Auf dieser Übersichtsseite finden Sie Tipps und Infos zum Thema Kühlung am Arbeitsplatz.

Dame steht in der Sonne und wischt sich mit einem Taschentuch den Schweiß von der Stirn.
(Foto: Freepik)

Immer mehr Arbeitsplätze sind von Hitze betroffen. Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren im Zusammenhang mit Hitzebelastung zu schützen. Um optimale Maßnahmen setzen zu können, sind

 

bei der Evaluierung folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Temperatur
  • Wärmestrahlung
  • Luftfeuchtigkeit
  • Körperliche Belastung

 

Kühlmöglichkeiten:

(Illustration: AUVA/VerVieVas)

… vor der Tätigkeit / in Pausen

  • Kühle Getränke
  • Kühle (Pausen-)Räume
  • Kalte Fußbäder
  • Handgelenke unter kaltes Wasser
  • Kühlung durch Luftstrom (Fenster öffnen, Ventilator)

 

… nach der Tätigkeit

  • kühle Getränke
  • kühle Räume
  • kalte Dusche
  • Tauchbäder (Schwimmbad)

 

… während der Tätigkeit

  • Beschattung herstellen
  • Kopfbedeckung verwenden
  • Kühle, feuchte Tücher im Nacken
  • Einsatz von Kühltextilien (Bsp.: Westen, Helmkühlung, Unterarmkühlung, Wadenkühlung, Hüftkühlung)
    • Evaporationskühler (Kühlwirkung durch Verdunstung von Wasser, zu empfehlen bis ca. 80 % Luftfeuchtigkeit)
    • Phase-Change-Materialien („Coolpacks“ mit definierten Temperaturen, z. B. 8°C, 15°C, …, Verwendung auch unter Schutzkleidung oder bei hoher Luftfeuchtigkeit möglich, Vorkühlung z. B. im Kühlschrank notwendig)
    • Gebläse (Druckluftanschluss oder Akku notwendig)
Beispiele für unterschiedliche Kühltextilien (Illustration: AUVA/VerVieVas)

Organisatorische Maßnahmen

  • körperlich anstrengende Tätigkeiten an den kühleren Tagesrand verschieben
  • mehr Pausen (in kühlerer Umgebung)
  • kühle Getränke zugänglich bereitstellen (Kühltaschen, Kühlschrank)
  • an den Tagesrandzeiten gut lüften, um die warme Luft aus dem Gebäude zu bekommen

Alternative Kühlmaßnahmen

Optimalerweise wird die Umgebungstemperatur am Arbeitsplatz technisch gesenkt. Ist dies nicht möglich, können alternativ weitere Maßnahmen gesetzt werden. Punkte, die Sie bei alternativen Kühlmaßnahmen beachten sollten:

  • Das Kühlmedium muss nicht zwingend „kalt“ sein. Evaporationskühlung (durch Verdunstung) – und damit der Kühlungseffekt – funktioniert mit kaltem und warmem Wasser, auch wenn auf der Haut ein anderer Eindruck entsteht.
  • Pausieren Sie Kühlmaßnahmen, sobald diese als unangenehm empfunden werden!
  • Gefrorene Kühlmedien NICHT direkt auf die Hautoberfläche legen: Erfrierungsgefahr!
  • Das körpereigene Kühlsystem funktioniert durch Schwitzen. Achten Sie daher auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr! Es gilt:

Passender Geschmack + richtige Temperatur + angenehme Textur => optimale Trinkmenge

Hitzearbeitsplatz?

Sind Ihre Mitarbeiter:innen aufgrund des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ganzjährig hitzeexponiert, so kann es sich auch um einen Hitzearbeitsplatz gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) handeln. Details, wie es zur Beurteilung eines Hitzearbeitsplatzes kommt und welche rechtlichen und Arbeitsschutzseitigen Konsequenzen dies mit sich bringt, finden Sie in den AUVA-Publikationen

Mehr Infos und ein Video zum Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Kühlung am Arbeitsplatz“

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at