Der Umgang mit Säuren und Laugen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Erfahren Sie hier, worauf beim Umgang mit Säuren und Laugen unbedingt zu achten ist.

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Warum sind Säuren und Laugen ein Thema für die Prävention?

Säuren und Laugen stellen neben den brennbaren Stoffen mengenmäßig und in Bezug auf die unmittelbare Gefährlichkeit die zweitwichtigste Stoffgruppe dar. Das heißt, dass sie in vielen Betrieben unterschiedlichster Branchen zum Einsatz kommen und sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsalltag potenziell gefährdet sind, einen durch diese Stoffe verursachten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu erleiden. Daher setzen wir seitens der AUVA auf Bewusstseinsbildung für einen sicheren Umgang mit diesen Stoffen, um möglichen Arbeitsunfällen präventiv entgegenzuwirken.

Viele Säuren und Laugen, vor allem in ihren verschiedenen Konzentrationen, sind klare Flüssigkeiten und optisch nur schwer zu unterscheiden. (Foto: lwtaf)

Was macht den Umgang mit Säuren und Laugen für den Menschen so gefährlich?

Säuren und Laugen sehen optisch sehr oft gleich aus und sind mit freiem Auge nicht voneinander unterscheidbar. Sie können jedoch miteinander gefährlich reagieren. Kommt es zum Kontakt mit Haut oder Augen, können je nach Einwirkzeit, Konzentration und Temperatur schwere und vor allem bleibende Gewebszerstörungen entstehen.

Über pH-Teststreifen lässt sich sehr rasch feststellen, ob es sich bei einer Flüssigkeit um eine neutrale Substanz, eine Säure oder eine Lauge handelt. (Foto: lwtaf)

Was umfasst die PSA für Säuren und Laugen?

Die PSA für den Umgang mit Säuren und Laugen umfasst von Kopf bis Fuß:

Den besonders wichtigen Augenschutz (Schutzbrille) und idealer Weise Gesichtsschutz (Gesichtsschutz-Schirm), Schutzkleidung (säure- bzw. laugenbeständig), beständige Schutzhandschuhe mit entsprechender Stulpenlänge für den jeweiligen Einsatz. Um Hautkontakt mit verschütteten, verspritzten oder vertropften Flüssigkeiten zu vermeiden, sollte im Labor geschlossenes Schuhwerk selbstverständlich sein.

Wo liegen die häufigsten Probleme bei der Anwendung von Säuren und Laugen?

Da Säuren und Laugen aufgrund ihrer oftmals wasserähnlichen Optik harmlos aussehen, werden die Gefahren, die von ihnen ausgehen, prinzipiell unterschätzt. Auch seitens der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung gibt es leider keine eindeutigen Aussagen: Das Gefahrenpiktogramm für ätzende Stoffe und die H-Sätze ermöglichen keine effektive Unterscheidung zwischen Säure und Lauge. Besondere Vorsicht ist daher bei der Entsorgung von Säuren und Laugen geboten, weil es leicht zu ungewollten, aber heftigen Reaktionen (z. B. Hitzeentwicklung, Spritzgefahr, Gasfreisetzung Chlorgas …) zwischen den Stoffgruppen kommen kann.

 

Sind im Umgang mit Säuren und Laugen spezielle Präventionsmaßnahmen notwendig?

Ja. Im Umgang mit Säuren und Laugen ist, wie auch sonst im ArbeitnehmerInnenschutz, das sogenannte STOP-Prinzip einzuhalten. Das heißt, dass für den Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in erster Linie technische Maßnahmen umzusetzen sind. Bei besonders aggressiven Säuren und Laugen sind durch den Arbeitgeber unbedingt nachweisliche Substitutionsüberlegungen anzustellen, insbesondere wenn es sich um den Einsatz von Flusssäure handelt. Bei technischen Anlagen ist besonderer Wert auf eine regelmäßige vorbeugende Wartung und Instandhaltung, z. B. von Pumpen, Dichtungen, Leitungen, etc. zu legen. Generell sollte nur geschultes, qualifiziertes Personal mit diesen Stoffen umgehen. Um vor verbleibenden Restgefahren geschützt zu werden, ist zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.

Fortschreitende Gewebszerstörung nach verschiedenen Einwirkzeiten. Links: Wasser – intaktes Gewebe; Mitte: 30%-ige Salzsäure – Koagulationsnekrosen (Eiweiß-Verklumpung); rechts: 10%-ige Natronlauge – Kolliquationsnekrose (tiefgehende Gewebezerstörung). (Für die Experimente wurden Schlachtabfälle verwendet). (Foto: lwtaf)

Was ist bei ungewolltem Kontakt zu tun?

Da Säuren und Laugen gewebszerstörend wirken, sind bei ungewolltem Kontakt Sofortmaßnahmen zu setzen! Wie bei allen Notfällen ist auch hier die Rettungskette unverzüglich in Gang zu setzen. Im Idealfall wird die betroffene Körperstelle (Haut oder Augen) mit einer sogenannten amphoteren Spezialflüssigkeit gespült. Sollte keine derartige Flüssigkeit vorhanden sein, ist möglichst rasch klares, kaltes oder handwarmes Fließwasser zur Spülung und Kühlung der Wunde heranzuziehen, um die Substanz aus der Wunde zu waschen. Geeignet dafür sind neben Notdusche und Augenspülvorrichtung auch der nächstliegende Fließwasser-Anschluss bzw. Wasserschlauch oder auch Trinkwasser aus der Wasserflasche. Die häufigsten Fehler betreffend Spülung: es wird zu lange zugewartet, bis mit der effizienten Spülung begonnen wird, und es wird nicht lange genug gespült. Die Spülung sollte mind. 10 Minuten andauern, jedenfalls so lange bis ärztliche Hilfe eintrifft. Falls das Auge betroffen ist, ist eine Spülung des geöffneten Auges unerlässlich. Chemikaliengetränkte Kleidung ist sofort und zur Gänze vom Körper zu entfernen (selbst Unterwäsche, Schuhe und Socken können betroffen sein!). Achtung: Auch der Ersthelfer könnte mit dem Spülwasser (= verdünnte Säure oder Lauge!) in Kontakt kommen. Für den Grad der Schädigung der Haut oder des Gewebes ist neben der Temperatur, der Art und der Konzentration der Säure oder Lauge vor allem die Einwirkdauer auf die Haut ausschlaggebend. Je länger der Kontakt besteht, desto größer ist der Schädigungsgrad.

 

Welche Aufgabe hat die AUVA in Bezug auf die Prävention solcher Unfälle?

Unsere Aufgabe im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes ist die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Daher ist es uns wichtig, das Bewusstsein für einen sicheren und gesunden Umgang mit Säuren und Laugen zu schaffen bzw. zu stärken. Um diesen zu erleichtern, wäre es aus unserer Sicht auch sinnvoll, die Kennzeichnung der Chemikalien eindeutiger zu gestalten. So könnte z. B. eine Farbkennzeichnung in Analogie zur Rohrleitungskennzeichnung (orange für Säure, violett für Lauge) dazu beitragen, die Verwechslungsgefahr zwischen Säuren und Laugen zu verringern.

AUVA-Merkblatt M364 Umgang mit ätzenden Stoffen

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und bei der Ausbildung stehen Ihnen die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter: sichereswissen@auva.at