Warum UV-Schutz wichtig ist, verraten die Arbeitsmediziner:innen der AUVA.
Sobald die Sonne scheint, zieht es uns unweigerlich nach draußen, wir fühlen uns glücklich und die Vitamin D Produktion wird angekurbelt. Doch während in der Freizeit das Ausmaß der Sonnenbestrahlung selbst bestimmt werden kann, ist dies in vielen Berufen nicht möglich. Durch die berufliche Tätigkeit im Freien ist man einer sehr hohen UV-Belastung ausgesetzt, was das Risiko von Sonnenschäden erhöht. Denn unsere Haut vergibt nicht und vergisst nicht! Die Schattenseite der Sonne zeigt sich an der hohen Zahl der Hautkrebsfälle bei Outdoor-Workern.
Meiden – kleiden – cremen
Der beste Sonnenschutz ist, die direkte Sonnenbestrahlung möglichst zu vermeiden. Nach technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen kommt den persönlichen Schutzmaßnahmen hohe Bedeutung zu.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie textiler Sonnenschutz ist durch entsprechende Arbeitskleidung wirksam und einfach umsetzbar. Sehr empfehlenswert sind – je nach Arbeitsplatzevaluierung – ein Helm oder eine Kappe mit Nackenschutz, langärmelige Shirts sowie lange Hosen. Wo passende Kleidung keine Alternative ist, stellen Sonnenschutzmittel die wichtigste Alternative gegen UV-Strahlung dar.
Welche Sonnenschutzprodukte sind geeignet?
Unbedeckte Körperstellen müssen mit Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor, LSF 30 oder besser LSF 50, geschützt werden. Dabei sind wasserfeste Produkte zu bevorzugen. Nachcremen ist wegen Abriebs bei Schwitzen unbedingt erforderlich. Besonders gefährdet sind Nase, Ohren, Nacken und Stirn. Auf die Kennzeichnung UV-B- und UV-A-Schutz muss geachtet werden. Sonnenschutzprodukte werden in verschiedenen Zubereitungen wie Creme, Lotion, Gel, Fluid oder Spray angeboten. Die Auswahl hängt von den persönlichen Vorlieben ab. Bei normaler Haut ist eine Lotion, bei Mischhaut oder fettiger Haut ein Fluid und bei trockener Haut eine Creme zu empfehlen. Sprays werden oft gerne verwendet, aber Achtung: Sie dürfen keinesfalls in die Atemwege oder in die Augen gelangen!
Wenn die Arbeitsplatzevaluierung ein Sonnenschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme vorsieht, ist es den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen und ist für die Verwendung von jeweils einer Person vorgesehen. Bei mehreren Mitarbeitenden muss eine ausreichende Anzahl an PSA vorrätig zu sein, wobei bei den Sonnenschutzprodukten das Ablaufdatum zu berücksichtigen ist.
Die gesetzlichen Regeln finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V), der Kosmetikverordnung und im Österreichisches Lebensmittelbuch Codexkapitel/B33/Kosmetische Mittel
Wie wirken Sonnenschutzmittel?
Die ersten Sonnencremen wurden Ende der Dreißigerjahre des 20. Jahrhunderts entwickelt und sind in Europa seit den Sechzigerjahren erwerbbar. Die Schutzwirkung bezog sich in dieser Zeit nur auf UV-B Strahlung, erst in den 1980er Jahren wurden auch UV-A-Filter entwickelt. Diese kosmetischen Produkte werden seither laufend verbessert und unterscheiden sich durch die Art der Filter, den Lichtschutzfaktor, die Wasserfestigkeit und ihre Zubereitungsform. Entscheidende Inhaltsstoffe sind die Filtersubstanzen. Bei richtiger Anwendung werden die Gefahren der UV-Belastung reduziert.
Mechanische und chemische Filter wirken unterschiedlich:
- Chemische Filter werden auch als organische Filter bezeichnet. Sie dringen in die Haut ein, absorbieren die UV-Strahlen und wandeln diese in Wärme um. Die zugelassenen Filter haben jeweils ein spezifisches Absorptionsspektrum, das heißt sie schützen vor einer bestimmten Wellenlänge der UV-Strahlen. Beispiele dafür sind Octocrylen, Tinosorb, Uvinul oder Mexoryl SX. Eine hohe Schutzwirkung (ab LSF 30) wird in der Regel durch eine Kombination verschiedener chemischer und/oder mineralischer UV-Schutzfilter erzielt. Zusätzliche Inhaltsstoffe wie Antioxidantien und Vitamine unterstützen die Reparaturmechanismen in der Haut.
- Physikalische Filter werden auch als anorganische oder mineralische Filter bezeichnet. Sie reflektieren und streuen die UV-A und UV-B-Strahlen auf der Hautoberfläche. Beispiele sind Zinkoxid und Titandioxid.
Um die Entstehung des „Weißelns“, einer weißen Schicht auf der Haut, zu vermeiden, werden meist Nanopartikel zugesetzt. Diese müssen auf der Verpackung mit „Nano“ gekennzeichnet sein. Wichtig ist, dass Sonnenschutzmittel nicht in der Sonne oder bei Hitze gelagert werden. Die Filter können instabil und damit unwirksam werden. Es sollen möglichst duftstofffreie Produkte verwendet werden. Kinder müssen von klein auf besonders gut vor Sonnenbestrahlung geschützt werden.
Mehr Infos und Angebote:
Die Arbeitsmediziner:innen der AUVA stehen Ihnen für arbeitsmedizinische Beratung rund um das Thema UV-Schutz und Hautschutz gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir
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