Wie sich diese unterscheiden und welchen Schutz sie bieten …

(Foto: lwtaf/lwdko)

„Tröpfcheninfektion“ und „mechanische Barrieren“ sind Begriffe, an denen im Zuge der COVID 19-Pandemie kaum jemand vorbeikommt. Da die Aufnahme von Viren vor allem über die Lunge, aber auch die Schleimhäute von Mund, Nase und Augen erfolgen kann, braucht es entsprechende Schutzmaßnahmen. Eine Aufnahme über Mund und Nase kann durch unterschiedliche Schutzmaskentypen (z. B. FFP-Masken) verhindert werden − vor einer Aufnahme über die Augen schützen einfache Masken naturgemäß aber nicht. Einen solchen Augenschutz bieten nur genormte Schutzbrillen! In Zeiten der Pandemie werden von vielen Menschen allerdings lieber genormte Gesichtsschutzschilde oder auch nicht genormte Behelfsvisiere als Augen- und Mund-Nasen-Schutz verwendet. Doch worin liegt der Unterschied zwischen Schutzbrille, Gesichtsschutzschild sowie Behelfsvisier und was sollte bei ihrer Anwendung berücksichtigt werden?

 

Die technische Norm macht den Unterschied!

Schutzbrillen und Gesichtsschutzschilde unterliegen den Anforderungen der ÖNORM EN 166 „Persönlicher Augenschutz − Anforderungen“. Darin sind unter anderem die Mindestanforderungen beschrieben, die Schutzbrillen und Gesichtsschutzschilde gegen mechanische und chemische Gefährdungen auf jeden Fall erfüllen müssen.

 

Im Gegensatz dazu werden Behelfsvisiere nicht nach den Erfordernissen der ÖNORM EN 166 hergestellt und müssen deshalb keine Mindestanforderungen erfüllen. Daher gelten sie auch nicht als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes.

 

Schutzbrillen, Gesichtsschutzschilde oder Behelfsvisiere sind aber alle nützlich, um die Aufnahme von Viren über die Schleimhäute von Mund, Nase und Augen zu vermindern.

 

Nachdem Schutzmasken (z. B. Medizinische Gesichtsschutzmasken, MNS- und FFP-Masken) während einer Epidemie oder Pandemie nicht überall und unbegrenzt verfügbar sind, greifen Menschen in so einer Situation gerne auf Gesichtsschutzschilde und Behelfsvisiere zurück. Sowohl Gesichtsschutzschilde als auch Behelfsvisiere sind während der COVID 19‑Pandemie in Österreich eine rechtlich zulässige Alternative zu Schutzmasken und „Do It Yourself“-Masken (DIY-Masken). Sie bieten auch Vorteile: Menschen, die DIY- oder Schutzmasken nicht tragen können (z. B. wegen Hautproblemen, Schwerhörigkeit, Kommunikation), greifen gerne auf diese Alternativen zurück. Die „Atemschutz“-Wirkung von Behelfsvisieren und Gesichtsschutzschilden ist in der Sache allerdings ausschließlich auf eine Umlenkung der Atemluft und die Abscheidung von „größeren“ Aerosol‑Tröpfchen durch „Impaktion“[1] beschränkt. Eine „Filtration“ der Luft − wie bei echten Atemschutzmasken − findet dabei nicht statt!

 

[1] Wenn rasch bewegte Luft auf ein Hindernis trifft, wird die Luft plötzlich und scharf umgelenkt. „Größere“ Aerosol-Tröpfchen in dieser Luft können aber diese Richtungsänderung nicht mitmachen, sondern prallen auf das Hindernis und werden so aus der bewegten Luft abgeschieden. Man spricht deshalb von „Impaktion“ (oder „Prallabscheidung“).

I) Schutzbrille:

(Foto: lwtaf/lwdko)

Schutzbrillen müssen der technischen Norm EN 166 entsprechen. Darin werden die Anforderungen an den Tragkörper der Brille sowie an die Sichtscheibe beschrieben. Ebenso ist darin festgelegt, wie die Kennzeichnung von Tragkörper und Sichtscheibe normgerecht zu erfolgen hat. Nur eine echte Schutzbrille, die dieser technischen Norm entspricht, gilt als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzes.

 

Moderne Schutzbrillen gibt es in den unterschiedlichsten Formen und Farben. Selbst Schutzbrillen mit optischer Korrektur einer Fehlsichtigkeit sind am Markt erhältlich. Meistens werden sie, wie optische Brillen, mittels Kunststoffbügeln über den Ohren getragen.

 

Im Zuge einer Pandemie können Schutzbrillen auch zum Schutz vor einer Aufnahme von Viren über die Schleimhäute der Augen eingesetzt werden.

II) Gesichtsschutzschild:

(Foto: lwtaf/lwdko)

Ein Gesichtsschutzschild muss der EN 166 entsprechen und gilt deshalb als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzes.

