(Foto: Kateryna Babaieva / Pexels)

Sind Ihre Mitarbeiter:innen aufgrund des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ganzjährig hitzeexponiert, so kann es sich auch um einen Hitzearbeitsplatz gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) handeln.

 

Details, wie es zur Beurteilung eines Hitzearbeitsplatzes kommt und welche rechtlichen und Arbeitsschutzseitigen Konsequenzen dies mit sich bringt, finden Sie in den AUVA-Publikationen:

 

Mehr Infos und ein Video zum Thema Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Kühlung am Arbeitsplatz“

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at 

Beitrag erschienen 06/2019