Sind Ihre Mitarbeiter:innen aufgrund des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ganzjährig hitzeexponiert, so kann es sich auch um einen Hitzearbeitsplatz gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) handeln.
Details, wie es zur Beurteilung eines Hitzearbeitsplatzes kommt und welche rechtlichen und Arbeitsschutzseitigen Konsequenzen dies mit sich bringt, finden Sie in den AUVA-Publikationen:
- AUVA-Folder Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG)
- AUVA-Merkblatt M 086 Optische Strahlung – Hitzebelastung am Arbeitsplatz
Beitrag erschienen 06/2019