei der Auswahl sollten bewährte Systeme wie Filtersysteme mit Schwebstofffiltern bevorzugt werden. Geräte, welche selbst gefährliche oder bedenkliche Schadstoffe produzieren, dürfen aufgrund des Verschlechterungsverbotes nicht verwendet werden.

Die AUVA unterstützt Sie gerne bei:

  • Beratung bei der Auswahl von geeigneten Luftreinigungsgeräten am Arbeitsplatz.
  • Beurteilung der Lüftungssituation im Betrieb.
  • allen weiteren Fragen bzgl. Lüftungstechnik, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at