Dank aktueller Neuerungen unterstützt die AUVA-Webapplikation Unternehmen jetzt noch besser beim Erstellen und Führen des Arbeitsstoffverzeichnisses.

(Foto: Lukas Hofreiter)

Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, §§ 40 und 41) und Dokumentations-Verordnung (DOK-VO, § 2) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Arbeitsstoff-Verzeichnis zu führen. Es müssen nicht nur alle gefährlichen Arbeitsstoffe aufgelistet sein, die im Unternehmen verwendet werden – auch die damit verbundenen Gefahren müssen dokumentiert werden. Um Unternehmen das Erstellen und Führen eines solchen Verzeichnisses zu erleichtern, stellt die AUVA die Webapplikation Arbeitsstoffverzeichniskostenlos zur Verfügung.

 

Dieses hilfreiche Tool der AUVA erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen. Die Anregungen der Nutzerinnen und Nutzer tragen stets zur Weiterentwicklung bei. So wurden im aktuellen Release neben gesetzlichen Anpassungen (Novelle Grenzwerteverordnung 2021) z. B. folgende Funktionen umgesetzt:

 

  • Herstellerpool: Zur Erleichterung der Eingabe des Herstellers wird eine Autovervollständigung ermöglicht (durch Eingabe von mind. 3 Zeichen kann der Hersteller direkt übernommen werden).
  • Kopierfunktion für Arbeitsstoffe: Einzelne oder mehrere Arbeitsstoffe können durch Markieren in andere Firmen / Bereiche / Arbeitsplätze kopiert werden.
  • Archivierungsfunktion: Nicht mehr benötigte Arbeitsstoffe können archiviert werden. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert und bearbeitet werden.
  • Gesammelter Download für hinterlegte Sicherheitsdatenblätter / „SDB-Zip“: Alle vom User selbst hinterlegten Sicherheitsdatenblätter können mit einem Klick heruntergeladen werden.
  • Hinweis auf ältere SDB: Sicherheitsdatenblätter (SDB), die älter als 3 Jahre sind, werden automatisch rot hinterlegt. Mit diesem Hinweis werden Nutzerinnen und Nutzer an eine möglicherweise notwendige Aktualisierung erinnert.

Fachseminar

Um neuen Nutzerinnen und Nutzern die Vorteile des AUVA-Arbeitsstoffverzeichnisses näherzubringen, bietet die AUVA das Fachseminar „Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe“ an. Darin wird der Umgang mit der Webapplikation anhand von Beispielen vorgestellt und Teilnehmende können das Tool praxisnah mit ihren Sicherheitsdatenblättern ausprobieren und ein Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe erstellen.

 

Die nächsten Termine finden statt am

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at