Nein? Dann schauen Sie doch genauer hin. Und zwar auf die Verpackungen zugekaufter Chemikalien. Denn dieses Gefahrenpiktogramm ist ein wichtiger Hinweis dafür, dass vom Inhalt der Verpackung eine Gesundheitsgefahr ausgeht.

Ob ein Arbeitsstoff krebserzeugend ist oder nicht, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Wie kann man also in der Praxis feststellen, ob man es mit krebserzeugenden Stoffen zu tun hat?

 

Bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen unterscheidet man zwischen zugekauften chemischen Produkten und krebserzeugenden Substanzen, die erst durch einen Arbeitsprozess entstehen oder freigesetzt werden. Zugekaufte Stoffe und Gemische müssen nach der CLP-VO gekennzeichnet sein (Ausnahme: Gemische, die krebserzeugende Substanzen in einer Konzentration von weniger als 0,1 Prozent enthalten bzw. Kosmetika oder Medizinprodukte, die von der Kennzeichnungspflicht nach dem Chemikalienrecht ausgenommen sind). Entsprechende Gefahrenpiktogramme auf der Verpackung sind ein wichtiger Hinweis dafür, dass von dem Inhalt eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Das Gefahrenpiktogramm „Gesundheitsgefahr“, umgangssprachlich auch „exploding man“ genannt, gibt in Verbindung mit dem Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ und dem entsprechenden Gefahrenhinweis („Hazard-Statement“) genaue Auskunft darüber, welche Gesundheitsgefahr von dem Stoff ausgeht.

Mit dem „H-Satz“ zum AHA-Effekt

Bei krebserzeugenden Stoffen enthält der Gefahrenhinweis, der sogenannte H-Satz, das Wort „Krebs“. Er informiert über das krebserzeugende Potenzial: Während H350 „Kann Krebs erzeugen“ bedeutet, steht hinter H351 „Kann vermutlich Krebs erzeugen“. Wenn durch Aufnahme über die Atemwege Krebsgefahr besteht, muss auf der Verpackung der H-Satz H350i „Kann beim Einatmen Krebs erzeugen“ angeführt sein.

 

Für alle im Unternehmen verwendeten Chemikalien müssen Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein, in die auch alle Arbeitnehmer Einsicht nehmen dürfen. Zusätzlich zu den Gefahrenhinweisen auf der Verpackung gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft darüber, welche Schutzmaßnahmen bei der Handhabung oder bei unbeabsichtigter Freisetzung des jeweiligen Stoffes notwendig sind und welche Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden müssen, wenn jemand mit dem Stoff in Kontakt gekommen ist. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Verwenderinformation, die unter anderem Betrieben dabei hilft, ein Arbeitsstoffverzeichnis zu erstellen. Darin müssen alle gefährlichen Arbeitsstoffe aufgelistet sein, die im Betrieb verwendet werden.

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das Präventionsteam der AUVA gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at

Foto: Gefahrenpiktogramm Gesundheitsgefahr (Quelle: www.bmnt.gv.at)