Die AUVA unterstützt Unternehmen mit neuen Publikationen bei der wiederkehrenden Prüfung und Dokumentation von Absaugeinrichtungen. 

AUVA-Merkblätter M.plus 911.1-911.4: Praxisanleitungen für die wiederkehrende Prüfung von Absaugeinrichtungen.

Absaugeinrichtungen werden in verschiedensten Bereichen der Arbeitswelt eingesetzt, um Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor den gesundheitlichen Auswirkungen gefährlicher Arbeitsstoffe zu schützen. Nur regelmäßig gewartete und ordnungsgemäß geprüfte Absaugeinrichtungen können entsprechenden Schutz vor partikelförmigen und / oder gasförmigen Arbeitsstoffen garantieren.

In der Praxis stellt allerdings die (wiederkehrende) Prüfung von Absaugeinrichtungen auf den ordnungsgemäßen Zustand in vielen Fällen nach wie vor einen Problembereich dar. Entweder werden

  • Prüfungen gar nicht oder nur unvollständig durchgeführt,
  • es erfolgt durch fehlendes Wissen eine fachlich nicht korrekte Prüfung, oder
  • eine Prüfung ist nicht möglich, weil z. B. keine geeigneten Messpunkte in der Anlage vorhanden sind.

Was ist zu prüfen?

Das Hauptproblem bei der Überprüfung von Absaugeinrichtungen (Absauganlagen und Absauggeräten) ist, dass laut Grenzwerteverordnung (GKV) nur folgende Punkte geregelt sind:

  • die Notwendigkeit der Prüfungen an sich,
  • der Personenkreis, welcher diese Prüfungen durchführen darf,
  • die Prüfintervalle und
  • die Dokumentation der Prüfungen.

Der Prüfumfang bzw. die genauen Prüfinhalte sind allerdings nicht gesetzlich geregelt, sondern ergeben sich aus Normen und technischen Regeln – eine große Herausforderung, vor allem für die Prüfer:innen in der Praxis.

 

Leitfaden für die Durchführung

Um Arbeitgeber:innen dabei zu unterstützen, die Prüfung ihrer Absaugeinrichtungen ordnungsgemäß durchzuführen, hat die AUVA Praxisanleitungen für unterschiedliche Absaugtypen erstellt. In diesen praktischen Arbeitsbehelfen sind einerseits die Prüfanforderungen und Prüfinhalte beschrieben, andererseits kann darin aber auch die Dokumentation der Prüfung erfolgen. Aktuell stehen Praxisanleitungen für die wiederkehrende Prüfung folgender Anlagen zur Verfügung:

 

Übersichtlicher und praktikabler Aufbau – Antwort auf konkrete Fragen

Mit den vorliegenden Merkblättern werden nicht nur der Ablauf und Inhalt der Prüfungen möglichst konkret beschrieben, sie geben auch Antworten auf die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fragen zu diesem Thema, wie z. B.:

  • Welche gesetzlichen Anforderungen sind bei der Prüfung von Absaugeinrichtungen (Absauggeräten und Absauganlagen) zu berücksichtigen?
  • Was ist bei der verpflichtenden Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme zu berücksichtigen?
  • Welche Einbauteile müssen in welcher Art und Weise geprüft werden?
  • Wie sind Luftgeschwindigkeitsmessungen richtig durchzuführen?
  • Wer darf derartige Prüfungen überhaupt durchführen?
  • Ist je nach Arbeitsstoff eine Luftrückführung (Umluftnutzung) zulässig? Welche Anforderungen ergeben sich dadurch für den Betrieb der Anlage?

 

Handlungsleitfaden und Prüfungsdokumentation in einem

Ein wesentlicher Vorteil dieser AUVA-Merkblätter ist, dass die jeweiligen Inhalte der Sicht- und Funktionsprüfung nicht nur beschrieben und grafisch dargestellt sind, sondern für die Durchführung der Prüfung auch im Checklistenformat detailliert vorgegeben sind. Dadurch sind die sicherheitsrelevanten Prüfkriterien sowohl für den:die Prüfer:in als auch für Anlagenbetreiber:innen eindeutig erkennbar.

Prüfung des Gesamtzustandes (Auszug aus AUVA-M.plus 911.2 Prüfung und Dokumentation von KFZ-Abgasabsaugungen)

Dank der vorhandenen Leervorlagen kann jedes der Merkblätter für die jeweilige Absaugeinrichtung als Dokumentation der Prüfbefunde (für bis zu 10 Jahre) verwendet werden.

Auszug Prüfbefund aus AUVA-M.plus 911.2 "Prüfung und Dokumentation von KFZ-Abgasabsaugungen"

Weitere Infos:

Die jeweiligen Praxisanleitungen für die wiederkehrende Prüfung stehen als barrierefreies PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung

oder können als Druckversion kostenlos bestellt werden.

 

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at