Um für eine sichere Ausbildung sorgen zu können, müssen Arbeitgeber:innen wissen, mit welchen Arbeitsmitteln Lehrlinge und Jugendliche (nicht) arbeiten dürfen. Was laut KJBG-VO für wen erlaubt ist, erfahren Sie im AUVA-Webinar am 23.1.2023.
Die Beschäftigung von Lehrlingen und sonstigen jugendlichen Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen führt immer wieder zur Frage, was jugendliche Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz dürfen – und was nicht. So dürfen z. B. Lehrlinge für Arbeiten an bestimmten Maschinen erst nach einer gewissen Lehrzeit herangezogen werden. Geregelt ist das in der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO). Auch wenn die festgelegten Beschränkungen aus Sicht mancher Unternehmer:innen sehr streng erscheinen mögen, ist es doch sinnvoll, dass es entsprechende Regelungen gibt: Schließlich geht es darum, dass sich junge Menschen nicht schon am Beginn ihres Arbeitslebens aufgrund mangelnder Kenntnisse schwere Verletzungen zuziehen. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen spielt dabei eine ganz besondere Rolle, da sie gegenüber Jugendlichen noch stärker wahrgenommen werden muss.
Im Rahmen des AUVA-Webinars „Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche“ am 23. Jänner 2023 erhalten die Teilnehmer:innen einen Überblick über die geltenden Regelungen für praxisrelevante Arbeitsmittel (Maschinen) und erfahren alles über die notwendigen Rahmenbedingungen, unter denen Lehrlinge diese bedienen dürfen.
Zielgruppe:
- Arbeitgeber:innen
- Lehrlingsausbildner:innen
- Führungskräfte
- Personalverantwortliche
Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Umsetzung in der Praxis
- Handlungsanleitungen für die Umsetzung