In der Gastronomie und Beherbergung gab es im Vorjahr österreichweit 5.531 anerkannte Arbeitsunfälle. Die meisten davon passierten beim Arbeiten mit Messern, Haushaltsgeräten, Geschirr und Trinkgläsern bzw. beim Bedienen von Aufschnittschneidemaschinen. Unter den Berufsgruppen war neben den Hotel- und Gaststättenberufen vor allem das Reinigungspersonal betroffen. Neben den Arbeitsunfällen sind aber auch die Berufskrankheiten ein Thema in der Branche. Betrachtet man die letzten fünf Jahre, liegen beruflich bedingte Hauterkrankungen an erster Stelle.

Auf die Hände achten!

Bei Küchen- oder Reinigungsarbeiten sind die Hände stark belastet – durch mechanische Einwirkungen, aber auch durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Reinigungsmittel oder einzelne Lebensmittel. Damit die Hände keinen Schaden nehmen, sollte neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen auch der Hautschutz berücksichtigt werden. Denn beruflich bedingte Hauterkrankungen können im schlimmsten Fall bis zur Berufsaufgabe führen. Hauptursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen sind häufiges Händewaschen und übermäßiges Desinfizieren der Hände, der Kontakt mit Reinigungsmitteln sowie zu langes Tragen von Einweghandschuhen.

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Richtiges Verhalten

Obwohl Feucht-/Nass-Reinigungsarbeiten nur mit Handschuhen durchgeführt werden sollten, gilt die Faustregel: Handschuhe nur so lange wie nötig tragen. Vor diesen Arbeiten unbedingt Hand- und Armschmuck ablegen und zwischen Feucht- und Trockenarbeiten abwechseln. Regelmäßiges Eincremen der Hände vor der Arbeit mit Schutz- und nach der Arbeit mit Pflegecremen ist unerlässlich für eine gesunde Hautbarriere. Mit dem Drei-Punkte-Hautschutzprogramm „Hautschutz– Hautreinigung – Hautpflege“ können bei hautbelastenden Tätigkeiten viele Hautschäden (wie z. B. trockene, schuppende oder juckende Haut, Ekzeme oder Allergien) bereits im Vorfeld vermieden werden. Sobald Hautveränderungen sichtbar sind, sollte man mit dem zuständigen Arbeitsmediziner Kontakt aufnehmen und diese zusätzlich rasch vom Hautarzt abklären lassen.

Richtige Schutzausrüstung

Generell gilt: Nur ein Handschuh, der für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist, bietet Schutz. Daher ist die Auswahl des geeigneten Handschuhs für die jeweilige Tätigkeit wichtig: Material, Länge und Größe spielen dabei eine wesentliche Rolle. Welches Material am besten geeignet ist, hängt von der Tätigkeit und dem verwendeten Reinigungsmittel ab. Bei Feuchtarbeiten und zum Schutz vor Mikroorganismen sind lebensmittelgeeignete Einweghandschuhe ausreichend. Für Nass-Reinigungsarbeiten sollten zumindest Haushaltshandschuhe mit Innenfutter verwendet werden. Hantiert man mit ätzenden Reinigungskonzentraten, sind Chemikalien-Schutzhandschuhe und Schutzbrillen erforderlich. Auch die Stulpenlänge spielt vor allem bei der Nassarbeit eine wesentliche Rolle, damit keine Reinigungsmittel in den Handschuh gelangen können. Generell gilt: Sobald die Innenseite des Handschuhs feucht ist, sollte dieser entsorgt und ein neuer verwendet werden.

Tipp für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Schutz- und Pflegecremen sind ebenso persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe. PSA ist unentgeltlich, in der richtigen Größe und in ausreichender Menge vom Betrieb zur Verfügung zu stellen – und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend zu verwenden. Üblicher Weise sind Cremen im Dosierspender anzubieten. Werden Tuben verwendet, ist pro Person eine eigene Tube vorzusehen.

 

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Fotocredit: al-nik/unsplash

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