Laut World Meteorological Organization (WMO) ist der langfristige Temperaturtrend weltweit aufwärts gerichtet. Dies lässt erhöhte physische Belastung am Arbeitsplatz nicht nur für Outdoor-Arbeitsplätze erwarten.

(Foto: Bru-nO/pixabay)

Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat „Heißzeit“ zum Wort des Jahres 2018 gewählt. Im Fachmagazin „Proceedings of the National Academy of Sciences“ sprechen Forscher diesbezüglich von Auswirkungen der Temperaturveränderungen auf das Klima. Auch ein Blick in die Statistik bestätigt den Trend: Gab es von 1955 bis 1991 im Durchschnitt weniger als 10 Hitzetage pro Jahr, waren es laut ZAMG 2018 allein für Wien 42 „Hitzetage“ (> 30 °C) und 118 „Sommertage“ (> 25 °C). Ein neuer Rekord. Geht man davon aus, dass Hitze zu einer erhöhten körperlichen Belastung führt, so ist durch den erwähnten Anstieg an Hitzetagen künftig auch häufiger eine Belastung durch Hitze am Arbeitsplatz zu erwarten.

Wann spricht man von Hitzearbeit?

Auch wenn der Schluss naheliegt, hitzeexponierte Arbeitsplätze mit „Hitzearbeitsplätzen“ gleichzusetzen, unterscheidet der Gesetzgeber jedoch zwischen diesen beiden. Unter welchen Bedingungen ein Arbeitsplatz als Hitzearbeitsplatz gilt, ist im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) festgelegt. Besonders belastende Hitze entsteht demnach aus einem Klimazustand aus Temperatur, relativer Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit bzw. Wärmestrahlung. Die Wetterlage (z. B. hohe Außenlufttemperaturen) ist nicht relevant. Die Hitzeeinwirkung muss durch die Arbeitssituation selbst verursacht werden. Die genauen Bedingungen zur Beurteilung eines Hitzearbeitsplatzes stehen in der 53. Verordnung zum Bundesgesetzblatt (BGBl) vom 22.1.1993 (auch als „NSchG-Verordnung“ bezeichnet). Um festzustellen, ob ein Hitzearbeitsplatz gegeben ist, sind erforderliche Messungen an Tagen vorzunehmen, an denen Temperaturen im Bereich des Jahresdurchschnitts vorliegen. So liegt beispielsweise für Spenglerinnen und Spengler, die im Sommer bei 30 °C oder höherer Lufttemperatur auf einem Blechdach arbeiten, kein Hitzearbeitsplatz gemäß NSchG vor. Während für Hitzearbeitsplätze gemäß NSchG konkrete Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, entfallen diese, wenn ein Arbeitsplatz nicht unter die Definition des NSchG-Hitzearbeitsplatzes fällt. Für solche Arbeitsplätze greift im Sinne der Schutzmaßnahmen vor Hitze am Arbeitsplatz ausschließlich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, § 66).

