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Lärm zählt zu den krankmachenden Faktoren am Arbeitsplatz. Wir haben Tipps zum Schutz des Gehörs am Arbeitsplatz und zur Prävention von Lärmschwerhörigkeit für Sie zusammengefasst.

(Animation: AUVA)

Im Alltag sind wir fast ständig von Geräuschen und Lärm umgeben. Das gilt leider auch für viele Arbeitsplätze. Welche gesundheitlichen Auswirkungen Lärm auf den Menschen haben kann, wird leider immer noch unterschätzt: Lärm kann nicht nur das Gehör schädigen, sondern auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. In Österreich sind rund 500.000 Arbeitnehmer:innen – beruflich bedingt – gehörschädigendem Lärm ausgesetzt. Die Folge ist leider häufig Lärmschwerhörigkeit. Sie zählt trotz präventiver Schutzmaßnahmen nach wie zu den häufigsten Berufskrankheiten.

Was Lärm eigentlich ist, ab wann er gefährlich wird und wie man sich am besten davor schützen kann, erklärt unsere Arbeitsmedizinerin Dr. Veronika Stürzlinger im Video:

FAQs zum Thema Lärm(schwerhörigkeit)

Was ist Lärm eigentlich?

Lärm umfasst alle Geräusche, die unerwünscht oder gehörschädigend sind. Als gehörschädigend gelten alle Geräusche über 85 dB, unabhängig davon, ob sie als angenehm oder unangenehm empfunden werden. Geräusche unter 85 dB sind zwar nicht gehörschädigend, werden sie aber als störend empfunden, gelten sie trotzdem als Lärm.

Welche Auswirkungen hat Lärm auf den Menschen?

Gehörschädigender Lärm führt zu Lärmschwerhörigkeit. Diese ist oft kombiniert mit Tinnitus. Nicht-gehörschädigender Lärm unter 85 dB hingegen führt unter anderem zu einer Erhöhung des Herz-Kreislauf-Risikos, das heißt zu Schlaganfall und Herzinfarkt. Aber auch vergleichsweise geringer Lärm hat Auswirkungen auf den Körper und die mentale Leistung. Die Folge sind kurze Merkspannen und erhöhte Fehlerhäufigkeiten. Herzfrequenz und Blutdruck sind erhöht, Stresshormone werden vermehrt ausgeschüttet und Magen-Darm-Erkrankungen begünstigt.

Ab wann ist Lärm gehörschädigend?

Im Arbeitnehmer:innenschutz gilt ein Expositionsgrenzwert von 85 dB über einen Zeitraum von 8 Stunden als gehörschädigend. Höhere Lautstärken können auch in kürzerer Zeit zu einer Gehörschädigung führen.

Was ist die sogenannte Lärmschwerhörigkeit?

Lärmschwerhörigkeit ist eine durch Lärm verursachte, irreversible Schädigung des Innenohrs. Das heißt: Nach jahrelanger Lärmeinwirkung kommt es zum Absterben der Nervenzellen im Innenohr. Eine Lärmschwerhörigkeit isoliert Betroffene nicht nur von der gesellschaftlichen Umgebung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko dar (z. B. wenn akustische Warn- oder Alarmsignale am Arbeitsplatz nicht mehr wahrgenommen werden können). Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit (BK 33) ist auch eine der häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Österreich.

Wie stellt man Lärmschwerhörigkeit fest?

Erste Verschlechterungen der Hörfähigkeit werden kaum wahrgenommen. Hat man Verständnisschwierigkeiten in einer moderaten Geräuschkulisse oder einer hallenden Umgebung, kann dies auf eine beginnende Schwerhörigkeit hindeuten. Bei Andauern der Lärmbelastung kann auch ein Tinnitus auftreten, der zu einer weiteren Einschränkung der Lebensqualität führt.

 

Objektiv festgestellt werden kann Lärmschwerhörigkeit nur über eine Audiometrie, die bei dem:der HNO-Arzt:Ärztin durchgeführt wird. Bei der Audiometrie wird mit Kopfhörern die Hörschwelle ermittelt, also die leisesten Töne, welche die Person gerade noch hören kann. Die Hörschwelle wird jener einer normal hörenden Personengruppe gegenübergestellt. Im Audiogramm wird dargestellt, um wieviel Dezibel man im Vergleich zu normal hörenden Personen schlechter hört. Abweichungen bis 20 dB gelten als unbedenklich. Der Hörschaden beginnt meist unbemerkt mit einer Senke bei 4.000 Hz. Diese wird im Laufe der Zeit immer breiter und tiefer. Eine Früherkennung durch regelmäßige Untersuchungen ist daher wichtig, um einem Hörverlust vorzubeugen.

Was kann man gegen Lärmschwerhörigkeit machen?

