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Hier finden Sie einige Informationen für Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.

Verzichten Sie auf nicht notwendige soziale Kontakte. Die Reduzierung von sozialen Kontakten stellt eine der wichtigsten Maßnahmen dar:

  • Erheben Sie aktiv, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich in den letzten 14 Tagen geschäftlich oder privat in einem Risikogebiet im Ausland oder in Österreich (z. B. Skiurlaub) aufgehalten haben. Welche Gebiete international und auch in Österreich als Risikogebiete gelten, finden Sie hier auf der Website des Sozialministeriums: Risikogebiete – www.sozialministerium.at. Schicken Sie diese Personen, auch wenn Sie symptomfrei sind, zur 14-tägigen Isolierung (gerechnet ab der Rückkehr aus dem Risikogebiet) nach Hause.
  • Verzichten Sie auf nicht notwendige Besprechungen bzw. verwenden Sie digitale Kommunikationsmittel (z. B. Videotelefonie).
  • Verzichten Sie auf nicht notwendige Außendienste und Dienstreisen.
  • Ermöglichen Sie Telearbeit zur Verringerung der Belegungsdichte am Arbeitsplatz.
  • Stellen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei, die ein höheres Risiko eines schweren Erkrankungsverlaufs haben (z. B. ältere Personen, Personen mit medizinischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Lungenkrankheiten).
  • Vergrößern Sie, wenn möglich, den Abstand zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz.
  • Mindestens 1 Meter, wenn möglich 2 Meter, Abstand zu anderen Personen (z. B. Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden) halten.
  • Gleichzeitiges Arbeiten bei Unterschreiten eines Mindestabstandes von 1 Meter vermeiden.
  • Hinsichtlich einer Maskenpflicht bestehen je nach Art der Geschäftstätigkeit unterschiedliche gesetzliche Regelungen in Bezug auf COVID-19. (Mehr dazu unter: Coronavirus: Rechtliches – www.sozialministerium.at )
    Darüber hinaus sind die geltenden arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend zu berücksichtigen.
  • Lüften Sie, wenn möglich, regelmäßig.
  • Verbreiten Sie Maßnahmen zur Hygieneförderung über den Aushang von Plakaten oder über andere Kommunikationskanäle, die in Ihrem Betrieb häufig verwendet werden (siehe weiter unten unter Hygiene in der Arbeitsstätte und Persönliche Hygiene)
  • Falls nötig, verschärfen Sie Hygienemaßnahmen.

Beispiele zur Reduzierung von sozialen Kontakten in Geschäften bzw. Lokalen:

  • Führen Sie, wenn möglich, versetzte Arbeits- und Pausenzeiten ein, damit weniger Personen gleichzeitig anwesend sind und der Mindestabstand von 1 Meter zwischen Personen eingehalten werden kann.
  • Bringen Sie Bodenmarkierungen an, um die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden zu gewährleisten.
  • Bei Warteschlangen im Geschäft markieren Sie Abstände mit Bodenmarkierungen zwischen wartenden Personen.
  • Verlagern Sie Warteschlangen ins Freie.
  • Lassen Sie nur wenige Personen ins Geschäft bzw. Lokal.
  • Falls möglich, bringen Sie Trennscheiben als „Hustenschutz“ zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kundinnen und Kunden an.
  • Desinfizieren Sie Arbeitsflächen, Arbeitsmittel (Werkzeuge, Tastaturen, Telefone etc.) sowie allgemeine Kontaktflächen (z. B. Türschnallen)  regelmäßig, vor allem bei gemeinsamer Nutzung.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie Kundinnen und Kunden sollten die Möglichkeit haben, sich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Seifenspender und Einmalhandtücher sollten regelmäßig nachgefüllt werden – denken Sie an eine rechtzeitige Bevorratung.
  • Lüften Sie Arbeitsräume etwa 4 Mal täglich für ca. 10 Minuten.
  • Vermeiden Sie unnötige Handkontakte, wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen.
  • Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel.
    Regelmäßige Hautpflege: Abends die Hände eincremen, um Hautschädigungen vorzubeugen.
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 1 besser 1,5 Meter zwischen sich und anderen Personen ein.
  • Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund. Sie können mit Ihren Händen Viren aufnehmen, die über Ihre Augen, die Nase und den Mund in den Körper gelangen.
  • Achten Sie auf Atemhygiene: Husten oder niesen Sie in ein Papier-Taschentuch und entsorgen Sie dieses sofort. Wenn kein Taschentuch zur Hand ist, halten Sie Mund und Nase mit dem Ellbogen bedeckt.
  • AUVA-Video mit den 5 wichtigsten Hygiene- und Verhaltensregeln zum gratis Download auf YouTube: Coronavirus: 5 Hygiene- und Verhaltensregeln – www.youtube.com
  • Video der Medizinischen Universität Wien zur richtigen Handhygiene: MedUni Wien-Tipp: Richtiges Händewaschen – www.youtube.com

Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte die Telefonnummer 1450.

