Wer am Bau arbeitet, kommt täglich mit vielen Stoffen in Berührung. Welche davon potenziell krebserzeugend sind und wie man sich davor schützen kann, ist im neuen AUVA-Merkblatt zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen auf Baustellen zusammengefasst.

credit: Richard Reichhart

981 Krebserkrankungen wurden von der AUVA zwischen 2010-2018 in Österreich als Berufskrankheit anerkannt. Knapp 20 Prozent davon entfielen auf die Baubranche. Betrachtet man die Statistik berufsbezogen, weisen Bauberufe mit 285 Fällen vor Metallberufen mit 224 Fällen sogar den höchsten Anteil der Berufskrankheiten mit der Diagnose Krebs auf. Dabei kann die Berufskrankheiten-Statistik der AUVA nur einen geringen Teil des gesamten arbeitsbedingten Krebsgeschehens abbilden. Das liegt einerseits daran, dass nur Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden dürfen, die durch die gesetzliche „Liste der Berufskrankheiten“ bzw. die Generalklausel (ASVG) erfasst sind. Andererseits treten Krebserkrankungen oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auf, z. B. wenn Betroffene in Pension sind. Eine mögliche Berufskrankheit wird dann selten bedacht bzw. gemeldet.

häufigste Ursachen: Asbest und Holzstaub

Auf Asbest lassen sich fast 90 Prozent aller als Berufskrankheit anerkannten Krebserkrankungen zurückführen. Holzstaub ist die zweithäufigste Ursache. Eingeatmete Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen und auch Krebs führen. Asbest darf zwar seit 1990 in Österreich nicht mehr verwendet werden, doch es gibt viele verbaute Altlasten, die bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten demontiert werden. Einatembarer Holzstaub ist je nach Holzart eindeutig krebserzeugend bzw. krebsverdächtig. Derart feiner Holzstaub entsteht hauptsächlich bei Tätigkeiten, bei denen Holzbearbeitungsmaschinen zum Einsatz kommen.

Staubarmes, sauberes Arbeiten wichtig

Da einige Stäube, wie etwa Asbest-, Quarz- oder einatembarer Holzstaub, ein erhöhtes Risiko für Krebs- bzw. Atemwegserkrankungen bergen, ist staubarmes Arbeiten eine wichtige Basis für den Gesundheitsschutz auf Baustellen. Ebenso wie die Hygiene bei der Arbeit. Sie schützt Beschäftigte davor, gefährliche Stoffe unabsichtlich aufzunehmen oder etwa über ihre Arbeitskleidung nach Hause zur Familie zu verschleppen.

Neues Merkblatt – Überblick über Schutzmaßnahmen

Einen Überblick über Schutzmaßnahmen für zehn häufige krebserzeugende bzw. -verdächtige Arbeitsstoffe auf Baustellen bietet die AUVA Betrieben jetzt im neuen Merkblatt „M.plus 340.6 Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen“. Es zeigt, bei welchen Tätigkeiten potenziell krebserzeugende Stoffe verwendet oder freigesetzt werden, wie sie in den Körper gelangen und wie man sich schützt. Das erleichtert es Vorgesetzten auf Baustellen, Risikopotenziale zu erkennen und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte zu setzen. Das Merkblatt „M.plus 340.6 Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen“ steht als PDF zum Download zur Verfügung und ist unter www.auva.at/merkblaetter kostenlos bestellbar.

credit: AUVA/Grafikstudio Hutter

Im Rahmen ihres aktuellen Präventionsschwerpunktes „Gib Acht, Krebsgefahr!“ setzt die AUVA auf die Erhöhung von Wissen und Bewusstsein rund um krebserzeugende Arbeitsstoffe. Unter www.auva.at/krebsgefahr bietet sie Betrieben neben Beratungen und Schulungen unterschiedliche Materialien zur Information und Bewusstseinsbildung rund um krebserzeugende Arbeitsstoffe, wie z. B. kostenlose Merkblätter, Poster oder Erklärvideos.

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und bei der Ausbildung stehen Ihnen die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter: sichereswissen@auva.at