12.264
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Erwerbstätige in Österreich erlitten 2017 einen Wegunfall.
Laut AUVA-Unfallstatistik wurden 2017 insgesamt 12.264 Wegunfälle Erwerbstätiger anerkannt. Das sind rund 12 Prozent aller Arbeitsunfälle. Was viele nicht wissen: Wegunfälle sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt. Daher besteht Versicherungsschutz auf dem direkten Weg (ausgenommen Fahrgemeinschaften) zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz. Abweichungen vom direkten Weg, die der Versicherte aus privaten Gründen vornimmt, stehen nicht unter Versicherungsschutz.
Folgende Fälle gelten z. B. auch als Wegunfälle:
- Kinderbetreuung: geschützt ist der Weg vom Wohnsitz zu einer Kinderbetreuungsstätte, um ein Kind in fremde Obhut (z. B. Kindergarten, Tagesmutter, Oma, Hort) oder zur Schule zu bringen, und der weitere Weg zur Arbeitsstätte bzw. die entsprechende Abholung des Kindes am Heimweg von der Arbeitsstätte.
- Arztbesuch: geschützt ist der Weg vom Wohnsitz oder der Arbeitsstätte zu einer ärztlichen Untersuchungsstelle, um ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, und anschließend der Weg zurück zur Arbeitsstätte oder zum Wohnsitz. Voraussetzung: der Dienstgeber muss vor Antritt des Weges verständigt werden.
Sollte ein Unfall passiert sein, informieren Sie Ihren Arbeitgeber darüber und vergewissern Sie sich, dass eine Unfallmeldung an die AUVA übermittelt wurde. Nur so kann eine Leistungsfeststellung erfolgen.
Fotocredit: pixabay/geralt