Der Einsatz von Industrierobotern bringt auch neue Herausforderungen für den ArbeitnehmerInnenschutz mit sich. (Arbeits-)Sicherheit für alle Beteiligten steht dabei an erster Stelle.

(Illustration: janjf93 / pixabay)

Längst haben Industrieroboter auch in den heimischen Produktionen Einzug gehalten. Während in Österreich rund 10.500 Industrieroboter eingesetzt werden, sind es weltweit bereits etwa 3 Millionen. Diese werden hauptsächlich im Fertigungsbereich für die Handhabung von Produkten bzw. Produktteilen eingesetzt. Da Industrieroboter in der Anschaffung und Wartung relativ preiswert sind und im Vergleich zu Bearbeitungsmaschinen flexibler eingesetzt werden können, wird für die Zukunft ein zunehmender Einsatz von Industrierobotern prognostiziert.

 

Auch die AUVA setzt sich mit dem Thema „Industrieroboter“ auseinander und hat als Unterstützung für Betreiber von Industrierobotern ein eigenes AUVA-Merkblatt „M.plus“ erstellt, das in den kommenden Monaten veröffentlicht wird. Darin sind alle relevanten Themenbereiche – von der Auswahl, über das Betreiben bis hin zur Wartung – zusammengefasst. Da sich mit der Digitalisierung und Vernetzung neue Herausforderungen für den ArbeitnehmerInnenschutz ergeben, werden in diesem neuen Merkblatt auch einzelne Themen der Bereiche Safety und Security in Bezug auf die Arbeitssicherheit näher behandelt.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

Sicherheit: Safety & Security

Die beim Betrieb von Industrierobotern ausgehenden Gefahren für Personen und die Infrastruktur werden in „Safety“ und „Security“ unterteilt.

 

Der Begriff Safety schließt Gefahren ein, wie z. B. durch den Roboter selbst oder das Werkstück getroffen oder eingeklemmt werden, Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch herausgeschleuderte Teile, optische Strahlung, Emissionen usw., und umfasst somit die klassischen Themen des ArbeitnehmerInnenschutzes.

 

Wie überall im ArbeitnehmerInnenschutz, gilt auch für den Einsatz von Industrierobotern die Befolgung des STOP-Prinzips, dem zufolge technische vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gesetzt werden.

 

Im Bereich Safety werden als technische Schutzmaßnahmen trennende (z. B. Schutzzäune) oder sensitive Schutzeinrichtungen (Lichtvorhang, Trittmatten usw.) eingesetzt, um den Zutritt von Personen in Gefahrenbereiche zu verhindern.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

Um den Bewegungsraum des Industrieroboters aus Sicherheitsgründen einzuschränken, kann zudem ihre Bewegung durch mechanische Anschläge oder virtuelle Wände begrenzt werden. D. h., dass sich der Roboter nur innerhalb von programmierten Grenzen (virtuellen Wänden) bewegen darf. Dabei ist zu beachten, dass die Bewegungsgeschwindigkeit bei Annäherung an die Grenzen so zu wählen ist, dass diese nicht durchbrochen werden. Der Abstand zwischen Roboter und Grenzen muss daher größer als der notwendige Bremsweg sein. Die Maße und Massen der Werkzeuge und / oder der Werkstücke sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.

 

Gefahrenmomente durch das Herausschleudern von Teilen können ausschließlich durch dafür dimensionierte trennende Schutzeinrichtungen, Bauwerke (z. B. Betonmauern) oder eine programmierte Herabsetzung der Bewegungsgeschwindigkeit vermieden werden.

 

Security

Neben „Safety“ ist beim Einsatz von Industrierobotern der Bereich „Security“ wichtig. Denn die zunehmende Vernetzung einzelner Systeme und Komponenten birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. So können Hacker oder Schadsoftware, wie Viren oder Trojaner, Cyberangriffe durchführen. Netzwerke können sabotiert, Maschinenparameter geändert, Maschinen aus der Ferne gestartet oder (fehl-)gesteuert werden, oder es können für den sicheren Betrieb erforderliche Daten gestohlen werden. All das kann in weiterer Folge zu (Arbeits-)Unfällen führen, bei denen nicht nur Personen-, sondern auch Sachschaden entstehen kann.

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

Der Begriff Security umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um derartige Eingriffe von außen zu verhindern. Der Betreiber sollte überlegen, ob es notwendig ist, Roboter oder andere Maschinen direkt oder indirekt (über das Firmennetzwerk) mit dem Internet zu verbinden. Für Fernwartungsarbeiten ist es jedoch notwendig die Roboter zu vernetzen.

 

Um sichere Fernwartungen durchführen zu können, ist ein Fernwartungsvertag zwischen dem Maschinenbetreiber und dem Dienstleister erforderlich, in dem – unter Berücksichtigung der Herstellerangaben – sämtliche Pflichten und Haftungen geregelt sind. Wichtig ist, die zu wartenden Maschinen bzw. Anlagen vor Anschluss in einen sicheren Zustand zu bringen. Nach Erstellung einer sicheren (VPN-) Verbindung und nachdem der Computer des Dienstleisters auf Viren gescannt wurde, wird nochmal überprüft, ob sich die Anlage tatsächlich im sicheren Zustand befindet. Danach können die Fernwartungsarbeiten beginnen, die von einem Mitarbeiter des Betreibers beobachtet und dokumentiert werden.

 

Während Bewusstsein für Safety Themen – mit dem klassischen ArbeitnehmerInnenschutz –  längst im Arbeitsalltag angekommen und vorhanden ist, stellt die Digitalisierung – mit ihren umfassenden Security-Aspekten – die Prävention vor neue Herausforderungen. Im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes ist die Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Entwicklung eines entsprechenden Präventionskonzeptes jedoch unerlässlich. Die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA stehen Unternehmen dabei gerne beratend zur Seite.