Instandhaltung ist nicht nur wichtig, um den funktionsfähigen Zustand von Maschinen und Anlagen zu gewährleisten. Sie hat auch Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit. Denn unsachgemäß ausgeführte Instandhaltungsarbeiten können ernste Sicherheitsprobleme verursachen.

Damit für die Sicherheit und Gesundheit aller beteiligten Personen gesorgt ist, sollte für Instandhaltungsarbeiten eigenes Personal zur Verfügung stehen, das für die jeweiligen Arbeitsschritte auch qualifiziert und entsprechend unterwiesen ist.

 

Instandhaltung – eine Frage der Strategie

Das Sicherheitsniveau bei Instandhaltungsarbeiten und auch die Instandhaltungs- und Anlageausfallkosten sind in hohem Maße von der Instandhaltungsstrategie abhängig, nach der die anfallenden Arbeiten durchgeführt werden. Im Rahmen der Instandhaltungsstrategie wird zwischen ungeplanten und geplanten Instandhaltungsarbeiten unterschieden. Ungeplante Instandhaltungsarbeiten sind vom sicherheitstechnischen Standpunkt aus betrachtet mit einem deutlich höheren Risiko verbunden. Da sie meist unter Zeitdruck durchgeführt werden müssen, kommt es dabei leichter zu Unfällen. Daher sollten Instandhaltungsmaßnahmen möglichst in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden, mit dem Ziel die Anzahl der ungeplanten Instandhaltungsarbeiten und Störungsbehebungen so gering wie möglich zu halten.

Grundregeln für Instandhaltungsarbeiten

Bei allen Instandhaltungsarbeiten sollten folgende Grundregeln eingehalten werden:

Alle technischen Unterlagen, die die Anlage betreffen, und alle Instandhaltungsanleitungen der Hersteller müssen vorhanden und für die Besprechung verfügbar sein. Die Instandhaltungsarbeiten müssen mit den für die Anlage oder das Gebäude verantwortlichen Personen genau abgesprochen werden. Zudem müssen an alle ausführenden und beteiligten Personen mündlich bzw. schriftlich klare Arbeitsaufträge erteilt werden.

Maschinen und Anlagen sind vor Instandhaltungsarbeiten fachgerecht abzuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern (z. B. „Lock out Tag out“). Zum Zweck der Wartung angehobene Teile sind ggf. durch Unterstützung gegen Herabfallen oder Absturz zu sichern. Alle Sicherheitsabsperrungen müssen so aufgestellt werden, dass andere Personen nicht gefährdet werden.

 

Maßnahmen gegen gefährliche Maschinenbewegungen:

Da die meisten Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten auf gefährliche Maschinenbewegungen zurückzuführen sind, ist folgende Rangordnung von Maßnahmen unbedingt einzuhalten:

 

  • Rang 1: Instandhaltung erst, wenn von der Maschine keine Gefährdung ausgeht (d. h. die gefahrbringende Bewegung ist verhindert, die Maschine ist gegen Wiedereinschalten gesichert, usw.)
  • Rang 2: Instandhaltung an laufenden Maschinen nur, wenn spezielle Schutzeinrichtungen vorhanden sind (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Lichtvorhänge, Schaltmatten, usw.).
  • Rang 3: Instandhaltung ohne Schutzeinrichtungen nur, wenn spezielle Zusatzeinrichtungen vorhanden sind (z. B. Zustimmungsschalter, ortsveränderlicher Not-Aus Schalter, usw.).
  • Rang 4: Instandhaltung ohne Zusatzeinrichtungen von Rang 3 nur, wenn spezielle Maßnahmen getroffen sind (spezielle Unterweisung und Fachkunde der Personen, zusätzliche Person zur schnellen Betätigung des Not-Aus-Schalters, usw.).

Für Instandhaltungsarbeiten dürfen nur geeignete Werkzeuge bzw. die notwendigen Spezialwerkzeuge verwendet werden. Erforderliche Hilfsmittel wie Hebebühnen, Aufstiege usw. müssen unbedingt benutzt werden. Persönliche Schutzausrüstungen für Augen, Gesicht, Kopf, Hände, Füße usw. müssen vorhanden sein und vom Instandhaltungspersonal verwendet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung zu überwachen.

Die Instandhaltungsarbeiten müssen laut Plan ausgeführt werden. Auch bei Zeitdruck darf nicht davon abgewichen werden. Nach Durchführung der Instandhaltungsarbeiten muss die Maschine bzw. Anlage in sicherem und betriebsfähigem Zustand sein, damit Normalbediener sicher und wie gewohnt damit arbeiten können. Über den Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie weitere notwendige Arbeiten muss genau Protokoll geführt werden.

Da nach den Instandhaltungsarbeiten vor den Instandhaltungsarbeiten ist, sollten die Sicherheits-Regeln für notwendige Instandhaltungsarbeiten stets aktuell und im Bewusstsein der verantwortlichen und handelnden Personen sein. Bei Fragen zu sicherer Instandhaltung stehen die AUVA-Präventionsexpertinnen und -experten Betrieben jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Infos zum Thema:

Sie haben Fragen zum Thema? Die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns unter sichereswissen@auva.at

Fotocredit:  F. Hutter / Quelle: AUVA-Merkblatt M 050