Hauterkrankungen zählen seit Jahren zu den häufigsten Berufskrankheiten. Betroffene Berufsgruppen sind überwiegend Friseurinnen und Friseure, aber auch Reinigungs- und Gastgewerbepersonal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsbereich sowie Metall- und Bauarbeiter. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Präventionsmaßnahmen sind arbeitsbedingte Hauterkrankungen vermeidbar.

(Foto: renateko-pixabay)

Die Hände sind unser wichtigstes Werkzeug. Bei vielen Tätigkeiten sind sie jedoch – durch mechanische Einwirkungen, aber auch durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Reinigungsmittel –  stark belastet. Und nicht immer erhalten sie die nötige Aufmerksamkeit. Dabei sind gepflegte Hände und eine gesunde Haut nicht nur die beste Visitenkarte, sondern auch notwendig, um die Entstehung von allergischen Handekzemen zu vermeiden.

 

Hautschutz nicht vernachlässigen

Damit die Hände keinen Schaden nehmen, sollte neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen auch der Hautschutz berücksichtigt werden. Denn beruflich bedingte Hauterkrankungen können im schlimmsten Fall bis zur Berufsaufgabe führen. Als Hauptursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen gelten Hautbelastungen wie häufiges Händewaschen und übermäßiges Desinfizieren der Hände, der Kontakt mit Reinigungsmitteln sowie zu langes Tragen von Einweghandschuhen. Im Zuge der Pandemie ist regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände jedoch unerlässlich, um die Verbreitung des Virus durch Schmierinfektion zu vermeiden. Was also tun, um der Entstehung von Hauterkrankungen vorzubeugen?

 

Präventions-Tipps

Dem Schutz und der Pflege der Hände sollte also gerade jetzt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Folgende Tipps helfen dabei, der Entstehung von Hauterkrankungen vorzubeugen:

 

  • Obwohl Feucht-/Nass-Reinigungsarbeiten nur mit Handschuhen durchgeführt werden sollten, gilt die Faustregel: Handschuhe nur so lange wie nötig tragen.
  • Vor diesen Arbeiten unbedingt Hand- und Armschmuck ablegen und zwischen Feucht- und Trockenarbeiten abwechseln.
  • Nur ein Handschuh, der für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist, bietet Schutz. Daher ist die Auswahl des geeigneten Handschuhs für die jeweilige Tätigkeit wichtig:
    • Material, Länge und Größe spielen dabei eine wesentliche Rolle. Welches Material am besten geeignet ist, hängt von der Tätigkeit und dem verwendeten Reinigungsmittel ab.
    • Bei Feuchtarbeiten und zum Schutz vor Mikroorganismen werden Einmalhandschuhe aus Nitril empfohlen.
    • Für Nass-Reinigungsarbeiten sollten zumindest Haushaltshandschuhe mit Innenfutter verwendet werden.
    • Hantiert man mit ätzenden Reinigungskonzentraten, sind Chemikalien-Schutzhandschuhe und Schutzbrillen erforderlich.
    • Auch die Stulpenlänge spielt vor allem bei der Nassarbeit eine wesentliche Rolle, damit keine Reinigungsmittel in den Handschuh gelangen können. Generell gilt: Sobald die Innenseite des Handschuhs feucht ist, sollte dieser entsorgt und ein neuer verwendet werden.
  • Regelmäßiges Eincremen der Hände ist unerlässlich für eine gesunde Hautbarriere! Verwenden Sie dazu vor der Arbeit eine Schutzcreme und nach der Arbeit eine Pflegecreme.
  • Richtiges Eincremen: Sorgen Sie mit der richtigen Eincremetechnik dafür, dass keine Stellen vergessen werden. Auch die Fingerzwischenräume, der Daumen und die Fingerspitzen brauchen Pflege!
Die richtige Eincremetechnik sorgt dafür, dass keine Stellen vergessen werden (Fotocredit: R. Reichhart).
  • Mit dem Drei-Punkte-Hautschutzprogramm „Hautschutz– Hautreinigung – Hautpflege“ können bei hautbelastenden Tätigkeiten viele Hautschäden (wie z. B. trockene, schuppende oder juckende Haut, Ekzeme oder Allergien) bereits im Vorfeld vermieden werden.

 

Übrigens: Im beruflichen Alltag gelten Schutz- und Pflegecremen ebenso als persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe. PSA ist unentgeltlich, in der richtigen Größe und in ausreichender Menge vom Betrieb zur Verfügung zu stellen – und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend zu verwenden.

 

 

Wichtig:

Sobald Hautveränderungen sichtbar sind, sollte man mit dem zuständigen Arbeitsmediziner Kontakt aufnehmen und diese zusätzlich rasch vom Hautarzt abklären lassen. Bei Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang ist die Meldung einer Berufskrankheit an die AUVA erforderlich (siehe auch www.auva.at/bk19)

Weitere Infos zum richtigen Hautschutz finden Sie unter www.auva.at/gesunde-haut

 

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(Beitrag erschienen am 03.07.2020)