Wärme und Hitze als Belastung

Hitzebelastung am Arbeitsplatz ist definiert als eine Kombination aus Umgebungs- oder Strahlungstemperatur, körperlicher Arbeit, Bekleidung und einer entsprechenden Expositionszeit. Kann die Wärme nicht ausreichend abgeführt werden, steigt die Temperatur des Körperkerns an. Tritt dieser Umstand ein, besteht die Gefahr einer Gesundheitsschädigung (siehe Abb. „Gesundheitliches Risiko“), weshalb der Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz im § 66 ASchG verankert ist. Demnach haben Arbeitgeber:innen unter Berücksichtigung des Standes der Technik Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Arbeitnehmer:innen keinen erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind und die physischen Belastungen möglichst gering gehalten werden. Können die physischen Auswirkungen durch technische Lösungen nicht gering gehalten werden, können auch organisatorische Maßnahmen (Beschränkung der Beschäftigungsdauer, Arbeitsunterbrechungen oder die Einhaltung von Erholzeiten) zur Entlastung herangezogen werden. Die ASchG-Formulierung „vor Hitze schützen“ enthält jedoch noch keine konkret zu erfüllenden Vorgaben für den:die Arbeitgeber:in. Eine Verordnung, wie wir sie für Lärm und Vibration (VOLV) oder elektromagnetische Felder (VEMF) mit entsprechenden Expositionsgrenzwerten bereits vorfinden, gibt es zwar für Arbeitsplätze, an denen Arbeitnehmer:innen ganzjährig Hitze ausgesetzt sind (z. B. Gießerei), nicht, aber für jene, an denen saisonale Temperaturspitzen herrschen (z. B. Bau, Baunebengewerbe, Forstwirtschaft). Gemäß NSchG-Verordnung und ÖNORM A 8070 ergibt die Kombination mehrerer Klimafaktoren ein sogenanntes Klimasummenmaß. Liegt das errechnete Klimasummenmaß über 25,3 °C, handelt es sich um einen Hitzearbeitsplatz. Betrachtet man den Klimatrend, ist an Outdoor-Arbeitsplätzen in Zukunft eine höhere Anzahl an Belastungstagen ähnlicher oder höherer Exposition zu erwarten. Eine neue Verordnung mit konkreten Schutzmaßnahmen für saisonal hitzeexponierte Arbeitsplätze wäre daher aus Sicht des Arbeitnehmer:innenschutzes ein guter Anhaltspunkt.

Gesundheitliche Auswirkungen von Hitze je nach Schweregrad der Exposition

Auswirkungen von Hitze

Wirkt Hitze auf den Körper ein, sodass die Wärmebilanz nicht mehr ausgeglichen ist, kommen eine Reihe von physiologischen Effekten zum Tragen. Die über die Thermosensoren in der Haut, das Zentralnervensystem und bestimmte Organe wahrgenommene Temperatur führt zu Wärmeabwehrmechanismen wie dem Anstieg des Herzminutenvolumens oder der peripheren Vasodilatation (Gefäßerweiterung). Unmittelbar danach setzt vermehrte Schweißproduktion ein. Schweiß an der Hautoberfläche verdunstet. Dieser Vorgang entzieht der darunterliegenden Fläche Wärmeenergie und kühlt somit den Körper. Die in Form von Schweiß verlorene Flüssigkeit fehlt dem Körper. Bereits ohne Hitzeeinwirkung beträgt dieser Flüssigkeitsverlust (inkl. Verlust durch die Atmung) ca. 500 bis 800 ml pro Tag. Bis zu einem Flüssigkeitsverlust von zwei Prozent des Körpergewichts kann zwar weiterhin Höchstleistung erbracht werden, aber mit Fortdauer der Belastung und weiterem Flüssigkeitsverlust nimmt die Leistung rapide ab, und es setzt ein verstärktes Durstgefühl ein. Bei Flüssigkeitsverlust von > 5 % des Körpergewichts spricht man schon von starker Dehydrierung, welche zu Schwindel, Kopfschmerzen, aber auch schon zu Ohnmacht führen kann. Mit dem Flüssigkeitsverlust geht auch der Verlust von Elektrolyten einher. Im Wesentlichen ist dies Natrium, aber auch in geringen Mengen Kalium (~150 mg/h), Kalzium, Magnesium sowie einige andere. Vor allem der Verlust von Natrium hat weitreichende Folgen für die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit (vgl. Baker & Jeukendrup, 2014). Diese Verluste müssen wieder ausgeglichen werden. Besser wäre es jedoch, den Verlust erst gar nicht entstehen zu lassen, indem der Körper rechtzeitig gekühlt wird. Alternativ können auch Maßnahmen gesetzt werden, um in Arbeitspausen oder Erholungsphasen den Körper schneller auf die Ausgangstemperatur herunterzukühlen. Neben der allgemeinen Erwärmung kann auch die lokale Erwärmung einzelner Körperregionen zu gesundheitlichen Problemen führen. So kann es z. B. durch Wärmestrahlung auf den ungeschützten Kopf zu einer Reizung der Gehirnhaut kommen. Im Allgemeinen sind die Symptome ähnlich einer Hitzeerschöpfung. Entsteht dieser Zustand durch die Wärmestrahlung der Sonne, wird umgangssprachlich von einem Sonnenstich gesprochen. Werden entsprechende Kühlmaßnahmen (z. B. eine Kopfbedeckung) zum Einsatz gebracht, können die körperlichen Auswirkungen verlangsamt oder, je nach Intensität der Hitze, ganz vermieden werden.

