Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitsplatzevaluierung bietet das AUVA-Merkblatt M.plus 040.
Arbeitgeber:innen haben durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG § 4 Abs 1) die Pflicht übertragen bekommen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit sicherzustellen und zu optimieren. Die Arbeitsplatzevaluierung soll ihnen dabei helfen, dieser Verpflichtung auf systematische und organisierte Weise nachzukommen. In der Praxis tauchen in Verbindung mit der Arbeitsplatzevaluierung immer wieder Fragen auf, wie z. B.
- „Was ist Evaluierung eigentlich?“
- „Warum muss sie überhaupt durchgeführt werden?“
- „Wie kann die Arbeitsplatzevaluierung im Betrieb organisiert werden?“
- „Wer ist dafür verantwortlich und welche Personen müssen daran beteiligt sein?“
- „Welche organisatorischen Vorarbeiten zur Evaluierung sind notwendig?“ oder
- „Was muss die Dokumentation beinhalten?“
Mit dem Merkblatt M.plus 040 hat die AUVA grundsätzliche Informationen zur Evaluierung für Arbeitgeber:innen zusammengefasst und gibt Antworten auf diese und andere häufig gestellte Fragen zu diesem wichtigen Thema. Als konkrete Anleitung wird darin auch das AUVA-Verfahren: Die 5 Schritte der Evaluierung vorgestellt:
- Schritt 1: Gefahrenermittlung,
- Schritte 2 und 3: Informationssammlung – Rahmenbedingungen und veränderbare Bedingungen
- Schritt 4: Risikobeurteilung
- Schritt 5: Festlegen und Durchführen von Maßnahmen
Darüber hinaus behandelt das AUVA-Merkblatt M.plus 040 die Punkte „Kontrollen und Überprüfungen“ sowie Mindestinhalte und weitere mögliche Inhalte einer Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung.