Hier finden Sie praktische Tipps und die wichtigsten rechtlichen Hinweise für einen sicheren Umgang mit dem E-Scooter.

(Foto: dominika roseclay / pexels)

Des einen Freud, des anderen Leid: Für den Weg zur Arbeit, oder um rasch von einem Termin zum nächsten zu kommen, erfreuen sich E-Scooter besonders im städtischen Bereich großer Beliebtheit. Für manch Ärgernis sorgt er jedoch bei Fußgängern:Fußgängerinnen – etwa durch achtloses Abstellen am Gehsteig. Um unfall- und konfliktfrei ans Ziel zu kommen, haben wir die wichtigsten rechtlichen Hinweise und praktische Tipps für einen sicheren Umgang mit dem E-Scooter zusammengefasst:

 

Ab 12 Jahren darf man mit einem E-Scooter alleine unterwegs sein. Jüngere Kinder brauchen einen Radausweis. Helmpflicht besteht bis zum vollendenden 12. Lebensjahr. Ein Helm schützt jedoch Köpfe jeden Alters. Daher gilt für alle Altersgruppen: Helm tragen beim E-Scooter-Fahren!

 

Die sichere Beherrschung des Geräts ist das Um und Auf. Vor dem ersten Fahren im Straßenverkehr sollte das Scooterfahren (z. B. auf freien Parkplätzen) trainiert werden. Noch besser: Der Besuch eines E-Scooter-Trainings hilft, optimale Stand-, Brems-, Beschleunigungs-, Ausweich- und Abbiegetechniken gut einzuüben.

 

Vor Fahrtantritt ist zu überprüfen, ob der E-Scooter in technisch einwandfreiem Zustand ist und über die nötige und vorgeschriebene Ausrüstung verfügt. Dazu zählt:

  • zumindest eine wirksame Bremsvorrichtung,
  • Rückstrahler nach vorne, hinten und auf die Seite, sowie
  • bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.

 

Wo darf gefahren werden?

  • Es gilt die Benützungspflicht von Radfahranlagen, sind keine vorhanden darf man auf der Fahrbahn fahren.
  • Der Gehweg und Gehsteig sind jedenfalls tabu – hier herrscht Fahrverbot. Diese Flächen sind prinzipiell Fußgängern:Fußgängerinnen vorbehalten. Auch der klassische muskelbetriebene Minitretroller, den meist Kinder benutzen, gehört hier her.
  • Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer:innen. Ist es dunkel oder herrscht schlechte Sicht, muss das Licht eingeschaltet werden. Und bei geplanten Fahrtrichtungsänderungen muss ein Handzeichen gegeben werden, falls kein Blinker vorhanden ist.

 

Es gilt ein Alkohol-Limit von 0,8 Promille, sicherer ist es jedoch, wenn ganz auf den Genuss alkoholischer Getränke verzichtet wird.

 

Volle Konzentration im Straßenverkehr ist auch bei Fahrten mit dem E-Scooter gefragt – Ablenkungen, z. B. durch das Handy oder durch laute Musik, sollten vermieden werden. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am E-Scooter ist übrigens verboten!

 

Angepasstes Tempo ist ebenso wichtig, vor allem vor Kreuzungen und Radfahrüberfahrten. An diese sollte man sich langsam annähern. Vorsicht bei abbiegenden Fahrzeugen (Toter Winkel), prinzipiell sollte immer ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden und zu parkenden Autos gehalten werden.

 

Sturzgefahr besteht bei rutschigen Flächen, Bodenunebenheiten, Schienen und (kleinen) Hindernissen am Weg. Hier gilt besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren.

 

Reflektierende Kleidung bzw. Accessoires sorgen für gute Sichtbarkeit bei Dunkelheit oder schlechter Sicht. So können E-Scooter-Fahrer:innen frühzeitig von anderen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen werden.

 

Alles, was die Kontrolle der Lenkung sowie das Gleichgewicht beeinträchtigen könnte, sollte vermieden werden. Deswegen: Kein Gepäck am Lenker transportieren, sondern im Rucksack oder der Umhängetasche. Zu zweit am E-Scooter fahren ist jedenfalls ein „No Go“ und deswegen verboten.

 

Am Ziel angelangt: Damit der Scooter für Fußgänger:innen nicht zur Sturz- und Verletzungsfalle wird, ist das Parken am Gehsteig nur bei ausreichender Breite erlaubt (mind. 2,5 Meter). Vorhandene E-Scooter- oder Fahrrad-Abstellplätze sollten benützt werden.

 

Prinzipiell gilt:

Mit umsichtigem und vorausschauendem Fahren sowie rücksichts- und respektvollem Verhalten sind E-Scooter Fahrer:innen – so wie alle Verkehrsteilnehmenden – auf der sicheren Seite.

(Foto: R. Reichhart)

Mit ihrem aktuellen Präventionsschwerpunkt „Komm gut an!“ hat sich die AUVA zum Ziel gesetzt, Bewusstsein für mehr Verkehrssicherheit im Kontext von Arbeit und Bildung zu schaffen. „Komm gut an!“ rückt die zahlreichen Aktivitäten der AUVA zum Thema Verkehrssicherheit ins Rampenlicht und richtet sich an Arbeitgeber:innen, Präventionsfachkräfte in Unternehmen, Arbeitnehmer:innen sowie an Personal in Bildungseinrichtungen. Alle Infos und Angebote finden Sie unter auva.at/komm-gut-an