Wer mit Trockeneis hantiert, sollte über sicherheitstechnische Fakten für einen gefahrlosen Umgang mit diesem Arbeitsstoff Bescheid wissen!

(Foto: lwdrj)

Trockeneis ist bekannt als weißer, tiefkalter, geruchloser Feststoff, der meist in Blockform oder als Pellets bzw. Schnee angeliefert wird. Dabei handelt es sich um Kohlenstoffdioxid in fester Form, das z. B. zur Transportkühlung von Medikamenten oder Lebensmitteln, zur wasserfreien Oberflächenreinigung, oder zum Kaltschrumpfen eingesetzt wird. In natürlicher Form kommt Trockeneis an den Polen des Planeten Mars vor, was auf spezielle Eigenschaften schließen lässt.

 

Das Besondere an Trockeneis ist, dass es bei der Verwendung direkt vom festen in den gasförmigen Zustand übergeht. Dabei entstehen große Gasmengen (1 kg Trockeneis bildet über 500 Liter Kohlenendioxid-Gas!), die in geschlossen Räumen durch Sauerstoffverdrängung schnell lebensbedrohend werden können! Sichtbar sind zumeist kalte Nebel, die sich am Boden ausbreiten.

 

Auch wenn der Name „Trockeneis“ vertrauenserweckend klingt, können bei der Verwendung erhebliche Risiken auftreten. Um einen sichere Verwendung zu gewährleisten, ist daher die Einhaltung von Schutzmaßnahmen unerlässlich.

Risiken und mögliche Schäden im Umgang mit Trockeneis

  • Vergiftung bzw. Erstickung
    Bei -80°C ist Trockeneis fest. Bei -78,5°C sublimiert („taut“) es auf und gibt dabei CO2 an die Luft ab. Für Personen in der Umgebung erhöht sich damit der Anteil von CO2 in ihrer Atemluft – und zwar ohne, dass sie es merken. Das kann je nach Anteilserhöhung zu unterschiedlich schweren Folgen von Schläfrigkeit bis hin zum Tod führen.
  • Kälteverbrennungen
    Die Kälteverbrennung ist eine Sonderform der Erfrierung. Die extreme Kälte von Trockeneis verursacht binnen Sekunden lokale, verbrennungsartige Schäden an den betroffenen Körperteilen. Beim Kontakt mit Trockeneis kann es zu Kälteverbrennungen an Haut oder Augen kommen.
  • Überdruck
    Die Sublimation von Trockeneis – also der Übergang vom festen in den flüssigen Zustand – führt zu einem deutlichen Volumenanstieg. Das kann beim Verwenden von dichten Behältern zum Bersten führen.

 

Risikoreduktion im Umgang mit Trockeneis

Um die Risiken im Umgang mit Trockeneis zu reduzieren, sind folgende für den Arbeitnehmer:innenschutz relevante Maßnahmen zu setzen:

 

Arbeitsplatzevaluierung

  • Lüftung/Absaugung: Bei offenem Umgang mit größeren Mengen an Trockeneis muss sichergestellt sein, dass lüftungstechnische Maßnahmen (z. B. Absaugung, Be- bzw. Entlüftung) gesetzt werden. Sorgen Sie speziell im Bodenbereich für Lüftung!
  • Tragegerät: Vorratsbehälter dürfen nur mit geeignetem Gerät vom bzw. zum Arbeitsplatz befördert werden.
  • Entnahmeeinrichtungen (Schaufel): Da diese die Temperatur des Trockeneises annehmen, muss das Material entsprechend gewählt bzw. der Aufbewahrungsort festgelegt werden (Risiko möglicher Hautschäden durch Erfrierung beim Angreifen!).

 Grenzwertüberwachung

  • Kontrollmessungen: Bei offenem Umgang mit größeren Mengen an Trockeneis sollte eine Raumluftüberwachung angedacht werden.
  • Ein personengetragenes CO2-Messgerät gibt akustische Signale, wenn beim Arbeiten mit Trockeneis Optimierungen erforderlich sind bzw. Schutzmaßnahmen eingeleitet werden müssen (Einstellwert von ≤000 ppm, Messposition im Einatembereich, z. B. Brusttasche).
  • Trockeneisgebinde: Lassen Sie diese wegen der ungewollten Freisetzung von CO2 nicht offen stehen!