Das Coronavirus namens SARS-CoV-2 kann eine Atemwegserkrankung (COVID-19) mit hohem Fieber auslösen und zu einer schweren Lungenentzündung führen. Milde Verlaufsformen können ohne Testung nicht von einer gewöhnlichen Erkältung unterschieden werden.

Gemäß der Definition des Sozialministeriums gilt derzeit jede Person, die folgende klinischen Kriterien erfüllt, als Verdachtsfall (Quelle: Neuartiges Coronavirus (COVID-19) – www.sozialministerium.at).

 

Klinische Kriterien

Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt:

  • Husten
  • Halsschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Katarrh der oberen Atemwege
  • plötzlicher Verlust des Geschmacks- / Geruchssinnes

 

Verdachtsfall

Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z. B. laborchemische Parameter und / oder radiologischer Befund) und / oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z. B. vorangegangener Kontakt mit einem anderen SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z. B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen, als Verdachtsfälle eingestuft werden.

  • Besteht bei einer Person, die sich im Betrieb befindet, der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion, so sollen folgende Maßnahmen getroffen werden:
    • Die betroffene Person setzt, wenn vorhanden, sofort eine Atemschutzmaske auf und begibt sich an einen separaten Ort zur Isolierung von den übrigen Personen und wartet dort auf weitere Anweisungen.
    • Rufen Sie sofort die Gesundheitshotline unter 1450 an und setzen Sie die Ihnen mitgeteilten Anweisungen um.
      Sollte bei der Gesundheitshotline 1450 in einem angemessenen Zeitraum keine Gesprächspartnerin bzw. kein Gesprächspartner erreichbar sein, stellen Sie sicher, dass die betroffene Person rasch und sicher (nach Möglichkeit mit Mund-Nasen-Schutz und/oder mit dem eigenen PKW) nach Hause gelangt. Sie soll daheim den Kontakt zu Familienmitgliedern meiden und von dort aus 1450 anrufen. Nach dieser Kontaktaufnahme sollte die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter Sie unbedingt über die Ergebnisse des Telefonats informieren, damit Sie gegebenenfalls weitere Maßnahmen setzen können.
    • Der Kontakt zu der erkrankten Person sollte auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.
    • Alle anwesenden Personen sollen die Regeln der persönlichen Hygiene befolgen und Abstand zueinander von mindesten einem Meter halten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an ihrem Arbeitsplatz bleiben.
    • Informieren Sie alle Beteiligten über die Situation (inkl. Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter und beteiligte Kundinnen bzw. Kunden).
    • Eruieren Sie alle Personen, die mit der betroffenen Person in Kontakt gekommen sind und folgen Sie den weiteren Anweisungen der Gesundheitsbehörden. Arbeiten Sie mit diesen bei der epidemiologischen Untersuchung zusammen.
    • Desinfizieren Sie alle von der betroffenen Person vermutlich verwendeten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Tischflächen, Tastatur, Telefone etc.) sowie allgemeine Kontaktflächen wie Türschnallen etc.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht, wird empfohlen – und wenn vorhanden – eine Atemschutzmaske zu verwenden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu isolieren und es ist mit der Gesundheitsbehörde telefonischer Kontakt unter 1450 aufzunehmen.
    Was ist zu tun, wenn eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter verdächtige Symptome am Arbeitsplatz aufweist? (727.0 KB)
  • Erheben Sie aktiv, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich in den letzten 14 Tagen geschäftlich oder privat in einem Risikogebiet im Ausland oder in Österreich (z. B. Skiurlaub) aufgehalten haben. Welche Gebiete international und auch in Österreich als Risikogebiete gelten, finden Sie hier auf der Website des Sozialministeriums: Risikogebiete – www.sozialministerium.at:
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten haben und bei denen der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht, müssen mit der Gesundheitsbehörde unter der Telefonnummer 1450 Kontakt aufnehmen und sollen zu Hause bleiben. Auch mit der bzw. dem Vorgesetzten ist telefonisch Kontakt aufzunehmen.
