Das Arbeitsstoffverzeichnis ist das Fundament der Arbeitsstoff-Evaluierung. Es dient dazu mögliche Risiken zu erkennen, die von Arbeitsstoffen ausgehen, diese Risiken einzuschätzen und erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

(Foto: Lukas Hofreiter)

Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, §§ 40 und 41) und Dokumentations-Verordnung (DOK-VO, § 2) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen. Es müssen nicht nur alle gefährlichen Arbeitsstoffe aufgelistet sein, die im Unternehmen verwendet werden – auch die damit verbundenen Gefahren müssen dokumentiert werden.

 

Chemikalien sind für viele Unternehmen oft nur Mittel zum Zweck. Im Vordergrund stehen meist die Eigenschaften des Endprodukts (z. B. Witterungsbeständigkeit, Lotus-Effekt, …). Mögliche Gefahren bei der Verarbeitung dieser Chemikalien oder Anforderungen an technische oder persönliche Schutzmaßnahmen werden meist erst in einem zweiten Schritt ausreichend berücksichtigt.

 

Durch die Erstellung bzw. Aktualisierung eines Arbeitsstoffverzeichnisses können neue Erkenntnisse über die Einstufung der verwendeten Arbeitsstoffe gewonnen werden – vor allem dann, wenn das vorliegende Verzeichnis schon lange nicht mehr aktualisiert wurde. So kann es in einzelnen Fällen zu einer Änderung der Sichtweise im Umgang mit langjährig verwendeten Arbeitsstoffen kommen (z. B. vormals „krebsverdächtiger“ Stoff, nun „eindeutig krebserzeugend“).

(Foto: R.Reichhart)

Arbeitsstoffverzeichnis leicht gemacht

Je nach Branche und Unternehmensgröße kann das Arbeitsstoffverzeichnis unterschiedlich umfangreich ausfallen. Um Unternehmen das Erstellen und Führen eines solchen Verzeichnisses zu erleichtern, stellt die AUVA mit der Webapplikation „Arbeitsstoffverzeichnis“ ab sofort ein hilfreiches Tool kostenlos zur Verfügung. Jedes Unternehmen kann darin ein eigenes Arbeitsstoffverzeichnis anlegen und selbstständig die von ihm verwendeten Arbeitsstoffe einpflegen (für die gesamte Firma, einzelne Arbeitsbereiche und einzelne Arbeitsplätze). Aktuell sind im AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis bereits zahlreiche Arbeitsstoffe hinterlegt. Jeder neu eingetragene Arbeitsstoff wird in die Datenbank übernommen und steht danach allen Nutzern zur Auswahl zur Verfügung. Als Service für Nutzer des AUVA-Arbeitsstoffverzeichnisses werden alle neu eingetragenen Datensätze (Arbeitsstoffe) durch die AUVA überprüft und freigegeben. Ob diese Überprüfung bereits stattgefunden hat, erkennen Nutzer im Arbeitsstoffverzeichnis anhand eines AUVA-Logos neben dem Arbeitsstoff. Bereits eingetragene Arbeitsstoffe können mit einem Mausklick in das eigene Arbeitsstoffverzeichnis übernommen werden.

Weitere Vorteile:

  • geeignet für Unternehmen aller Branchen und Größen
  • jederzeit und von jedem Ort aus bearbeitbar
  • kein mühsames Abtippen von Sicherheitsdatenblättern; erleichterte Eingabe des Arbeitsstoffes durch Auto-Vervollständigung (H-Sätze, P-Sätze inkl. Piktogramme, Verwendungszweck lt. Sicherheitsdatenblatt, Inhaltsstoffe über CAS-Nummern)
  • Generieren unterschiedlicher Berichte möglich (PDF-Dateien)
  • Setzen unterschiedlicher Filter (CMR-Stoffe, CMR-Verdachtsstoffe) bereits jetzt möglich. Durch das Setzen von Filtern öffnen sich Tool-Boxen mit Infos zu gesetzlichen Bestimmungen.
  • Möglichkeit verschiedener Zusatzeintragungen (z. B. verarbeitete Menge, zu verwendende PSA, geeignete Schutzmaßnahmen, Messergebnisse)
  • Automatische Aktualisierung hinterlegter Datenbanken (z. B. Grenzwerteverordnung in aktueller Fassung)
  • kostenloses Service für alle Betriebe
  • kein Rauf- und Runterladen von Dateien
  • Dateien müssen nicht mehr lokal gespeichert werden
  • Das AUVA-Arbeitsstoffverzeichnis entspricht den gesetzlichen Bestimmungen

Bei Fragen zur Erstellung des Arbeitsstoffverzeichnisses stehen Ihnen die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at

Fotocredit: Lukas Hofreiter; Richard Reichhart