Die richtige Schutzausrüstung und Bekleidung trägt im Straßenverkehr entscheidend zur Sicherheit bei. Was für Fahrradboten:-botinnen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählt und was darüber hinaus empfohlen ist, um sicher und gesund unterwegs zu sein, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

(Foto: AUVA / Richard Reichhart)

Persönliche Schutzausrüstung auf dem Fahrrad

Die folgenden Elemente sind als persönliche Schutzausrüstung für Fahrer:innen notwendig:

 

Fahrradhelm:

Ein gut sitzender und richtig getragener Fahrradhelm kann bei Stürzen schwere Verletzungen verhindern. Der richtige Fahrradhelm trägt eine CE-Kennzeichnung und hat die passende Größe. Der Helm muss so eingestellt sein, dass er gut am Kopf sitzt und mit dem Kinnriemen geschlossen ist. Nach einem Unfall oder bei Beschädigungen muss der Helm getauscht werden. Manche Hersteller:innen empfehlen, auch unbeschädigte Helme spätestens nach fünf Jahren zu tauschen, denn das Material kann ermüden und die Schutzwirkung ist dann nicht mehr gegeben. Eine gut sichtbare Farbe und Reflektoren am Helm sorgen für Sichtbarkeit und erhöhen dadurch die Sicherheit im Verkehr.

 

Mehr Informationen zum richtigen Einstellen des Radhelms finden Sie in diesem Blogartikel:

Regen- und Kälteschutz:

Fahrer:innen sind im Freien tätig und dabei unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Deshalb benötigen sie die passende Kleidung, die sie sowohl vor der Witterung – besonders vor Regen oder Schnee – und vor der Kälte schützt. Auch diese Kleidung müssen Arbeitgeber:innen zur Verfügung stellen.

 

Hautschutz:

Aufgrund der Tätigkeit im Freien sind Fahrer:innen auch der Sonne ausgesetzt.  Die UV-Strahlung kann die Haut schädigen und sollte daher auch im Frühling oder bei vermeintlich „geringer“ Sonneneinstrahlung niemals unterschätzt werden. Deshalb ist Sonnencreme als entsprechender Schutz der Haut zur Verfügung zu stellen.

 

Mehr Informationen zum Thema UV-Schutz finden Sie in diesen Blogartikeln:

Arbeitsplatzevaluierung für Fahrradbotendienste

Die Arbeitsplatzevaluierung dient dazu, systematisch und organisiert die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgebende dazu, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit Sicherheit und Gesundheitsschutz sicherzustellen – das gilt natürlich auch für Fahrradbotendienste und den Arbeitsplatz der Fahrer:innen. Zur Evaluierung gehört:

  • das Ermitteln von physischen und psychischen Belastungen, Gefährdungen und Risiken,
  • die Informationssammlung zu den (fixen) Rahmenbedingungen und veränderlichen Bedingungen,
  • die Beurteilung der Risiken und
  • das Festlegen und Umsetzen von geeigneten Maßnahmen.

Die Maßnahmen zum Schutz der Fahrer:innen ergeben sich also aus der Evaluierung. Kollektiv wirkende Lösungen haben dabei Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen. Die nötige persönliche Schutzausrüstung (PSA) ergibt sich aus der Evaluierung und kann fallweise auch über die hier erwähnten Elemente hinausgehen.

 

Um die wichtigsten Aspekte in der Evaluierung des Arbeitsumfelds und der Tätigkeiten von Fahrradboten:-botinnen zu berücksichtigen, können Sie nach der „5F-Regel“ vorgehen: Fahrzeug, Fahrer:in, Fahrradeinstellung, Friktion, Finaler Check. Diese fünf Schritte führen durch den Evaluierungsprozess der konkreten Tätigkeit der Fahrer:innen – sowohl bei der Erst- als auch bei Folgeevaluierungen.

 

Genauere Informationen finden Sie im AUVA-Merkblatt M.plus 801 „Fahrradbotendienste – sicher unterwegs“.