    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten haben, wird dringend empfohlen, 14 Tage (gerechnet ab der Rückkehr) zu Hause zu bleiben, auf Symptome zu achten und Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden, auch wenn sie direkt nach der Reise symptomfrei sind. Unternehmen sollen das Fernbleiben vom Arbeitsplatz erlauben und Betroffenen, wenn sinnvoll, das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, um das Risiko einer Ausbreitung der COVID-19-Infektion zu vermindern.
    • Vermeiden Sie Reisetätigkeiten, die nicht unbedingt notwendig sind.
  • Unternehmen des medizinischen Bereichs (z. B. Pflege), Unternehmen, die Dienstleistungen in medizinischen Einrichtungen (z. B. Reinigung, Security, Wäscherei) anbieten, Fluggesellschaften, dem Lebensmittelgroßhandel oder Transportunternehmen, wird empfohlen, Pläne zur Überwachung und für Maßnahmen bezüglich des Auftretens von Infektionen unter ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erstellen (unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten).
    • Halten Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Kundinnen bzw. Kunden zu tun haben, besonders dazu an, ihre persönliche Hygiene durch Händewaschen oder die Verwendung von Handdesinfektionsmitteln aufrechtzuerhalten. Auf die Verwendung von Handschuhen soll verzichtet werden, da Krankheitserreger über verschmutzte Handschuhe übertragen werden (ausgenommen sind Beschäftigte, die in medizinische Einrichtungen mit Patientinnen und Patienten oder klinischem Material arbeiten).
  • Legen Sie im Vorhinein fest, wie zu verfahren ist, wenn jemand am Arbeitsplatz erkrankt. (Der Plan sollte auch Zuständigkeiten und Ansprechpersonen beinhalten).
  • Überlegen Sie, wie Sie Personen, die gefährdet sein könnten, identifizieren und sie an ihrem Arbeitsplatz schützen können bzw. ob es möglich ist, diese Person freizustellen. Dazu können Personen gehören, die kürzlich in ein betroffenes Gebiet gereist sind, oder Personen, die ein höheres Risiko einer schwereren Erkrankung haben. Achten Sie darauf, dass keine Stigmatisierung und Diskriminierung dieser Personen erfolgt!
  • Weisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer sowie Kundinnen und Kunden an, dass, wenn sich die Infektion in Ihrer Umgebung ausbreitet, jeder, der Symptome hat, zu Hause bleiben soll. Personen, die Medikamente wie Paracetamol, Ibuprofen oder Aspirin eingenommen haben, sollten auch zu Hause bleiben bzw. von zu Hause aus arbeiten, da durch diese Medikamente die Symptome der Infektion unerkannt bleiben können.
  • Fördern Sie schon jetzt regelmäßige Telearbeit in Ihrer Organisation.
  • Entwickeln Sie einen Notfallsplan für den Fall einer verstärkten Verbreitung der Erkrankung. Der Plan sollte sich damit befassen, wie Sie Ihr Unternehmen am Laufen halten können, auch wenn eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auftragnehmerinnen und -nehmern sowie Zulieferern ausfällt. Informieren Sie Ihre  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmerinnen und -nehmer über den Plan und stellen Sie sicher, dass sie wissen, was im Notfall zu tun ist.

Stellen Sie sicher, dass alle reisenden Personen über Reisewarnungen, Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln vor, während und nach Reisen umfassend informiert werden.

Vor der Reise

  • Bewerten Sie in Ihrer Organisation die Vorteile und Risiken im Zusammenhang mit bevorstehenden Reiseplänen auf Grundlage der neuesten Informationen. Beachten Sie unbedingt die diesbezüglichen Hinweise des Außenministeriums: linkReisewarnungen – www.bmeia.gv.at
  • Vermeiden Sie es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein höheres Risiko eines schweren Erkrankungsverlaufs haben (z.B. ältere Personen, Personen mit medizinischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Lungenkrankheiten) auf Reisen zu schicken.
  • Statten Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die verreisen, mit kleinen Flaschen eines alkoholhaltigen Handreinigers oder Handreinigungstüchern aus. Das erleichtert das regelmäßige Händereinigen auch unterwegs.

Während der Reise

  • Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich regelmäßig die Hände zu reinigen und mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen einzuhalten.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, was sie zu tun haben und an wen sie sich wenden können, wenn sie sich auf Reisen krank fühlen.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anweisungen der lokalen Behörden kennen und befolgen.