 Kennzeichnung und Zutrittsbeschränkung

  • Zugang zum Lager bzw. Arbeitsbereich: Nur unterwiesene Personen dürfen Zugang zu Trockeneis haben! Nicht-unterwiesenen Personen ist der Zutritt untersagt!
Warnung vor Erstickungsgefahr bei hoher CO2-Konzentration
Warnung vor Kälte beim Umgang mit Trockeneis

PSA und Arbeitskleidung

Im Umgang mit Trockeneis ist folgende besondere Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich:

  • Handschutz: Wer mit Trockeneis hantiert, muss gemäß ÖNORM EN 511 „Schutzhandschuhe gegen Kälte“ Kälteschutzhandschuhe verwenden – das gilt vor allem bei der Überführung von der Lieferbox in die Transportbox bzw. von der Transportbox in die Verbrauchseinrichtung). Für Reinigungsarbeiten sind Arbeitshandschuhe zu verwenden.
  • Augenschutz: Gesichtsschutzschilde, Schutzbrillen zur Vermeidung von Spritzern von Trockeneis, z. B. bei Zerkleinerung oder Strahlreinigung, (gemäß ÖNORM EN 166 „Persönlicher Augenschutz – Anforderungen“)
  • Körperschutz: bei möglichem Kontakt Schürze oder Schutzkleidung (z. B. Overall) tragen
  • Gehörschutz: bei Strahl-/Reinigungsarbeiten erforderlich

 

Allgemein

  • Entsorgung: nicht in die Kanalisation ausströmen lassen (gefährliche Gasansammlung vermeiden!); an gut belüftetem Platz oder im Freien ist ein Ablassen in die Atmosphäre möglich.

 

Risikoreduktion beim Transport

Damit ein sicherer Transport von Gütern unter Kühlung mit Trockeneis gewährleistet ist, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

  • Boxen mit Trockeneis nicht dicht verschließen. So wird ein unkontrollierter Druckanstieg und damit ein Bersten ausgeschlossen. Dabei ist die Relation des ansteigenden Volumens zu beachten: 2 kg festes Trockeneis werden zu über 1.000 Litern (1 m³) gasförmigen Kohlendioxids!
  • Boxen unter Trockeneiskühlung richtig kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss folgende Wortlaute umfassen: „KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL“ oder „TROCKENEIS, ALS KÜHLMITTEL“. Dabei ist die Schreibweise in Großbuchstaben anzuwenden. Die Kennzeichnung ist deutlich, dauerhaft und gut sichtbar anzubringen.
  • Boxen unter Trockeneiskühlung bzw. Boxen mit Trockeneis erst unmittelbar vor Fahrtantritt ins Fahrzeug verladen.
  • Vor dem Einsteigen in das Fahrzeug für ausreichende Lüftung sorgen.
  • Klimaanlage auf Außenluftansaugung stellen!
  • Luftaustausch zwischen Fahrgastraum und Laderaum verhindern. Speziell bei längeren Transportstrecken sind Fahrzeuge einzusetzen, bei denen der Fahrgastraum vom Laderaum vollkommen getrennt ist, sodass kein direkter Gas(„Luft“)-Austausch möglich ist. Das verhindert den gefährlichen Anstieg von CO2 in der Atemluft der Fahrzeuginsassen. Wenn ein üblicher PKW bzw. Kombi verwendet wird, muss das Trockeneis im Kofferraum transportiert werden und die Lüftung muss auf möglichst hoher Stufe ausschließlich mit Außenluft laufen. Der Transport von Trockeneis im PKW ist generell nur bei kurzen Strecken zu empfehlen.
  • Warnkennzeichen für Gefahrgut an Laderaum-Zugängen anbringen, falls nötig. Der Laderaum verfügt im Idealfall über eine gute und dauerhaft wirksame natürliche oder technische Entlüftung. Ist dies nicht der Fall, bzw. wird der Laderaum als luftdicht angesehen, müssen alle Zugänge (Türen) zum Fahrzeug im Ladebereich mit einem speziellen Warnkennzeichnen für Gefahrgut gemäß Transportrecht versehen werden.

 

Alle sonstigen Arbeitnehmer:innen-Schutzvorschriften sind natürlich ebenso zu beachten; insbesondere müssen Zusteller:innen über die Gefährdungen im Umgang mit Trockeneis unterwiesen werden. (Dies fordert auch das Transportrecht!)

Weitere Infos:

Weiteres Informationsmaterial zu Gefahren beim Verwenden und beim Transport von Trockeneis bieten Institutionen, die sich mit der Arbeitssicherheit beschäftigen, z. B.:

 

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das Präventionsteam der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at