Nicht nur in der Freizeit, vor allem auch im Job sollte auf den richtigen Sonnenschutz geachtet werden. 

Die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne verursacht pro Jahr rund 2.000 Hautkrebs-Erkrankungen in Österreich. Auch bei leichter Bewölkung und mäßigen Temperaturen können UV-Strahlen der Haut schaden. Schützen Sie sich vor der Sonne mit entsprechender Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz sowie Sonnencreme.

Schutz vor UV-Strahlung

 

Wie man sich richtig vor der gefährlichen  UV-Strahlung schützt weiß Arbeitsmediziner Dr. Günther Berger. Die wichtigsten Tipps hat er für Sie zusammengefasst:

Generell ist die UV-Strahlung von April bis Anfang September am intensivsten. In diesem Zeitraum sollten Sie sich konsequent vor UV-Strahlung schützen.

Schatten dient als guter Sonnenschutz. Vor allem in der strahlungsintensiven Mittagszeit sollten Arbeiten nach Möglichkeit in Innenräume verlegt werden; die Rotation von Arbeitskräften sowie Pausen helfen, die UV-Belastungen für den Einzelnen zu reduzieren. Zusätzlich können Arbeitsplätze mit Sonnensegeln und Sonnendächern optimal beschattet werden.

Beim Arbeiten im Freien bietet Kleidung, die möglichst viele Hautstellen bedeckt, den besten Schutz. Moderne Schutzkleidung mit einem Sonnenschutzfaktor UPF 50+ reduziert die Belastung durch UV-Strahlung mindestens auf ein Fünfzigstel (zwei Prozent).

Tragen Sie Kappen oder Arbeitshelme mit einem zusätzlichen Nackenschutz und einer Stirnblende!

Ohren, Nase, Stirn, Nacken, Lippen, Handrücken und Unterarme sind wahre „Sonnenterrassen“. Diese Körperregionen sollten unbedingt mit einem Sonnenschutzmittel, das einen entsprechend hohen Lichtschutzfaktor (LSF 50, UV-A und UV-B Schutz) hat, eingecremt werden. Für einen wirksamen Schutz, ist es notwendig, eine ausreichende Menge auf die Haut aufzutragen. Außerdem sollten Sie zumindest zwei Mal im Tagesverlauf nachcremen.

Auch für die Augen stellt die Sonne ein Gesundheitsrisiko dar. Zum Schutz sollte eine Sonnenbrille mit passendem UV-Filter getragen werden, am besten mit Seitenschutz. Die Brille muss darüber hinaus ein CE-Kennzeichen sowie eine Schutzstufe (häufig 5-2 oder 5-2,5) nach „EN 172“ aufweisen.

Was der Arbeitgeber wissen muss

Gegen die schädliche Einwirkung von UV-Strahlung muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter schützen und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört z.B. das Bereitstellen von Schutzkleidung, Kopf- und Nackenschutz, Augenschutz sowie die Abgabe von Sonnencreme. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung [Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen durch persönliche Schutzausrüstung (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V) StF: BGBl. II Nr. 77/2014 [CELEX-Nr.: 31989L0656]. „Gefahren durch optische Strahlung“ beinhaltet auch die UV-Strahlung.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.auva.at/gesunde-haut

Fotocredit: AUVA/C. Liebentritt