Lärmbelastungen am Arbeitsplatz können zu gesundheitlichen Schädigungen führen. Diese zu vermeiden, ist das Ziel der Evaluierung. Welche Schritte dabei berücksichtigt werden sollten, zeigt das neue AUVA-Merkblatt M.plus 040.E8

(Cover: AUVA M.plus 040.E8)

Um gesundheitliche Schädigungen durch Lärm am Arbeitsplatz zu minimieren, bedarf es einer gründlichen Evaluierung der Lärmbelastungen. Diese umfasst sowohl gehörgefährdenden Lärm als auch störenden Lärm. Zur Unterscheidung:

  • Gehörgefährdender Lärm, der typischerweise in der Industrieproduktion, im Handwerk, im Bergbau und auf Baustellen auftritt, ist so laut, dass das Innenohr geschädigt wird; zugleich ist er die Ursache für „durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit“, die häufigste Berufskrankheit (BK 33).
  • Störender Lärm ist hingegen nicht so laut, dass das Innenohr geschädigt wird, dennoch können auch Geräusche, die objektiv vielleicht gar nicht so laut sind, aber als störend empfunden werden (z. B. Telefonate oder Tippgeräusche anderer Personen in Mehrpersonenbüros, ein tropfender Wasserhahn, …), körperliche Auswirkungen haben. Subjektiv störende Geräusche können zum Beispiel zu einer rascheren Ermüdung, reduzierter Leistungsfähigkeit, Stress oder einer Fehlerhäufung führen und so auf Dauer das Risiko für Erkrankungen wie chronische Gastritis, Herzinfarkt oder Schlaganfall erhöhen.

 

Wie die unterschiedlichen Lärmbelastungen im Zuge der Evaluierung am besten erfasst werden können, zeigt der Evaluierungsleitfaden der AUVA (Merkblatt M.plus 040 E8).

 

Von der Gefahrenermittlung zur Maßnahmenfestlegung

Die Evaluierung der Lärmbelastung kann anhand des Evaluierungsverfahrens der AUVA durchgeführt werden, wobei sich folgende Grundstruktur ergibt:

 

Schritt 1: Gefahrenermittlung

Durchführung einer Abschätzung (entspricht der Bewertung nach § 6 Abs. 1 VOLV), ob eine Lärmbelastung über den einschlägigen Grenzwerten sicher ausgeschlossen werden kann. Grundlage dieser Abschätzung können Betriebsanleitungen, Hersteller oder Inverkehrbringerangaben, Arbeitsverfahrensvergleiche, veröffentlichte Informationen, Vergleichsdatenbanken oder der Höreindruck sein. Kann aufgrund dieser Abschätzung eine Überschreitung der Grenzwerte nicht sicher ausgeschlossen werden, muss eine Bewertung auf Grundlage einer repräsentativen Messung erfolgen.

 

Schritt 2 und 3: Informationssammlung

Erhebung der Schallpegel durch Messung vor Ort oder auf Grundlage vielfach abgesicherter repräsentativer Lärmmessungen an vergleichbaren Arbeitsplätzen. Erhebung der Dauer der Tätigkeit der jeweiligen Arbeitnehmer:innen in den jeweiligen Lärmbereichen. Unter Verwendung der Schallpegel sowie der Dauer der Tätigkeit wird die Lärmbelastung der betroffenen Personen ermittelt.

 

Schritt 4: Risikobeurteilung

Vergleich der ermittelten Lärmbelastung mit den Grenzwerten gemäß §§ 3 bis 5 VOLV.

 

Schritt 5: Festlegen von Maßnahmen

Primär sind technische und organisatorische Maßnahmen anstatt der Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung (Gehörschutz) zu bevorzugen (STOP-Prinzip)

 

Das Merkblatt M.plus 040.E8 Evaluierung von Lärmbelastungen geht neben rechtlichen und technischen Grundlagen sowie dem Ablauf der Evaluierung auf folgende Punkte ein

  • Gefahrenermittlung (Für die Abschätzung zur Gefahrenermittlung können die im Merkblatt angeführten Tabellen verwendet werden)
  • Informationssammlung
  • Gehörgefährdender Lärm
  • Störender Lärm
  • Risikobeurteilung
  • Festlegung und Durchführung von Maßnahmen (zur Lärmminderung)
  • Kontrollen und Überprüfungen der Evaluierung
  • Dokumentation

 

Im Anhang des Merkblatts ist eine Checkliste für die Maßnahmenplanung und deren Dokumentation enthalten. Ebenso wird anhand eines Praxisbeispiels die Evaluierung von Lärmbelastungen in einer Schlosserei erläutert.

Das AUVA-Merkblatt M.plus 040.E8 Evaluierung von Lärmbelastungen ist als PDF zum Download verfügbar oder kann als gedruckte Version bestellt werden.

 

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at