Wenn Mensch und Maschine zusammenarbeiten …

Mensch-Roboter-Kollaboration (Illustration aus AUVA-Merkblatt M 940, S. 5)

Bisher wurden Industrieroboter hinter Schutzzäunen betrieben, um die Sicherheit des Menschen zu gewährleisten. Durch große technologische Fortschritte im Bereich der Sensorik eröffnen sich jedoch neue Möglichkeiten. Kollege Roboter ist also keine Zukunftsmusik mehr, denn Mensch und Maschine arbeiten schon heute Hand in Hand. Arbeiten Mensch und Maschine an einer Aufgabe, spricht man von einer sogenannten „Mensch-Roboter-Kollaboration“ (MRK).

 

Was genau fällt unter den Begriff MRK?

Im Zentrum der MRK steht ein Industrieroboter, der frei programmierbar und für verschiedene Zwecke in der Automatisierung von Prozessen einsetzbar ist. Um die Annäherung von Menschen detektieren und Kollisionen vermeiden zu können, muss der Industrieroboter mit Sensoren oder sensitiven Schutzeinrichtungen (beispielsweise Trittmatten, Scanner, Lichtgittern) ausgestattet sein.

 

Welche Vorteile bringt die MRK?

Bei der MRK bringen sowohl der Mensch als auch der Roboter ihre jeweiligen spezifischen Fähigkeiten in den Fertigungs-Prozess ein. MRK eröffnet viele neue Anwendungsfelder und einen bisher nicht möglichen Grad an Flexibilität. Eine Entwicklung, die große Chancen, aber auch große Herausforderungen mit sich bringt, denn Arbeitssicherheit und technische Rahmenbedingungen müssen optimal aufeinander abgestimmt werden, um eine hohe Produktivität erreichen zu können. Themen wie Ergonomie, Anwendung und Bedienfreundlichkeit dürfen dabei natürlich auch nicht auf der Strecke bleiben.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

„Safety first“ im Mensch-Roboter-Kollaborationsraum

Teilen sich ein Roboter und ein Mensch einen gemeinsamen Arbeitsraum, spricht man vom „Mensch-Roboter-Kollaborationsraum“.

(Illustration: AUVAVerVieVas)

Dabei können vier Betriebsarten zum Einsatz kommen:

 

1: Sicherheitsgerichteter Stopp

Hier ist der Gefahrenbereich mit einer Schutzeinrichtung gesichert. Wenn eine Person in den Gefahrenbereich eintritt, bleibt der Roboter automatisch stehen.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

2: Handführung

Hier kann der Roboter, wie der Name schon sagt, von der Person manuell geführt werden. Dabei muss die Bewegungsgeschwindigkeit des Roboters reduziert werden.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

3: Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung

Bei dieser Betriebsart reagiert der Roboter auf die Bedienperson. Bei Unterschreiten eines definierten Mindestabstandes bleibt der Roboter stehen.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

4: Leistungs- und Kraftbegrenzung

Hier registriert der Roboter Kollisionen, misst Kraft und Druck mittels Sensoren und stoppt, sobald ein Schwellenwert überschritten wurde.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die neue Arbeitswelt der Mensch-Roboter-Kollaboration sicher und effizient zu gestalten. Wenn Sie herausfinden möchten, welche für Ihren Betrieb geeignet ist, stehen Ihnen die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA bei der Entscheidung und Planung gerne beratend zur Seite. Darüber hinaus bieten wir Schulungen zum Thema Mensch-Roboter-Kollaboration an.