Empfohlene Ausrüstung und Arbeitsbekleidung

Neben der persönlichen Schutzausrüstung, die von Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt werden muss, empfehlen wir weitere Elemente der  Arbeitskleidung und Ausrüstung, die zur Sicherheit und Sichtbarkeit beitragen:

 

Schutzbrille:

Es ist empfehlenswert, während der Fahrt Radbrillen zu tragen. Diese schützen das Auge vor Staub, Insekten oder anderen Partikeln, die ins Auge gelangen können – und vermeiden so nicht nur Irritationen oder Schäden am Auge sondern auch die entstehende Ablenkung. Brillen sollen über einen guten UV-Schutz verfügen – so ist auch das Auge vor UV-Einstrahlung geschützt. Nachdunkelnde Brillen passen sich den aktuellen Lichtverhältnissen an und sorgen auch bei tiefstehender Sonne für gute Sicht.

 

Handschuhe:

Fahrradhandschuhe sorgen für guten Grip an den Lenkergriffen und bieten einen gewissen Schutz vor Hautverletzungen bei Stürzen. Sie schützen die Haut außerdem vor Witterungseinflüssen, sowie bei kühleren Temperaturen vor der Kälte.

 

Feste Schuhe:

Die Schuhe sollten ein gutes Profil haben, mit dem für einen guten Halt auf den Pedalen gesorgt ist. So wird Abrutschen vermieden. Wenn Radschuhe genutzt werden, sollte beachtet werden, dass diese auch über gute Eigenschaften beim Gehen verfügen. Wenn die Schuhe mit Schnürsenkel geschlossen werden, ist wichtig, dass die Enden gut verstaut sind und nicht in die Kette kommen können.

 

Oberbekleidung:

Neben angenehmen Trageeigenschaften bei starker, körperlicher Betätigung ist die Sichtbarkeit der Oberbekleidung besonders wichtig: Es sollten helle, gut sichtbare Farben gewählt werden und die Kleidung sollte über reflektierende Elemente verfügen.

 

Unterbekleidung:

Diese soll für die hohe körperliche Aktivität geeignet sein – also atmungsaktiv und mit Feuchtigkeitstransport nach außen. Um Hautreizungen vorzubeugen ist wichtig, dass die Kleidung gut sitzt.

(Foto: AUVA / Richard Reichhart)

Technische Ausrüstung und Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel erleichtern die Navigation und ermöglichen die Annahme und Abwicklung von Aufträgen. Auch hier muss die Sicherheit bei der Nutzung bedacht werden.

 

Smartphone und Halterung:

Das Smartphone sollte während der Fahrt nicht bedient und auch nicht in der Hand gehalten werden. Wenn nötig sollte es in einer geeigneten Halterung befestigt werden.

 

Navigationsgerät:

Auch bei der Nutzung und Bedienung von Navigationsgeräten ist wichtig, dass die Ablenkung möglichst gering ist: Das Display muss gut sichtbar sein (auch im Freien und fallweise bei Sonneneinstrahlung), akustische Signale sind empfehlenswert. Die Bedienung sollte nicht während der Fahrt erfolgen.

 

Freisprecheinrichtung und Kopfhörer:

Grundsätzlich sollte während der Fahrt nicht telefoniert werden, da dies auch mit einer Freisprecheinrichtung vom Verkehr ablenkt und damit die Verkehrssicherheit gefährdet. Telefonieren ohne Fernsprecheinrichtung ist jedoch nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Bei Verstößen droht eine Strafe.

 

Auch Musik hören mit Kopfhörern verhindert, dass der Verkehr entsprechend wahrgenommen werden kann – besonders wenn Kopfhörer mit Noise-Cancelling-Technologie benutzt werden, die noch zusätzlich einschränken, dass Geräusche aus der Umwelt gehört werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist davon auf jeden Fall abzuraten. Es kann außerdem zu Strafen kommen, denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass man zum Lenken eines Fahrzeugs in der Verfassung sein muss, dieses auch zu beherrschen – das ist nicht gegeben, wenn man seine Umgebung nicht mehr akustisch wahrnehmen kann.

Infoseite Fahrradbotendienste

Hier geht es zur Infoseite Fahrradbotendienste – dort finden Sie weitere Informationen und Ressourcen.

„Komm gut an!“ – Präventionsschwerpunkt Verkehrssicherheit

Sicher unterwegs – auf dem Weg zur Arbeit aber auch in die Schule und den Kindergarten sowie auf Arbeitswegen – darum geht es in diesem Präventionsschwerpunkt. Informationen finden Sie auf der Komm gut an!-Infoseite.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at