 

Der Kennzeichnung kann man entnehmen, ob der Gesichtsschutzschild jedenfalls den Mindestanforderungen der EN 166 entspricht oder sogar zusätzliche Schutzfunktionen aufweist.

mittleres Bild: Kennzeichnung des Tragkörpers, rechtes Bild: Kennzeichnung der Sichtscheibe (Foto: lwtaf/lwdko)

Im angeführten Beispiel bedeutet die Kennzeichnung Folgendes:

 

Tragkörper 
EN 166  Technische Norm
3  Schutz gegen Flüssigkeiten (Tropfen und Spritzer)
9  Schutz gegen Spritzer von Schmelzmetallen und Durchdringen von heißen Festkörpern
F  Beständigkeit gegen Teilchen mit hoher Geschwindigkeit / Stoß mit niedriger Energie

 

Sichtscheibe 

2  Optische Klasse
F  Schutz vor Stoß mit niedriger Energie
9  Nichthaften von Schmelzmetall und Beständigkeit gegen Durchdringen von heißen Festkörpern

 

Nähere Details zur Schutzfunktion des jeweiligen Gesichtsschutzschildes liefern weiterführende Normen (z.B. EN 167, 170, 379, etc.) oder die Bedienungsanleitung des Herstellers.

 

Bezüglich der Corona-Pandemie bieten Gesichtsschutzschilde dieselbe Schutzwirkung wie Behelfsvisiere. Bei beiden werden Augen, Nase und Mund vor direktem Kontakt mit größeren, möglicherweise Viren‑belasteten Aerosol‑Tröpfchen geschützt. Ein Einatmen von insbesondere kleineren Aerosol‑Tröpfchen über den Rand des Gesichtsschutzschildes oder des Behelfsvisiers ist allerdings trotzdem fast ungehindert möglich.

III) Behelfsvisier:

(Foto: lwtaf/lwdko)

Behelfsvisiere sind keine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzes!

 

Auf folgende Anforderungen im Sinn des allgemeinen Gesundheitsschutzes sollten Sie im Zuge einer Epidemie oder Pandemie bei der Verwendung von Behelfsvisieren trotzdem achten:

 

Was soll abgedeckt sein?

Die Sichtscheibe sollte bis unter das Kinn sowie bis an die Ohren reichen und auch den Halsbereich schützen. Damit soll eine möglichst effektive Umlenkung der Atemluft erreicht werden. (Und damit auch eine möglichst effektive Impaktion von größeren, möglicherweise Viren-belasteten Aerosol-Tröpfchen sichergestellt werden.)

 

Worauf noch zu achten ist:

Wenn optische Korrekturbrillen unter dem Behelfsvisier getragen werden sollen, muss unter dem Visier dafür ausreichend Platz vorhanden sein. Außerdem ist die Sichtscheibe von Behelfsvisieren selten robust ausgeführt oder mit einer speziellen Oberflächenbehandlung gegen „Anlaufen“ ausgestattet. Speziell in kalter Umgebungsluft kann dadurch die Innenseite des Visiers durch die Feuchtigkeit der Ausatemluft „anlaufen“ und die Sicht beeinträchtigen. Unter Umständen kann damit dann nicht mehr weitergearbeitet werden. (Hinweis: Echte Schutzbrillen gibt es auch mit speziell beschichteten Sichtscheiben, damit ein solches Anlaufen verhindert wird.)

 

Die Sichtscheiben von Behelfsvisieren (auch von Gesichtsschutzschilden, wenn sie im Zuge einer Epidemie oder Pandemie als Vorrichtung des allgemeinen Gesundheitsschutzes verwendet werden) sind regelmäßig außen und innen zu reinigen oder zu desinfizieren. (Hinweis: Eine einfache Reinigung kann beispielsweise mit warmem Wasser und milder Flüssigseife durchgeführt werden.)

Im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie bieten Behelfsvisiere dieselbe Schutzwirkung wie Gesichtsschutzschilde: Mit beiden werden Augen, Nase und Mund vor einem direkten Kontakt mit (möglicherweise Viren‑hältigen) Aerosol‑Tröpfchen geschützt. Das ungehinderte Einatmen von insbesondere kleineren Aerosol‑Tröpfchen über den Rand des Gesichtsschutzschildes oder des Behelfsvisiers ist aber naturgemäß trotzdem möglich.

 

Mittlerweile sind Behelfsvisiere in den unterschiedlichsten Formen und Größen erhältlich. Berücksichtigen Sie daher bei der Auswahl: Je kleiner das Behelfsvisier ausfällt, desto höher ist das Risiko, Viren-hältige Aerosoltröpfchen einzuatmen bzw. diese ungehindert in der Umgebung zu verteilen.

 

Vorteile Nachteile
komfortabel, behindert kaum kein genormter Augenschutz!
einfache Reinigung (mit Wasser und Seife) Sichtscheibe anfällig für Kratzer und
empfindlich gegenüber Lösungsmittel
Aerosol-Tröpfchen können nicht auf direktem Weg zu den Augen gelangen kein genormter Atemschutz!
(kleinere Aerosol-Tröpfchen können leicht über den offenen Rand des Visiers eingeatmet werden)

Orientierender Vergleich: „Schutzwirkung“ zur Vermeidung von COVID-19 Erkrankungen

… durch Verwendung von MNS-Maske, Gesichtsschutzschild oder Behelfsvisier:

 

schützt die Umgebung schützt die tragende Person
MNS-Maske  wirksam nur teilweise wirksam
Gesichtsschutzschild  kaum
(nur Impaktion und Luftumlenkung)
kaum (nur Luftumlenkung)
Behelfsvisier  kaum
(nur Impaktion und Luftumlenkung)
kaum
(nur Luftumlenkung)

 

Fazit:

  • Behelfsschutz ist im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen des allgemeinen Gesundheitsschutzes (wie Abstandhalten, Händewaschen) nützlich, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, die über virenbelastete Aerosol-Tröpfchen übertragen werden.
  • ABER: Behelfsschutz (wie DIY-Maske und Behelfsvisier) kann persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit nicht ersetzen!

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