(Foto: J. Wölfl)

So macht der Schulweg Spaß und ist dazu noch gesund: mit eigenem Muskelantrieb, an der frischen Luft und selbstbestimmt. Tretroller und Scooter machen es möglich. Immer häufiger werden diese muskelbetriebenen Gefährte von Kindern auch für den Schulweg genutzt – ein Trend, dem schon viele Schulen mit eigenen Abstellvorrichtungen bzw. Scooter-Parkplätzen vor dem Schulgebäude Rechnung tragen. Doch worauf ist am Schulweg zu achten? Wie sollten Eltern ihre Kinder für den Schulweg mit Scooter und Tretroller vorbereiten? Hier gibt’s AUVA-Tipps für Eltern:

Alterslimit

Tretroller und Scooter ohne Elektroantrieb dürfen seit April 2019 ab dem Alter von acht Jahren alleine im Straßenverkehr genutzt werden. Jüngere Kinder müssen von einer Begleitperson im Alter von zumindest 16 Jahren beaufsichtigt werden.

 

Wo darf gefahren werden – wo nicht?

Man sieht Kinder mit Scootern oft auf Radwegen fahren, dort sollten sie aber eigentlich nicht sein. Gefahren werden darf auf Gehsteigen und Gehwegen, in Fußgängerzonen sowie in Wohn- und Spielstraßen. Das Fahren auf Radwegen oder Fahrbahnen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Rücksichtnahme auf Fußgänger

Die rollenden Kids teilen sich den Gehweg mit den Fußgängern. Wenn Fußgänger in der Nähe sind, gilt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit. Aufmerksames Fahren und angepasstes Tempo sind dabei besonders wichtig. Kinder sollten nicht zu knapp an Fußgängern vorbeifahren. Je mehr Fußgänger unterwegs sind, desto langsamer ist zu fahren. Im Zweifelsfall absteigen und den Scooter bzw. Tretroller schieben.

 

Queren der Fahrbahn

Die Fahrbahn darf nicht unmittelbar vor Herannahen eines Fahrzeuges und für den Lenker überraschend überquert werden. Kinder unterschätzen oft die Geschwindigkeit, die sie mit einem Tretroller erzielen können. Vor einer Fahrbahnquerung müssen sie jedenfalls vor dem Gehsteigrand rechtzeitig zum Stillstand kommen können. Nur so kann sich das Kind gut auf das weitere Verkehrsgeschehen und das richtige Verhalten bei der Überquerung konzentrieren.

 

Sinnvolle (Schutz-)Ausrüstung

Helm:

Eine verpflichtende gesetzliche Regelung für das Tragen von Helmen beim Tretrollerfahren gibt es nicht. Dennoch werden Helme von der AUVA empfohlen, da sie bei Stürzen die Gefahr von Kopfverletzungen reduzieren. Eltern sollten unbedingt auf den richtigen Sitz des Helmes achten. Geprüfte Qualität ist dabei das A & O: Der Helm muss die Europäische Prüfnorm-Kennzeichnung EN1078 und die CE-Kennzeichnung aufweisen.

 

Reflektierende Kleidung:

Insbesondere bei schlechter Straßenbeleuchtung oder in der dunklen Jahreszeit ist es unerlässlich, gut sichtbar zu sein. Reflektierende Materialien an Kleidung, Schultasche oder am Roller sowie das Tragen von Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit der rollerfahrenden Kinder enorm.

 

Geeignetes Schuhwerk:

Auch auf geeignetes Schuhwerk ist beim Rollerfahren zu achten: Sandalen und Flipflops sind tabu, festes Schuhwerk fördert einen sicheren Halt.

(Foto: icsilviu / pixabay)

Fahrzeugbeherrschung

Die natürlichen Feinde beim Tretrollerfahren sind Bodenunebenheiten, Kopfsteinpflaster und kleine Hindernisse am Gehweg. Bevor der Weg in die Schule alleine angetreten wird, sollten Kinder den Tretroller gut beherrschen. Das Trainieren von Abstopp- und Ausweichtechniken sowie Kurvenfahren ist dabei sehr hilfreich und kann dazu beitragen, Sturzunfälle zu vermeiden. Scooter haben meist kleine Rollen − da größere Rollen und Reifen (wie beim Tretroller) die Fahrsicherheit erhöhen, ist diesen jedoch der Vorzug zu geben.

 

Verkehrstraining ist wichtig

Damit Kinder sicher in die Schule und wieder nach Hause kommen, ist das Trainieren des Schulweges unerlässlich. Egal, ob die Kinder zu Fuß oder mit dem Roller unterwegs sind, sollten Eltern den sichersten Schulweg rechtzeitig planen, ihre Kinder für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren und Herausforderungen wie z. B. das richtige Überqueren von Fahrbahnen regelmäßig mit den Kindern üben.

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit während der Ausbildung steht Ihnen das Präventionsteam der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at 

(Beitrag erschienen am 09.09.2020)