Für eine bereits bestehende Lärmschwerhörigkeit gibt es keine wirksame Behandlung. Eine durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit ist weder durch Medikamente noch durch eine Operation heilbar, und auch ein Hörgerät kann die Hörfähigkeit nur bedingt wiederherstellen. Das heißt: einmal lärmschwerhörig – immer lärmschwerhörig. Die einzige effektive „Behandlung“ ist die Prävention, also zu verhindern, dass es überhaupt zu einer Schädigung des Gehörs kommt.

Wie kann man sich vor Lärm am Arbeitsplatz schützen?

Die beste Maßnahme ist die Lärmvermeidung. Lärm am Arbeitsplatz muss unter Berücksichtigung des Stands der Technik auf das niedrigste vertretbare Niveau gesenkt werden. Gute raumakustische Verhältnisse sollten daher schon bei der Planung einer Betriebsstätte im Fokus stehen. Um Arbeitnehmer:innen zu schützen, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, Lärmquellen am Arbeitsplatz zuerst durch technische Maßnahmen zu beseitigen, d. h. zum Beispiel laute Maschinen durch leisere zu ersetzen oder lärmdämmende Materialien wie etwa geräuschmindernde Kreissägeblätter und Druckluftdüsen einzusetzen. Der Einsatz von geräuscharmen Arbeitsverfahren und -mitteln wird dabei bevorzugt.

 

Sind technische Maßnahmen nicht möglich, können organisatorische Maßnahmen wie die räumliche Trennung von Lärmarbeitsplätzen und Nicht-Lärmarbeitsplätzen, die Gruppierung von Anlagen mit vergleichbarer Lärmentwicklung, die Unterbringung lärmintensiver Tätigkeiten in einem baulich getrennten Bereich oder beschränkte Aufenthaltszeiten im Lärmbereich helfen. Erst wenn weder technische noch organisatorische Maßnahmen möglich sind, kommt Gehörschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz.

Ab wann ist Gehörschutz am Arbeitsplatz erforderlich?

Ab einer Dauerlärmbelastung von 80 dB oder bei Pegelspitzen über 135 dB müssen Arbeitgeber:innen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, ab 85 dB ist das Tragen des Gehörschutzes für Arbeitnehmer:innen verpflichtend. Wichtig ist, den Gehörschutz im Lärmbereich konsequent zu tragen, da nur dann eine ausreichende Schutzwirkung erreicht wird.

Worauf kommt es beim Gehörschutz an?

Wichtig ist, einen für den jeweiligen beruflichen Einsatzzweck geeigneten, CE-gekennzeichneten Gehörschutz auszuwählen. Welche Wirkung ein Gehörschutz hat, wird auf der Verpackung angegeben. Hier unterscheidet man zwischen hoch-, mittel- und tieffrequentem Lärm. In Kombination mit einem Abschlag für die betriebliche Praxis kann er auf die ermittelte Lärmbelastung angewendet werden.

 

Einen in der EU zugelassenen Gehörschutz erkennt man an der CE-Kennzeichnung und der Angabe der eingehaltenen Norm EN 352. Kopfhörer zum Musikhören oder Headsets zum Telefonieren (egal ob am oder im Ohr getragen) sind nicht als Gehörschutz zertifiziert und weisen auch nicht die erforderliche Schalldämmung auf.

 

Je nach Lärm-Situation und persönlichen Vorlieben der Anwender:innen variiert der Gehörschutztyp.

  • So werden Kapselgehörschützer oft bei kurzen Tragedauern oder bei stark gekrümmten, engen Gehörgängen verwendet.
  • Gehörschutzstöpsel bieten Vorteile bei längeren Lärmexpositionen, bei großen körperlichen Anstrengungen, beim Tragen von Brillen oder der Kombination mit anderer persönlicher Schutzausrüstung. Bei Dehnschaumstöpseln sind zum Einsetzen saubere Hände erforderlich, da man sonst eine Entzündung des Gehörgangs riskiert.
  • Individuell angepasster Gehörschutz überzeugt beim Tragekomfort und das Sprachverstehen bleibt – im Gegensatz zu anderen Gehörschutztypen – weitgehend erhalten.
Gehörschutzstöpsel (Foto: G.Valda)

Präventionsangebot der AUVA

Bei Fragen zur Lärmreduktion im betrieblichen Kontext steht das AUVA-Präventionsteam Unternehmen jederzeit gerne beratend zur Seite. Das Präventionsangebot umfasst u. a.

 

Messungen, Beratungen:

  • kostenlose Lärmmessungen, wenn berufliche Lärmbelästigung am Arbeitsplatz vermutet wird.
  • raumakustische Beratungen am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse dieser Messung können als Basis für Maßnahmen dienen, wie man die Raumakustik konkret verbessern kann: Zum Beispiel durch den Einsatz Schall absorbierender Materialien.

 

Erklärvideos:

 

Merkblätter, Evaluierungshefte, Broschüren, Folder, Poster:

 

Hier finden Sie die Bestellmöglichkeiten für Merkblätter sowie Sicherheitsbroschüren und Folder.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.auva.at/laerm

 

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at