Nach der Reise

  • Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren (derzeit weltweit) und keine Krankheitssymptome haben, sollten die Infoline Coronavirus unter 0800 555 621 anrufen. Wenn nicht anders empfohlen oder die Hotline nicht erreichbar ist, ist unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten. Welche Gebiete international und in Österreich aktuell als Risikogebiete gelten, finden Sie hier auf der Website des Sozialministeriums: Risikogebiete – www.sozialministerium.at.
  • Personen, die von einer Reise zurückkehren und den Verdacht haben, an COVID-19 erkrankt zu sein, sollten jedenfalls zu Hause bleiben, Abstand von einem Meter oder mehr zu anderen Personen – einschließlich Familienmitgliedern – halten und die Gesundheitshotline unter 1450 anrufen. Wenn nicht anders empfohlen oder die Hotline nicht erreichbar ist, ist unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.

Denken Sie daran: Einfache Vorkehrungen und Planung können einen großen Unterschied machen. Wenn Sie jetzt handeln, können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ihr Unternehmen schützen.

Zur Eindämmung von COVID‐19 (Coronavirus) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen am Arbeitsplatz umzusetzen. Diese Checkliste berücksichtigt die Sozialpartner-Vereinbarung vom 26.03.2020, die als verpflichtender Mindeststandard auf Baustellen eingehalten werden muss und ist durch Empfehlungen von Expertinnen und Experten der AUVA ergänzt.

linkCheckliste COVID-19-Schutzmaßnahmen auf Baustellen (284.6 KB)

Weitere aktuelle Informationen der WKO für die Bauwirtschaft bezüglich Coronavirus finden Sie unter:

linkCoronavirus: Aktuelle Information für die Bauwirtschaft – www.wko.at

Aufgrund der COVID-19 Situation produzieren unterschiedliche Unternehmen verstärkt Desinfektionsmittel auf Ethanolbasis. Auf Seiten der Abnehmer sind vermehrt Um- und Abfülltätigkeiten von Personen festgestellt worden, denen die Fachkenntnis beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten fehlt. Diese Informationen sollen dazu dienen, diesen Arbeitsvorgang bezogen auf Brand- und Explosionsschutz sicher zu gestalten. Zusätzlich gibt es Hinweise bei der Abfüllung von Desinfektionsmitteln in nicht explosionsgeschützten Maschinen.

Anlässlich der Desinfektionsmittelknappheit – verursacht durch die Coronavirus-Pandemie – haben einige Betriebe auf die Herstellung alkoholischer Desinfektionsmittel umgesattelt. Dabei ist zu beachten, dass der Vor- und Nachlauf – also die zu Beginn und am Ende der Destillation entstehende Flüssigkeit – ein Gemisch verschiedener leichtentzündlicher und giftiger (toxischer) Stoffe ist. Diese sogenannten „Fuselalkohole“ im Vor- und Nachlauf sind daher keinesfalls zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln geeignet. Durch die undefinierte Zusammensetzung von Vorlauf ist auch die Wirksamkeit zur Inaktivierung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht gesichert.

 

AUVA-Information „Gesundheitsgefährdung Händedesinfektionsmittel aus Fuselalkoholen“

Hier finden Sie einige Beispiele für räumliche, arbeitsorganisatorische oder bauliche Schutzmaßnahmen:

linkLösungen aus der Praxis – www.arbeitsinspektion.gv.at

AUVA-Video zum gratis Download auf YouTube:

linkCoronavirus: 5 Hygiene- und Verhaltensregeln – www.youtube.com

Neue Maßnahmen der Behörden werden in den Publikationen nach ihrer Verlautbarung laufend eingearbeitet. Bitte beachten Sie daher den in den Publikationen vermerkten Redaktionsschluss für die Inhalte. 

 

AUVA-Informationen zur COVID-19-Prävention

 

AUVA-Poster zur COVID-19-Prävention

 

AUVA-Posterset: 12 Verhaltensregeln zur COVID-19-Prävention

 

> Zur Bestellung der AUVA-Materialien „Coronavirus – COVID-19“

Unter diesem Link auf der AUVA-Website finden Sie wichtige Informationen, geordnet nach folgenden Institutionen bzw. Bereichen:

  • Ministerien
  • AGES
  • ZAI, WKO, AK, ÖGB
  • Internationales

 

Hier finden Sie  Tipps gegen den Quarantäne-Stress. Damit Ihnen nicht die Decke auf den Kopf fällt: Coronavirus: Tipps gegen Quarantäne-Stress – orf.at

PRÄVENTIONSBETREUUNG FÜR DIENSTGEBER:

+43 5 93 93-22122