Zahlreiche Ferialpraktikanten werden diesen Sommer wieder die Möglichkeit nutzen, um sich ihr eigenes Geld in den Ferien zu verdienen. Ein Ferienjob ist der erste Schritt in die Arbeitswelt und bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Gelegenheit, ins Berufsleben zu schnuppern. Unerfahrenheit, kurze Einschulungszeiten und Unachtsamkeit führen leider immer wieder zu Arbeitsunfällen, mit teilweise schweren Verletzungen. Deswegen ist die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen bei Ferialpraktikanten besonders wichtig.

Tipps für Arbeitgeber: Für Ferialpraktikanten gelten besondere Schutzvorschriften

Auf das Alter achten!

Bei der Einstellung von Ferialpraktikanten sollten Sie auf jeden Fall das Alter beachten. Je nach Alter dürfen diese gar nicht, nur eingeschränkt, oder uneingeschränkt beschäftigt werden.

 

Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (oder bis zur Beendigung der Schulpflicht) gelten gesetzlich als Kinder. Kinderarbeit ist abgesehen von ein paar Ausnahmen (z.B. Musikaufführungen) verboten.


Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
gelten gesetzlich als Jugendliche. Sie dürfen eingeschränkt arbeiten. Zu berücksichtigende Beschäftigungsverbote findet man in den gesetzlich relevanten Vorschriften.

 

Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Ferialjobber nach Erfüllung der arbeitnehmerschutzrelevanten Grundlagen für alle Tätigkeiten herangezogen werden.

 

Ferialpraktikanten dürfen nicht alle Arbeiten verrichten

Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im Sommer jobben, gelten besondere Schutzvorschriften! Sie dürfen zum Beispiel weder auf Gerüsten noch mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten und – aufgrund mangelnder einschlägiger Ausbildung – auch nicht dieselben Tätigkeiten durchführen wie etwa gleichaltrige Lehrlinge.

 

Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist daher ein entsprechend hoher sicherheitstechnischer Maßstab anzusetzen und im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) zu überprüfen, ob Ferialpraktikanten für bestimmte Tätigkeiten überhaupt herangezogen werden dürfen.

In der Praxis dürfen jugendliche Ferialpraktikanten unter anderem nicht arbeiten:

  • auf Stehleitern über drei Meter Höhe
  • auf Anlegeleitern über fünf Meter Höhe
  • auf Bau- und Montagestellen, an denen Absturzgefahr besteht (> 2m)
  • mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln (z. B. Rasenmähertraktor)
  • an Verkaufsstellen vor Geschäften im Freien
  • auf Dächern ohne technische Absturzsicherung z.B. zum Reinigen, Warten.

Intensiv Einschulen!

Als Arbeitgeber sollten Sie bei der Einschulung von Ferialpraktikanten auf eine besonders ausführliche Unterweisung achten, d. h. den Fokus auf eine detaillierte und leicht verständliche Beschreibung der Arbeitsabläufe legen und über mögliche Sicherheitsgefahren und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz informieren.

 

Eine Aufsichtsperson, die notfalls jederzeit eingreifen kann, um Gefahrensituationen und Unfälle zu verhindern, muss immer in Sichtweite sein.

Tipps für Ferialpraktikanten: Worauf ist bei der Wahl des sicheren Ferialjobs zu achten?

Damit der Ferienjob kein Flop und vor allem zu keiner Gefahr wird, solltet ihr folgende Dinge beachten:

 

  • Informiert euch beim Vorstellungsgespräch genau über die Aufgaben und Tätigkeiten, die ihr durchführen werdet!
  • Kommt euch etwas gefährlich vor? Habt ihr Befürchtungen? Dann sprecht darüber! In gewissen Situationen ist es absolut ok, Bedenken zu äußern. Ein umsichtiger Vorgesetzter wird verstehen, wenn ihr euch bestimmte Dinge mangels Erfahrung nicht zutraut, denn Sicherheit hat Vorrang!

Die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA beantworten Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unter sichereswissen@auva.at.

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