Das kostenlose Online-Tool „AUVA-Arbeitsstoff­verzeichnis“ unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick über verwendete Arbeitsstoffe und deren gefährliche Eigenschaften zu behalten.

Illustration: Lukas Hofreiter

Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, §§ 40 und 41) und Dokumentations-Verordnung (DOK-VO, § 2) sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, ein Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe zu führen, die im Unternehmen verwendet werden. Denn nur wenn Arbeitgeber:innen wissen, welche Beschäftigten wo mit welchen Stoffen wie oft in Kontakt kommen, können sie Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen. Um Unternehmen das Erstellen und Führen eines solchen Verzeichnisses zu erleichtern, stellt die AUVA die Webapplikation Arbeitsstoffverzeichnis kostenlos zur Verfügung.

 

Ganz easy zum eigenen Verzeichnis

Das AUVA-Tool ist einfach zu bedienen und bietet trotz­dem viele Features. Es eignet sich damit für Unternehmen aller Größen und Branchen. Da die vom Unternehmen eingegebenen Daten in der Web-Applikation gespeichert werden, sind sie jederzeit verfügbar.

 

Wachsender Arbeitsstoff-Katalog

Jeder von Usern:Userinnen eingegebene Arbeitsstoff erweitert den Arbeitsstoff-Katalog für alle Nutzer:innen. Bevor ein Arbeits­stoff in den Katalog aufgenommen wird, prüft die AUVA Vollständigkeit und Richtigkeit der User:innen-Eingaben. Firmen, die der AUVA Sicherheitsdaten­blätter ihrer Produkte zur Verfügung stellen, tragen zum Ausbau des Arbeitsstoff-Katalogs bei und werden im Online-Tool als „Mitwirkende Firmen“ angeführt.

(Foto: R. Reichhart)

Praxisschulungen

Für alle, die das AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis näher kennenlernen möchten, werden auch Webinare angeboten, bei denen die Grundfunktionen und der Umgang mit der Webapplikation erklärt werden. Im Rahmen von halbtägigen Fachseminaren erhalten Interessierte zudem einen umfassenden Einblick in alle Funktionen des Online-Tools und können dabei gleich beginnen, ihre eigenen Arbeitsstoffe einzupflegen und ihr individuelles Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe anzulegen.

 

Die nächsten Termine:

Nähere Infos zum AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis und zu den Schulungen finden Sie im Folder AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis.

 

Bei Fragen zur Erstellung des Arbeitsstoffverzeichnisses steht Ihnen das Präventionsteam der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at

Fotocredit: Richard Reichhart