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Das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz brachte vier neue Berufskrankheiten und eine Umgestaltung der bisherigen BK-Liste hervor. Die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier.

(Illustration: lwptm)

Berufskrankheiten (BK) sind in Österreich im § 177 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) geregelt. In diesem ist festgelegt, dass die in der Anlage 1 zum ASVG (=BK-Liste – Berufskrankheitenliste) bezeichneten Krankheiten, wenn sie durch Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht sind, als Berufskrankheiten gelten.

 

Die Anlage 1 zum ASVG wurde seit 1955 mehrmals erweitert bzw. geändert. So wurde 2006 die BK 53 (Allergieinduzierte anaphylaktische Reaktionen nach Latex-Sensibilisierung) in die Liste aufgenommen. Mit 1.1.2013 erfolgten zuletzt mehrere kleine Änderungen an bereits bestehenden BKs.

 

Während in Deutschland die BK-Liste in den letzten Jahren mehrfach erweitert worden ist, erfolgte in Österreich nach 2013 keine Änderung mehr – bis 2024.

 

Zeit für ein Update!

Ziel des Gesetzgebers war es eine „Modernisierung  der  Berufskrankheitenliste“ vorzunehmen. Daher wurde am 31.01.24 ein Antrag im Nationalrat eingebracht, mit dem das ASVG inkl. Anlage 1 geändert werden sollte. Dieser wurde am 28.02.24 einstimmig im Nationalrat beschlossen und nach Zustimmung im Bundesrat am 28.03.24 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht mit rückwirkender Gültigkeit ab 1.3.2024 (Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 18/2024).

 

Was hat sich geändert?

Eine BK, nämlich die ehemalige BK 29 (Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlackenmehl) wurde aufgrund einer „mangelnden praktischen Relevanz“ ersatzlos gestrichen. Hintergrund dazu ist, dass das Thomasverfahren zur Stahlherstellung seit vielen Jahren nicht mehr angewandt wird, und daher auch Thomasschlackenmehl als Düngemittel nicht mehr zum Einsatz kommt.

 

Folgende vier Krankheiten wurden neu in die BK-Liste aufgenommen:

  • Hypothenar-/Thenar-Hammersyndrom (Lfd. Nr. 5.2.2.)
  • Fokale Dystonien bei Instrumentalmusikerinnen und –musikern (Lfd. Nr. 5.2.3.)
  • Ovarialkarzinom nach Asbest-Exposition (Lfd. Nr. 7.7.1.)
  • Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition (Lfd. Nr. 7.4.2.)

 

Diese vier Krankheiten werden in Deutschland bereits seit 8-11 Jahren als Berufskrankheiten anerkannt. Aufgrund der in Deutschland gemeldeten bzw. anerkannten Fälle ist von diesen neuen BKs das Plattenepithelkarzinom bzw. aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition jedenfalls die wesentlichste Neuerung. Während bei den anderen 3 Berufskrankheiten nur von einer geringen (einstelligen) Zahl pro Jahr auszugehen ist, zeigt sich beim Blick nach Deutschland, dass die BK „Plattenepithelkarzinom, aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition“ jedes Jahr ca. 7000mal gemeldet wird. Ca. die Hälfte dieser Meldungen wird anerkannt. Ein knappes Viertel der Anerkennungen wird berentet.

 

Die Frage, wo der Schwerpunkt der arbeitsmedizinischen Prävention in den nächsten Jahren liegen muss, ist daher klar: Neben der Prävention der Lärmschwerhörigkeit und der berufliche bedingten Hauterkrankungen wird der Schutz der Haut vor beruflicher UV-Belastung eine wesentliche Bedeutung haben.

 

Neue Struktur

 Abgesehen von der Neuaufnahme der vier oben angeführten BKs, wurde die BK-Liste komplett neu strukturiert.

 

Die Berufskrankheiten werden nun in folgenden Gruppen unterteilt:

  1. Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
  2. Erkrankungen der Haut
  3. Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Parasiten, Tropenkrankheiten
  4. Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats
  5. Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  6. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  7. Maligne Erkrankungen
  8. Sonstige

 

Die fortlaufende Nummerierung der BKs (Lfd. Nr. 1-53) wurde zugunsten einer Einteilung in 8 Gruppen aufgelassen, wobei in der Gruppe 7 Maligne Erkrankungen (=Krebs) zusammengefasst sind. Da durch diese Neustrukturieren teilweise aus einer alten BK-Ziffer mehrere neue BK-Ziffern entstanden sind, enthält die neue Liste jetzt insgesamt 73 BK-Ziffern, obwohl im Vergleich zur alten BK-Liste mit 53 Positionen nur 4 neue Erkrankungen hinzugefügt worden sind.

 

Hier finden Sie die aktuelle Liste der Berufskrankheiten inkl. Verweis auf die bisherigen BK-Nummern.

Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen die Arbeitsmediziner:innen der AUVA unter sichereswissen@auva.at jederzeit gerne zur Verfügung.