Durch heftige Schneefälle sind viele Dächer hohen Schneelasten ausgesetzt. Doch Vorsicht: Beim Abschaufeln dieser Dächer passieren immer wieder schwere Unfälle …

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Obwohl Gebäude so konstruiert sein sollten, dass sie den ortsüblichen Schneelasten standhalten, kommt es trotzdem immer wieder dazu, dass Dächer von größeren Schneemengen befreit werden müssen, um nicht einzustürzen. Dies ist prinzipiell im Vorfeld zu organisieren und es sind auch die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um ein Abschaufeln gefahrenlos durchführen lassen zu können.

 

Fehlende Planung erhöht das Risiko

Auf Grund der österreichischen Baugesetze und des Normenwerks für Dächer sollte das Schneeräumen nur bei Extremwetterlagen notwendig sein. Die Bauwerke sollten sowohl von der Lastannahme als auch von der Gebäudestatik für überdurchschnittliche Schneemassen konzipiert sein. Trotzdem kann es witterungsbedingt zu Situationen kommen, die ein Abschaufeln von Dächern notwendig machen. Dabei sind gute Planung und größte Vorsicht geboten!

 

Steigt man ungesichert aufs Dach, erhöht sich das Risiko, durch Fehltritte oder auch als Folge eines witterungsbedingten Ausrutschens abzustürzen. Dächer mit Wellplatten aus Faserzement („Welleneternit“) sind nicht durchbruchsicher. Sie dürfen nur betreten werden, wenn sichere Verkehrswege vorhanden sind. Eine weitere Gefahrenquelle sind nicht-durchbruchsichere Dachöffnungen (z. B. Lichtkuppeln, Dachausstiegsfenster) oder nicht-durchbruchsichere Dachelemente (Lichtelemente), die aufgrund der Schneemassen nicht sichtbar sind. Tritt man darauf, ist die Gefahr hoch, in das Gebäudeinnere zu stürzen.

 

Um Unfälle zu vermeiden, rät die AUVA dringend, nur Professionisten aufs Dach steigen zu lassen. Fachfirmen haben Erfahrung und die entsprechende Ausrüstung, um diese Aufgabe sicher zu erledigen. Katastrophenhilfsdienste und Feuerwehr dürfen nicht als fixer Bestandteil in die Planung für die Schneeräumung einbezogen werden, da diese wirklich nur im Katastrophenfall zum Einsatz kommen, und auch dann nur helfen können, solange die eigene Sicherheit gewährleistet werden kann.

Sicherheit geht vor – auch für Profis!

Die Gefahren im Zusammenhang mit dem Abschaufeln von Dächern werden – auch von erfahrenen Profis – leider oft falsch eingeschätzt. Und aufgrund hohen Zeitdrucks und/oder Kälte kommt es vor, dass die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu kurz ausfallen oder ganz ausgelassen werden. Um jedoch die notwendigen Arbeiten sicher durchführen zu können, sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

 

Wichtig VOR Betreten des Daches:

  • Abklären, ob das Dach einer zusätzlichen Belastung standhält.
  • Abklären, ob Dacheinbauten oder Dachaufbauten (z. B. Lichtkuppeln, Lichtelemente, Glasdächer, Photovoltaik-Anlagen, Solaranlagen) vorhanden sind? Falls ja: Wo befinden sich diese und sind diese durchbruchsicher?
  • Abklären, ob es Sicherungssysteme (z. B. Seilführungssysteme am Dach, Anschlagpunkte) gibt und wo diese angebracht sind. Ermitteln, ob diese zugänglich und benutzbar sind oder ob Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen.
  • Bei größeren Dächern: Festlegen der Räumrichtung und der Reihenfolge einer feldweisen Räumung durch eine fachkundige Person. Bei einseitiger Entfernung des Schnees können Stabilitätsprobleme an der Dachkonstruktion auftreten. Für eine gleichmäßige Belastung der Dachkonstruktion soll der Schnee abschnittsweise abwechselnd auf der einen und der anderen Dachseite entfernt werden.
  • Absichern von Gefahrenzonen im und rund um das Gebäude (z. B. durch Absperrungen oder Warnposten) im Vorfeld der Arbeiten, damit keine Personen verletzt werden.
  • Festlegen der Rettungsmöglichkeiten und -maßnahmen für möglicherweise abgestürzte Personen. Diese Maßnahmen gehören bereits im Vorfeld geklärt, sodass sie im Einsatzfall vorliegen.

 

Wichtig BEIM Betreten des Daches:

  • Dächer dürfen nur gesichert betreten werden (§ 87 BauV, § 11 AStV).
  • Sind etwaige Sicherungssysteme unter den Schneemassen auffindbar und wenn ja, sind diese auch funktionsfähig? Wenn nicht, müssen Ersatzmaßnahmen getroffen werden wie z. B. Seile, die über das Dach gespannt werden, oder die Sicherung am stillgesetzten LKW-Kran (dazu sind die Handlungsanleitungen laut den D-A-CH-S Dokumenten unbedingt einzuhalten; siehe PDF „Stillgesetzter ortsveränderlicher Kran als Anschlagmöglichkeit für PSA gegen Absturz“ ).
  • Dacheinbauten und Dachaufbauten, z. B. aus Kunststoff, sind als nicht-durchbruchsichere Bereiche anzusehen.
  • Alleinarbeit ist strengstens verboten. Im Falle eines Absturzes oder eines Durchbruchs muss eine unverzügliche Rettung der Person gewährleistet sein, da selbst bei Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durch ein mögliches Hängetrauma bereits ab ca. 10 Minuten Lebensgefahr besteht.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das Präventionsteam der AUVA jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at