Holzstaub-Teilchen können bis in die die Lunge vordingen. Daher: Holzstaubbelastung am Arbeitsplatz so gering wie möglich halten! ((c) F. Hutter)

Holzstaub ist ein gefährlicher Arbeitsstoff, der in der Praxis oft unterschätzt wird. Es gibt jedoch zahlreiche Schutzmaßnahmen, die effektiv vor Holzstaub schützen. Die Präventionsexperten der AUVA stehen Unternehmen beratend zur Seite und geben Tipps, wie man sich wirksam vor Holzstaub schützen kann.

 

Bei der Holzbearbeitung (Schneiden, Schleifen, Fräsen, usw.) entstehen neben Holzspänen auch Holzstäube. Durch moderne und bessere Holzbearbeitungsmaschinen werden aus dem Naturwerkstoff Holz immer kleinere Teile (Holzstaub). Diese Holzstaub-Teilchen sind so klein, dass sie in die Lunge vordringen können und somit eine Gefahr bzw. Belastung für die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen Holzstaub wird entweder als „eindeutig krebser­zeugend“ oder als „Arbeitsstoff mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential“ einge­stuft. Er kann Krankheiten verursachen (z. B. Atemwegserkrankun­gen, Hauterkrankungen, allergische Reaktionen), ist brennbar und kann mit Luftsau­erstoff explosionsfähige Atmosphären bilden (Brand- und Explosionsgefahr!).

Um die Holzstaubbelastung am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden:

  • Holzstäube und -späne müssen laut Gesetz an der Entstehungsstelle abgesaugt werden (grundsätzlich müssen alle Holzbearbeitungsmaschinen in Innenräumen abgesaugt werden).
  • Arbeitsplätze müssen regelmäßig – und vor allem richtig – gereinigt werden (saugende Verfahren, keine Druckluft!).
  • Bei staubintensiven Arbeiten (z. B. Filtertausch) ist geeigneter Atemschutz zu verwenden (z. B. FFP2 – Halbfiltermaske).

Absaugeinrichtungen sind in der Praxis die wichtigste Methode, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Holzstaub zu schützen. Es gibt mehrere technische Ausführungsmöglichkeiten (Absauganlagen, Entstauber) – die jeweilig für den Betrieb passende muss sorgfältig von entsprechenden Fachleuten ausgewählt und projektiert werden. Derartige Anlagen unterliegen genauso einem Verschleiß und müssen daher regelmäßig gewartet (z. B. Filtertausch, Tausch der flexiblen Schläuche, usw.) und auch jährlich geprüft werden.

Schleifarbeiten mit handgeführten Maschinen sind sehr staubintensiv. Leider werden diese Tätigkeiten nach wie vor viel zu oft ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt. Bei derartigen Arbeiten sind grundsätzlich folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Die Schleifmaschine muss abgesaugt werden (z. B. Exzentschleifer wird durch einen Staubsauger abgesaugt).
  • Zusätzlich ist eine technische Absaugung des Arbeitsbereiches nötig (z. B. Absaugtisch, Schleifwand, Schleifkabine, usw.)

Ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Holzstaubbelastung ist eine regelmäßige und vor allem richtige Reinigung von Arbeitsräumen und Arbeitsmitteln. Es muss unbedingt vermieden werden, dass der Holzstaub aufgewirbelt wird.

Diesbezüglich sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es sind saugende Verfahren zu verwenden (Industriestaubsauger mit richtigem Filtermaterial – mind. Staubklasse M).
  • Das Abblasen von Arbeitskleidung, Maschinen und Werkstücken mit Druckluft ist verboten!
  • Trockenes Kehren ist ebenfalls nicht erlaubt (unter trockenem Kehren ist das Kehren ohne Befeuchtung zu verstehen).

Um sich effektiv vor Holzstaub zu schützen, ist neben der beschriebenen Technik (technische Absaugungen, Absaugtische, usw.) vor allem das eigene persönliche Verhalten der Beteiligten entscheidend. Daher ist im Rahmen der Unterweisung auf eine korrekte Stauberfassung und Beseitigung von Staubablagerungen hinzuweisen. Auf folgende weitere Punkte sollte Bezug genommen werden:

  • Gesundheitsgefahren, die durch Holzstaub entstehen können
  • Brand- und Explosionsschutz (Vermeidung von Funkeneinträgen in die Absaugung)
  • Richtige Verwendung von Absauganlagen und Absauggeräten (z. B. korrekte Einstellung von Erfassungselementen)
  • Periodische und vor allem richtige Reinigung von Holzstaub
  • Bestimmungsgemäße und korrekte Verwendung der geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) inkl. An- und Ablegen, Reinigung, Pflege und ordnungsgemäßer Aufbewahrung
Bei Schleifarbeiten mit handgeführten Maschinen muss sowohl die Maschine als auch zusätzlich der Arbeitsbereich abgesaugt werden ((c) F. Hutter)
Regelmäßige und richtige Reinigung senkt die Holzstaubbelastung. ((c) F. Hutter)
Absauganlagen sind die Grundlage für staubarme Arbeitsräume. ((c) F. Hutter)

Präventionstipps: „Vermeidung von Holzstaub“

  • Grundsätzlich müssen alle Holzbearbeitungsmaschinen in Innenräumen an eine wirksame Absaugung angeschlossen sein. Absaugungen müssen laufend gewartet und geprüft werden. Bei Schleifarbeiten mit handgeführten Maschinen ist zusätzlich zur Maschinenabsaugung eine weitere Absaugung des Arbeitsbereiches notwendig.
  • Arbeitsplätze müssen regelmäßig – und vor allem richtig – gereinigt werden (saugende Verfahren, kein trockenes Kehren).
  • Das Abblasen von Arbeitskleidung, Maschinen und Werkstücken mit Druckluft ist verboten.
  • Bei staubintensiven Arbeiten ist geeigneter Atemschutz zu verwenden (z. B. FFP2 – Halbfiltermaske).

AUVA-Medien zum Thema:

Folder „Holzstaub“ mit Tipps zum richtigen Umgang mit Holzstaub

Kostenloser Medienbestellfolder „Sicheres Arbeiten mit Holz“

 

Bei Fragen zum Thema stehen die Präventionsexpertinnen und -experten der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at