Warum Sie die Sonne auch im Frühling nicht unterschätzen sollten und wie Sie Ihre Haut schützen können, erfahren Sie hier.

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Endlich Frühling! Kaum jemand, den die ersten Sonnenstrahlen nicht erfreuen. Nach der trüben Winterzeit fühlt sich die Sonne auf der Haut richtig angenehm an. Doch Vorsicht! Die UV-Strahlung ist bereits im Frühjahr sehr hoch und nimmt bis Juni stetig zu. Zu viel Sonneneinstrahlung schadet der Haut und den Augen. Vor allem für Personen, die die meiste Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit im Freien verbringen und von früh bis spät der Sonne ausgesetzt sind, stellt der UV-Anteil der Sonnenstrahlung eine gesundheitliche Gefährdung dar.

 

Übermäßige UV-Belastung kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen: Sonnenbrand, Sonnenstich, Sonnenallergie, vorzeitige Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs. Zu viel UV-Belastung – auch ohne Sonnenbrand – erhöht das Risiko, in späteren Jahren an Hautkrebs zu erkranken, denn die Haut vergisst nicht und vergibt auch nicht! Neben der Haut sind auch unsere Augen durch übermäßige UV-Belastung gefährdet: Horn- und Bindehautentzündungen sind unmittelbare Folgen von zu viel UV-Belastung, Augenerkrankungen wie der Graue Star langfristige Folgen.

 

Sonnenschutz-Maßnahmen bei Outdoor-Arbeiten

Der richtige Sonnenschutz spielt daher besonders bei Arbeitnehmer:innen, die ihre Tätigkeiten hauptsächlich im Freien verüben, eine wesentliche Rolle. Sie brauchen spezielle Schutzmaßnahmen, um sich vor den nicht sichtbaren UV-Strahlen zu schützen. Da wir die Wärme der Sonne spüren können, nicht jedoch die UV-Strahlung, denken leider viele Arbeitnehmer:innen erst im Hochsommer an Sonnenschutz. Dabei sollte man sich von der vermeintlich „milden“ Frühlingssonne nicht täuschen lassen, denn der April ist aus UV-Sicht mit dem August gleichzusetzen. Die stärkste UV-Strahlung gibt es von April bis September zwischen 11:00 und 15:00 Uhr. Auch wenn die Sonne vermeintlich „nicht scheint“ und der Himmel bewölkt ist, können bis zu 70 Prozent der UV- Strahlung die Erde erreichen und Haut und Augen schädigen. Daher ist es schon im Frühling notwendig auf Sonnenschutz-Maßnahmen zu setzen:

  • Direkte Sonne meiden
  • Nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben und die Mittagssonne meiden
  • Wenn möglich, flexible Arbeitszeiten nützen
  • Den Arbeitsbereich beschatten (Sonnensegel oder –schirm)
  • Möglichst viel Haut bedecken (Kleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz)
  • Kleidung aus Baumwolle tragen
  • Bekleidung dem Schutz durch Sonnenschutzmittel vorziehen
  • Unbedeckte/exponierte Körperstellen (Ohren, Nasenrücken, Stirn, Nacken, Lippen, Unterarme) mit Sonnenschutzmitteln eincremen
  • Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor verwenden
  • Sonnenschutzbrille tragen
  • Reichlich Wasser trinken (Flüssigkeitszufuhr!)
  • Muttermale einmal jährlich kontrollieren lassen. Hautveränderungen unverzüglich von einem:einer Hautarzt:Hautärztin abklären lassen!

 

Richtig eincremen – aber wie?

  • Rechtzeitig eincremen. Die Wirkung der Creme setzt erst verzögert ein.
  • Ausreichende Menge Sonnenschutzmittel gleichmäßig auf die Haut auftragen. Beim Auftragen nicht sparen! Auf Nasenrücken, Stirn, Ohren, Nacken und Lippen nicht vergessen!
  • Nachcremen ist wichtig! Auch bei Schwitzen auf Nachcremen nicht vergessen!
  • Das Sonnenschutzmittel sollte bereits 20 Minuten vor der Sonnenexposition großzügig aufgetragen werden, damit es in die Haut einziehen kann. Es soll zumindest noch weitere 2-mal täglich auf die saubere, trockene Haut aufgetragen werden (z. B. in der Früh, am späten Vormittag und am frühen Nachmittag), um dem durch Schweiß und Abrieb verminderten UV-Schutz entgegen zu wirken. Achtung: Die Schutzzeit verlängert sich durch wiederholtes Auftragen des Sonnenschutzmittels nicht!
  • Die Konsistenz (Creme, Milch, Spray, Gel) sagt nichts über die Qualität eines Sonnenschutzmittels aus.
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Auf den Faktor kommt es an!

Um den richtigen Lichtschutzfaktor wählen zu können, muss man die Eigenschutzzeit kennen. Das ist jene Zeitdauer, die man ungeschützt an der Sonne verbringen kann, ohne Schäden davon zu tragen. Sie hängt vom jeweiligen Hauttyp ab. Den notwendigen Lichtschutzfaktor (LSF) erhält man, indem man die Aufenthaltsdauer in der Sonne durch die Eigenschutzzeit dividiert.

Formel zur Berechnung des benötigten Lichtschutzfaktors.

Kein Sonnenschutzmittel bietet einen 100-%igen UV-Schutz. Der konkret benötigte Lichtschutzfaktor hängt aber von der UV-Bestrahlung (Bestrahlungsstärke, Bestrahlungsdauer) und dem Hauttyp ab. Der Lichtschutzfaktor gibt jenen Faktor an, um den sich die Eigenschutzzeit der Haut beim Tragen des Sonnenschutzmittels verlängert (sofern das Sonnenschutzmittel richtig aufgetragen wird). Es ist darauf zu achten, dass das Sonnenschutzmittel sowohl vor UV-B als auch UV-A schützt (der LSF bezieht sich hauptsachlich auf UV-B). Dies ist normalerweise auf der Verpackung des Sonnenschutzmittels angeführt.

Weitere Informationen der AUVA zum Thema „Gesunde Haut“ finden Sie unter www.auva.at/gesunde-haut 

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter: sichereswissen@auva.at