Zusätzliche Körperkühlung

Simple Maßnahmen zur Kühlung finden sich seit Jahren bei Hitze im Alltag wieder: kalte Getränke, Eis essen, ins Schwimmbad gehen. Diese Maßnahmen sind nicht für jeden Arbeitsplatz ausreichend und geeignet bzw. lassen sich nicht immer während der Arbeit umsetzen. Das Ziel einer entsprechenden Abkühlung des Körpers kann sowohl vor und während der Arbeit als auch in Pausen oder nach der Arbeit erfolgen. Gängige technische Maßnahmen zur Kühlung sind Klimaanlagen oder auch Ventilatoren. Die vorbeiströmende Luft kann mehr Feuchtigkeit von der Hautoberfläche aufnehmen und führt zu Kühlung. Die Anwendung ist aber auf bestimmte Arbeitsvoraussetzungen limitiert. Für Freiluftarbeitsplätze sind diese somit nicht geeignet.

Was der Markt bietet

Der Markt hat darauf reagiert und Kleidungsstücke, wie z. B. Westen, Helm-Inlays, Arm- oder Wadenstulpen, hervorgebracht, die durch Kühlakkus, gespeichertes Wasser oder integrierte Gebläse den Körper beim Kühlen unterstützen. Je größer die Oberfläche, desto effektiver ist die Methode zur Kühlung. Die unterschiedlichen Systeme eignen sich für unterschiedliche Einsatzbereiche – Arbeitsorganisation, Luftfeuchtigkeit, Hygienebedingungen etc. beeinflussen die Entscheidung für ein System. Die meisten Kühlsysteme sind vorwiegend Teilkörpersysteme und daher weniger wirkungsvoll als z. B. ein Ganzkörper-Tauchbad nach der Sauna. Trotzdem können nachweisbare Effekte erzielt werden. Nach Ückert (2012) wird jedoch empfohlen, Oberflächen, die kleiner als Kühlwesten sind, aus Effektivitätsgründen zu vermeiden. Im Gegensatz zur Tauchkühlung bergen kleine Applikationsflächen auch eine geringere Gefahr, den Körper zu stark abzukühlen, und stellen so einen guten Kompromiss zwischen Schutz und eventueller Gefährdung dar. Erfolgt die Applikation von Kühlmedien zu lange, so kann sich der Muskeltonus erhöhen und in weiterer Folge als „Verspannung“ wahrgenommen werden. Trotz der vorteilhaften Kühlung auf das Gesamtsystem kann die lokale Maßnahme für den:die Anwender:in als unangenehm wahrgenommen werden (z. B. Zugluft). Weiters muss beachtet werden, dass die eine oder andere Kühlmaßnahme bei Empfindlichkeiten oder Vorerkrankungen nicht angewendet werden sollte. Flexibel und mobil sind Kühlwesten. Diese können an unterschiedlichsten Arbeitsplätzen, sowohl in- als auch outdoor, angewendet werden.

Quellen:

  • Baker, L. & Jeukendrup, A. (2014): Optimal Composition of Fluid-Replacement Beverages. In Comprehensive Physiology, 4, S. 575–620.
  • Ückert, S. (2012): Temperaturmanagement durch Kälteapplikation im Sport. In Leistungssport, 42 (5), S. 25–30. Münster.
  • AUVA (2016): M 086 „Optische Strahlung. Hitzebelastung am Arbeitsplatz“. Wien.

Mehr Infos und ein Video zum Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Kühlung am Arbeitsplatz“

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at 

Beitrag erschienen 06/2019