Warum FFP2-Masken gegen virenbelastete Aerosole schützen und worauf Sie beim „pandemischen Allgemeingebrauch“ achten sollten, um die Schutzwirkung nicht zu beeinträchtigten.
Im ArbeitnehmerInnenschutz werden FFP-Masken unterschiedlicher Schutzklassen als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt, damit bei der Arbeit gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe (wie gesundheitsgefährdende Staubarten) nicht eingeatmet werden. Seit 25.01.2021 ist aber nun österreichweit die Verwendung von FFP2-Masken ohne Ausatemventil oder einer äquivalenten bzw. einem höheren Standard entsprechenden Maske in gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens als „Mittel zum Allgemeinen Gesundheitsschutz“ zur Eindämmung der Pandemie vorgeschrieben. Somit löst die FFP2-Maske dort den Mund-Nasen-Schutz (MNS) als „besser wirksames“ Mittel des allgemeinen Gesundheitsschutzes ab. Grund dafür ist, dass FFP2-Masken konstruktionsbedingt eine standardisierte, höhere Schutzwirkung gegen Stäube und (virenhältige) Aerosole bieten. Um diese Schutzwirkung auch tatsächlich zu nutzen, sind bei der Verwendung dieser Masken allerdings einige Punkte zu beachten. Wir haben dazu die wichtigsten Fakten rund um FFP2-Masken und deren Verwendung für den pandemischen Allgemeingebrauch für Sie zusammengefasst.
FFP2-Masken zählen zu den sogenannten partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP steht für Filtering Face Piece). Sie bedecken die Nase, den Mund und das Kinn und können gemäß der für sie gültigen technischen Norm über ein Ausatemventil verfügen. Anforderungen an, sowie die erforderlichen Prüfungen und Kennzeichnung für partikelfiltrierende Halbmasken sind in der europaweit anerkannten ÖNORM EN 149 geregelt. [Hinweis: Außerhalb Europas gibt es andere technische Normen, die teilweise vergleichbare Masken beschreiben. Beispielsweise in den USA (Kennzeichnung „N95“) oder China (Kennzeichnung „KN95“). Ob diese Masken im Einzelfall tatsächlich gleichwertig zu FFP2‑Masken sind, ist ohne „normgerechten“ Test schwierig zu entscheiden. Versuchen Sie deshalb nach Möglichkeit „echte“ FFP2-Masken zu verwenden. Diese haben im Rahmen der europäischen Vorgaben nämlich grundlegende Sicherheitsanforderungen und sämtliche in der ÖNORM EN 149 geforderten Eigenschaften zu erfüllen.
Gemäß der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind anstelle von FFP2-Masken auch äquivalente oder höherwertige (FFP3) Masken zulässig.
Wichtig: Partikelfiltrierende Atemschutzmasken schützen vor Partikeln, Aerosolen und virenhältigen Aerosolen! (Sie schützen jedoch nicht vor Gasen und Dämpfen!). Auch sehr kleine, virenbelastete Aerosoltröpfchen werden naturgemäß vom speziellen Filtermaterial der FFP2‑Maske sehr gut zurückgehalten. Dennoch geben manche Herstellerfirmen in ihrer Bedienungsanleitung an, dass ihre Maske nicht gegen Viren schützt. Dieser Hinweis ist augenscheinlich so zu verstehen, dass die Europäische Norm EN 149 keine Prüfung auf „Virenschutz“ für diese Masken festlegt. Deshalb können für einen „Virenschutz“ auch keine konkreten, durch die technische Norm festgelegten Testresultate als Nachweis angeführt werden.
Schutz für mich – Schutz für dich
Damit die Maske nicht nur die tragende Person schützt, sondern auch deren Umgebung, kommen zum allgemeinen Gesundheitsschutz im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie Masken ohne Ausatemventil, zumindest der Schutzklasse FFP2, zum Einsatz. Bei diesem Maskentyp erfolgt auch das Ausatmen durch das Filtermaterial. Dadurch wird auch das Ausatmen erschwert. Es wird deshalb empfohlen die Tragedauer solcher Masken mit Tragepausen zu unterbrechen. In diesen Tragepausen können Tätigkeiten durchgeführt werden, die das Tragen einer FFP2-Maske nicht erfordern. Ebenso kann die Tragepause gleich dazu genutzt werden, eine durchfeuchtete FFP2-Maske durch eine frische zu ersetzen.
Wie stelle ich fest, ob es sich tatsächlich um eine „echte“ FFP2-Maske handelt?
Partikelfiltrierenden Halbmasken müssen laut ÖNORM EN 149 mit den folgenden 5 Elementen gekennzeichnet sein:
- Hersteller- oder Lieferantenname
- Typ-identische Kennzeichnung („Produktname“)
- Die zutreffende Schutzklasse (FFP1, FFP2 oder FFP3), gefolgt von „NR“, („Not Reusable“ / nicht wieder verwendbar; Verwendbarkeit auf eine Arbeitsschicht beschränkt) oder „R“ (Reuseable), falls die partikelfiltrierende Halbmaske wiederverwendbar ist.
- Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm, für FFP-Masken: EN 149:2001+A1:2009
- Die CE-Kennzeichnung gefolgt von einer 4-stelligen Kennzahl für die überwachende Prüfstelle. [Hinweis: Die Identifizierung der überwachenden Prüfstelle kann über die Website der EU-Kommission mit der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations) erfolgen.]
Worauf ist beim Verwenden der FFP2-Maske zu achten?
- Berühren Sie den Maskenkörper so wenig wie möglich.
- Waschen oder desinfizieren Sie sich nach Möglichkeit vor dem Anlegen und nach dem Abnehmen gründlich die Hände.
- Greifen Sie zum Anlegen oder Abnehmen einer Maske am besten nur die Bänder zur Befestigung an den Ohren (bzw. vorhandene Kopfbänder) an. Damit vermeiden Sie Kontaminationen über Ihre eigenen Hände und verhindern damit auch die Verbreitung von Viren.
- Die Maske muss über dem Nasenrücken und den Gesichtsverlauf entlang dicht sitzen, um ihre Schutzwirkung voll zu entfalten. Tipp zum Überprüfen des Dichtsitzes: Beim schnellen, tiefen Einatmen sollte sich die Maske nach innen drücken.
- Passen Sie deshalb den Nasenbügel an Ihren Nasenrücken an, damit die Maske möglichst dicht am Gesicht anliegt. [Hinweis: Männliche Koteletten- und Bartträger können naturgemäß keinen Dichtsitz erreichen, solange diese Gesichtsbehaarung verhindert, dass der Rand der FFP2-Maske unmittelbar und dicht auf der Gesichtshaut aufliegt.]
- Ist die Maske durchfeuchtet oder beschädigt, bietet sie keinen ausreichenden Schutz mehr und ist zu erneuern.
Hygienemaßnahmen weiter anwenden!
Auch wenn FFP2-Masken getragen werden, sind die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen weiterhin einzuhalten:
- „Raumlüftung“
- Atemhygiene (in die Armbeuge niesen oder husten oder ein Taschentuch verwenden, das anschließend umgehend entsorgt wird).
- Gründliches Händewaschen!
- Auch mit FFP2-Maske mind. 2 Meter Abstand zu anderen Personen halten!
(Beitrag zuletzt aktualisiert am 01.02.2021)