LED-Lichter sind im Kindergarten eine gute Alternative zu Kerzen. Es gibt jedoch ein Kriterium, das für die Kindersicherheit zu berücksichtigen ist.

Kinderhände, die eine Laterne halten
(Foto: Iscom)

Rund um das Martinsfest sind im Kindergarten besonders viele LED-Lichter im Einsatz. Diese stellen eine gute Alternative zu Teelichtern dar und werden von Experten:Expertinnen empfohlen. Von den LED-Lichtern geht grundsätzlich keine Gefahr für Kinder aus, solange ein Detail berücksichtigt wird. Denn das Gefährliche sind die Knopfzellen, auch Knopfbatterien genannt. Damit Kinder nicht an diese gelangen können, muss das Batteriefach mit Schrauben fest verschließbar und nur mit einem Werkzeug zu öffnen sein. Nur so können Verletzungsgefahren, wie z. B. Verschlucken oder Verätzen, vermieden werden.

 

LED-Lichter – Kein Spielzeug!

Kleinteile sind für Kinder besonders interessant und wecken die kindliche Aufmerksamkeit. Eine Untersuchung des KFV hat ergeben, dass zwei von drei Kleinkindern lieber mit einer Knopfbatterie als mit einem gleichzeitig vorgelegten Spielzeug spielen.

Wird eine Knopfzelle verschluckt, stellt dies einen medizinischen Notfall dar – vor allem, wenn es zu einem Steckenbleiben der Knopfbatterie in der Speiseröhre kommt. Durch den Kontakt mit den feuchten Schleimhäuten entstehen ein Stromfluss und eine chemische Reaktion, die zu schwersten – mitunter lebensbedrohlichen – Verletzungen und Gewebeschäden führen können.

 

LED-Lichter – darauf kommt es an

Da es sich bei LED-Lichtern um Dekorationsartikel und nicht um Spielzeug handelt, gelten die strengen gesetzlichen Regelungen der Kindersicherheit nicht. Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass das Batteriefach fest verschraubbar ist! Dadurch ist es für Kleinkinder sehr schwer möglich, an die gefährlichen Knopfzellen zu gelangen.

LED-Licht in der Laterne (Foto: lscom)

LED-Lichter – Was ist beim Umgang zu berücksichtigen?

  • Erklären Sie den Kindern, dass LED-Lichter kein Spielzeug und somit nicht zum Spielen geeignet sind
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt, solange LED-Lichter verwendet werden
  • Verstauen Sie die LED-Lichter nach der Verwendung so, dass sie für Kinder unerreichbar sind

 

Einem freudigen und sicheren Laternenfest, einem Beisammensein vor dem Adventkranz oder einer lustigen Geburtstagsfeier steht somit nichts mehr im Wege.