Hygiene am Arbeitsplatz spielt eine besondere Rolle. Gerade dann, wenn mit gefährlichen bzw. krebserzeugenden Arbeitsstoffen gearbeitet wird. Denn diese Arbeitsstoffe können in den Körper gelangen – z. B. durch

  • Einatmen (Gase, Dämpfe, Stäube),
  • Verschlucken (Flüssigkeiten, Stäube) oder
  • über die Haut (Flüssigkeiten, Stäube).

Vorsicht: Verschleppungsgefahr!

Das Tückische an diesen Arbeitsstoffen ist, dass sie leicht in andere Arbeitsbereiche gelangen können und so zu einer Gefährdung mehrerer Personen führen können. Beginnt Person A ihren Arbeitstag z. B. in einem Bereich, wo sie mit gesundheitsgefährlichen Stoffen in Kontakt kommt, und ist im Anschluss daran an einem anderen Arbeitsplatz tätig (z. B. im Büro), könnte sie den gefährlichen Stoff dorthin „verschleppen“. Wenn sie sich die Hände nicht entsprechend gereinigt hat, können eine oder mehrere andere Personen über typische Berührungspunkte, wie z. B. eine Türschnalle oder Tastatur, unbemerkt ebenfalls mit dem gefährlichen Stoff in Berührung kommen.

 

Die Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen hilft dabei, das zu verhindern. Daher ist es besonders wichtig, sich vor jeder Arbeitspause, vor jedem Arbeitsplatzwechsel und nach Arbeitsende die Hände gründlich zu waschen. Denn wenn sich gefährliche Stoffe im Arbeitsbereich befinden, können sie sich ablagern und dadurch unbemerkt in den Körper aufgenommen werden.

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Präventionstipps „Hygiene am Arbeitsplatz“

  • am Arbeitsplatz keine persönlichen Gegenstände offen ablegen
  • essen, trinken oder rauchen Sie nur in eigens dafür vorgesehenen Bereichen
  • Hygiene auch bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) beachten: Nur die eigene PSA verwenden, PSA nicht offen liegen lassen, sondern PSA immer sorgfältig verwahren
  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt voneinander aufbewahren
  • Arbeitskleidung, die unerwartet beschmutzt wird, am besten sofort wechseln – nicht erst in der nächsten Arbeitspause. Wird verunreinigte Arbeitskleidung mit nach Hause genommen, kann das andere Familienmitglieder gefährden. Bei Verunreinigung durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe muss übrigens der Arbeitgeber die Reinigung übernehmen.

Machen Sie sich bewusst, ob gefährliche bzw. krebserzeugende Arbeitsstoffe in Ihrem Arbeitsbereich vorkommen und wie diese unbeabsichtigt verschleppt werden können. Nur wenn Sie darüber Bescheid wissen, können Sie die richtigen Vorkehrungen treffen.

Eine Angebotsübersicht und ausführliche Infos rund um das Thema krebserzeugende Arbeitsstoffe finden Sie auf der Website zum Präventionsschwerpunkt „Gib Acht, Krebsgefahr!“ unter www.auva.at/krebsgefahr

 

Für weitere Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stehen Ihnen die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at

 

Fotocredit: Burst/pexels

Videocredit: AUVA/vervievas