In der Österreichischen Dialogwoche Alkohol (8.-14. Mai 2023) spielt auch das Thema Alkohol am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. Welche Präventionsmaßnahmen Unternehmen setzen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bierflasche als Symbol für Alkohol am Arbeitsplatz
(Foto: Fernando Latorre/pixabay)

Alkohol und Arbeit passen nicht zusammen. Je nach konsumierter Menge kann Alkohol anregend, enthemmend oder auch narkotisierend wirken und bereits bei kleineren Alkoholmengen kann es zu negativen Auswirkungen auf Leistung und Sicherheit kommen. Typische Wirkungen sind:

  • Nachlassen der Konzentration
  • Verlangsamung der Reaktion
  • erhöhte Risikobereitschaft
  • herabgesetzte Wahrnehmungsfähigkeit (z. B. Tunnelblick)

Aktiver Konsum und Restalkohol am Arbeitsplatz stellen somit eine wesentliche Gefährdung für Betroffene selbst, aber auch für deren Mitarbeiter:innen dar. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen konkrete Regelungen für den Umgang mit Alkohol(missbrauch) am Arbeitsplatz festlegen und diese auch aktiv und transparent an alle Arbeitnehmer:innen kommunizieren.

Das STOP-Prinzip gilt auch bei Alkohol

Eine Handlungsanleitung für die Strukturierung der Rahmenbedingungen und eine Hilfestellung im Umgang mit auffälligen Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen, bietet die AUVA Unternehmen zum Beispiel mit dem Merkblatt M 015.1 „Vom Konsum zum Genuss – Alkohol im Betrieb“. Es enthält Informationen über das Thema Alkohol am Arbeitsplatz und dient als Praxis-Leitfaden für Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen, Arbeitsmediziner:innen, Arbeitspsychologen:Arbeitspsychologinnen und Sicherheitsfachkräfte.

 

Für die Prävention von Arbeitsunfällen, die durch beeinträchtigende Substanzen ausgelöst werden, reichen einzelne Maßnahmen oft nicht aus. Um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen, ist es wichtig, an unterschiedlichen Stellschrauben zu drehen und mit aufeinander abgestimmten Schritten und Maßnahmen vorzugehen. Hier können sich Unternehmen an das im Arbeitnehmer:innenschutz bewährte STOP-Prinzip halten:

S – Substitution

S steht für Substitution, also den Ersatz von alkoholischen Getränken durch Mineralwasser oder Fruchtsäfte oder Limonaden. Das heißt: Alkohol ist am gesamten Betriebsgelände nicht verfügbar, auch nicht in der Kantine oder an Automaten.

T – Technische Maßnahmen

T steht für technische Maßnahmen, also zum Beispiel die Ausstattung von gefährlichen Arbeitmitteln, Maschinen oder Fahrzeugen mit entsprechenden Alkolocks. Diese testen den Alkoholspiegel in der Atemluft des:der Mitarbeitenden und verhindern bei zu hohem Wert die Inbetriebnahme im alkoholisierten Zustand. Solche Systeme sollten bei Neuanschaffungen jedenfalls mitgedacht werden, können aber teilweise auch bei bestehenden Fahrzeugen und Arbeitsmitteln nachgerüstet werden.

O – Organisatorische Maßnahmen

O steht für organisatorische Maßnahmen. Hier geht es um die Regelung des Umgangs mit Alkohol am Arbeitsplatz. Es ist ratsam Betriebs- und Dienstvereinbarungen als interne „Betriebsordnungen“ zu erstellen, die Verhaltensvorschriften zum Umgang mit Substanzen im Betrieb – wie beispielsweise das Alkoholverbot während der Arbeitszeit – verbindlich regeln. Diese stellen sicher, dass alle Mitarbeiter:innen gleich behandelt werden und geben Führungskräften leicht umsetzbare Hilfestellungen für konkretes Handeln, wenn ein Fall eintritt. Zudem schaffen sie Transparenz, da alle Mitarbeiter:innen wissen, mit welchen Konsequenzen im Missbrauchsfall zu rechnen ist. Das Bekanntmachen bzw. die Kommunikation dieser „Betriebsordnungen“ erfolgt im Rahmen der Unterweisung.

 

Ebenso ist es sinnvoll, dass Unternehmen einen Interventionsleitfaden (Stufenplan; Beobachtungsbogen als Gesprächsvorbereitung) erstellen – einerseits zur Sensibilisierung der Vorgesetzten in Bezug auf die Früherkennung von Auffälligkeiten bei Mitarbeitenden, andererseits zur Schulung der Vorgesetzten in Bezug auf die Gesprächsführung mit auffälligen Mitarbeitenden.

 

Zu empfehlen sind auch die Etablierung einer innerbetrieblichen Schlüsselperson, die Ausbildung innerbetrieblicher Suchtbeauftragter oder die Nutzung bestehender Personalressourcen (z. B. Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsmediziner:innen), die Anonymität und Vertraulichkeit gewährleisten.

 

Ebenso wichtig ist die Schaffung bzw. Förderung einer offenen und wertschätzenden Gesprächskultur im Betrieb, in der sich Mitarbeiter:innen mit persönlichen Anliegen an Vorgesetzte wenden können, ohne negative Konsequenzen erwarten zu müssen. Mit Gesundheitsangeboten im Betrieb, z. B. zur Erweiterung der persönlichen Gesundheitskompetenz (Umgang mit Stress, Sportangebote, Entspannungstechniken), kann zudem ein stärkeres Bewusstsein für die Gesunderhaltung geschaffen werden.

P – Personenbezogene Maßnahmen

P steht für personenbezogene Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen für die Wirkung von Substanzen und für die Folgen, die eine Fahrt oder das Bedienen von Maschinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nach sich ziehen.

 

Mitarbeiter:innen sollten auch für das Phänomen der Co-Abhängigkeit sensibilisiert werden, bei der Arbeitnehmer:innen zum Beispiel versuchen, die alkoholbedingte Minderleistung von Kollegen:Kolleginnen geheim zu halten oder zu kompensieren.

 

Die Schaffung bzw. Förderung einer offenen und wertschätzenden Gesprächskultur im Betrieb soll gewährleisten, dass sich Mitarbeiter:innen bei Auffälligkeiten gegenseitig ansprechen und Vermutungen bzw. Beobachtungen in entsprechender Form an Vorgesetzte weiterleiten können.

Unterstützung durch Betriebliche Suchtpräventionsprogramme

Unternehmen, die eine Arbeitskultur ohne Alkohol fördern möchten, sollten auf betriebliche Suchtpräventionsprogramme setzen. Maßgeschneiderte Präventions- und Interventionsmaßnahmen tragen dazu bei, dass gefährdete Arbeitnehmer:innen frühzeitig Hilfe erhalten und Führungskräfte darin geschult werden, wie sie mit auffälligen Mitarbeiter:innen umgehen bzw. bei akuter Gefährdung der Arbeitssicherheit handeln. Mit einem betrieblichen Suchtpräventionsprogramm erfüllen Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zur Fürsorgepflicht, sondern tragen dazu bei, die Produktivität zu erhalten, das Arbeitsklima und die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und sich selbst als attraktiven, sicheren Arbeitgeber zu positionieren.

 

Unterstützung erhalten Unternehmen auch über die Experten:Expertinnen des Netzwerks betriebliche Suchtprävention OÖ, das 2022 vom Institut für Suchtprävention, der WKO Oberösterreich, der Arbeiterkammer OÖ, der ÖGK und der AUVA gegründet wurde und unter dem Motto „Hinschauen und Handeln“ aktiv berät.