Wer Krane oder Stapler bedient, braucht auch eine gültige interne Fahrerlaubnis. Welche Punkte diese enthalten muss, und eine Vorlage zum Download, finden Sie in diesem Beitrag.
Auch wenn es einfach aussieht: Selbstfahrende Arbeitsmittel, wie Krane, Stapler oder Hubarbeitsbühnen, dürfen nicht von allen Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen bedient werden. Diese Regelung gilt für alle Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen. Laut Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) dürfen dort mit dem Bedienen von selbstfahrenden Arbeitsmitteln nur jene Personen beschäftigt werden, die über eine interne Fahrbewilligung verfügen. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber:innen für alle selbstfahrenden Arbeitsmittel eine interne Fahrbewilligung ausstellen, wobei für manche interne Fahrbewilligungen zusätzliche Fachkenntnisse (Stapler-, Kranprüfung o. Ä.) der Mitarbeiter:innen vorliegen müssen.
Was muss in der Fahrbewilligung vermerkt sein?
- Für wen die Fahrbewilligung erteilt wurde
- Vor- und Zuname, Geburtsdatum (Mitarbeiter:in)
- Von wem die Fahrbewilligung erteilt wurde
- Vor- und Zuname, Geburtsdatum (berechtigte Person)
- Dass ein Fachkenntnis-Nachweis (falls erforderlich) erbracht wurde:
- Angabe zur Art der Ausbildung (Stapler-, Kranprüfung o. Ä.) und
- wann diese absolviert wurde (Prüfungsdatum)
- für welche Arbeitsmittel die Fahrbewilligung gilt
- Wann die Fahrbewilligung ausgestellt wurde
- Ort und Datum der Ausstellung
- Firmenstempel
- Unterschrift Inhaber:in der Fahrbewilligung (Mitarbeiter:in)
Worauf müssen Arbeitgeber:innen achten?
Im Betrieb ist ein Verzeichnis jener Beschäftigten zu führen, für die eine interne Fahrbewilligung ausgestellt wurde.
Sobald Umstände bekannt werden, die glaubhaft erscheinen lassen, dass der:die Inhaber:in der Fahrbewilligung für diese Tätigkeit nicht mehr geeignet ist, muss ihm:ihr die Fahrbewilligung wieder entzogen werden. Dazu zählen vor allem:
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
- unerlaubter Personentransport
- undisziplinierte Fahrweise
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Arbeitsmittels
Es muss sichergestellt werden, dass nur jene Personen selbstfahrende Arbeitsmittel bedienen, die eine gültige interne Fahrbewilligung haben!
Unterweisung
Der:Die Arbeitgeber:in muss die betreffenden Mitarbeiter:innen unabhängig von deren Ausbildung unterweisen. Unterweisungen haben vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen nachweislich zu erfolgen. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden sich u.a.:
- in den Evaluierungsunterlagen
- in der Betriebsanleitung des Herstellers
- in den internen Betriebsanweisungen der Firma