Um Arbeitsunfälle am Bau zu vermeiden, braucht es Sicherheitsregeln, die von allen Beteiligten befolgt werden. Welche das sind, ist in einer eigenen Sicherheits-Charta festgehalten.

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Arbeitssicherheit und Arbeitnehmer:innenschutz spielen auf Baustellen eine tragende Rolle. Nur wenn Gefahren rechtzeitig erkannt und sofort behoben werden, ist ein sicheres Arbeiten möglich. Um die Sicherheit und Gesundheit aller Personen am Bau zu bewahren, wurde bereits vor Jahren die Sicherheits-Charta initiiert. Darin sind acht Grundregeln festgeschrieben, die ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Dabei geht es um ein partnerschaftliches Miteinander aller Beteiligten auf der Baustelle:

  • Bauherr:in, Planer:in und Planungskoordinator:in schaffen die Voraussetzungen für eine sichere Baustelle in der Planungs- und Ausschreibungsphase. Der:Die Planungskoordinator:in erstellt bereits in der Planungsphase den SIGE-Plan.
  • Der:Die Baustellenkoordinator:in übernimmt den SIGE-Plan und passt diesen während der Bauphase an. Der SIGE-Plan bildet für den:die Arbeitgeber:in die Basis für die Evaluierung.
  • Arbeitnehmer:innen arbeiten gemäß Unterweisung, verwenden die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung und befolgen Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.

Es sind also alle Beteiligten auf der Baustelle gefragt: Arbeitnehmer:innen müssen die sicherheitsrelevanten Weisungen ihrer Vorgesetzten befolgen und sicherheitsrelevante Komponenten (z. B. PSA) verwenden. Vorgesetzte müssen als Führungskräfte auf die Sicherheit der ihnen zugeteilten Arbeitnehmer:innen achten und entsprechend handeln. Wer immer eine mögliche Gefahr auf der Baustelle erkennt, soll seinen:ihren Beitrag dazu leisten, um diese Gefahr schnellstmöglich zu beseitigen. Erst wenn alle Maßnahmen des Arbeitnehmer:innenschutzes gesetzt wurden, kann sicher weitergearbeitet werden.

 

Ziel der Sicherheits-Charta ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Personen am Bau zu bewahren. Folgende acht Regeln tragen dazu bei:

 

  1. Wir sichern Absturzkanten
  2. Wir sichern Bodenöffnungen sofort
  3. Wie bedienen Krane vorschriftsgemäß und führen Anschlag-, Einweise- und Absetzarbeiten sicher durch
  4. Wir benützen nur geeignete Leitern und setzen diese sicher ein
  5. Wir arbeiten nur auf sicheren Gerüsten
  6. Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen
  7. Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung
  8. Wir sichern Künetten, Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1,25 m

Über die Sicherheits-Charta

Die Österreichische Sicherheits-Charta für den Baubereich ist ein Bekenntnis der unterstützenden Institutionen (Bundesarbeiterkammer, Zentrales Arbeitsinspektorat, Industriellenvereinigung, ÖGB/Gewerkschaft Bau-Holz, Wirtschaftskammer Österreich und AUVA) zu gemeinsamen Arbeitssicherheits-Spielregeln am Bau. Die Charta baut auf die Bedeutung der Arbeitssicherheit sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung auf der Baustelle auf. Dabei werden sämtliche Beteiligte, vom Bauherrn über den Planer, die Planungs- und Baustellenkoordinatoren bis zu den Mitarbeitern angesprochen und an deren jeweiligen Verantwortungsbereich appelliert.

Die Sicherheits-Charta ist als AUVA-Merkblatt Print kostenfrei bestellbar:

AUVA-Merkblaltt M.plus 211.1 – Acht Regeln für mehr Sicherheit im Tiefbau

AUVA-Merkblaltt M.plus 211.2 – Acht Regeln für mehr Sicherheit im Hochbau

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Sie haben Fragen zur Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle? Das AUVA-Präventionsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at