Sicher losradeln – und sicher ans Ziel kommen – gilt nicht nur am heutigen Tag des Fahrrads (3.6.).

Bodenmarkierung: Schwarzes Fahrrad auf gelbem Herz
(Foto: nuno-ricardo/unsplash)

Bei schönem Wetter zieht es zahlreiche Radfahrer:innen ins Freie. Ob am Weg zur Arbeit oder in der Freizeit: Radfahren macht Spaß und hält dazu noch fit. Doch Achtung: Die Freiheit auf zwei Rädern ist nicht grenzenlos. Wer sicher ans Ziel kommen möchte, sollte folgende Infos und Tipps beachten.

Elektrounterstützt unterwegs: E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs

Sie machen das Radfahren weniger anstrengend und man sieht sie immer öfter: Fahrräder mit elektrischer Unterstützung. Diese werden im alltäglichen Sprachgebrauch gerne allgemein als „E-Bikes“ bezeichnet. Tatsächlich gibt es jedoch drei Typen – und einer davon gilt nicht mehr als Fahrrad. Es ist also sinnvoll, sich genauer damit auseinanderzusetzen.

 

Grundsätzlich beschreibt die StVO Fahrräder als Fahrzeuge mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder – doch auch, wenn eine elektrische Unterstützung vorhanden ist, kann so ein Rad noch als Fahrrad im Sinne der StVO gelten. Das Kraftfahrgesetz besagt, dass die Nenndauerleistung nicht mehr als 250 Watt und die Bauartgeschwindigkeit höchstens 25 km/h betragen darf. Liegt einer der Werte darüber, handelt es sich um ein Kraftfahrzeug und nicht mehr um ein Fahrrad im Sinne der StVO. Sowohl E-Bikes als auch Pedelecs können unter diesen Voraussetzungen als Fahrräder gelten – doch was unterscheidet sie?

 

E-Bikes verfügen über einen elektrischen Antrieb, der auch ohne menschliche Tretleistung funktioniert.

Pedelecs haben eine elektrische Tretunterstützung – diese Räder fahren also nur, wenn der Mensch auch in die Pedale tritt und der Motor unterstützt dabei.

 

In Bezug auf die Fahrtechnik sollte man sich mit dem elektrounterstützten Fahrrad gut vertraut machen: Der Schwerpunkt kann sich abhängig von der Position des Motors und des Akkus verändern und von jenem eines regulären Fahrrads abweichen. Auch mit der Anfahrelektronik bei Pedelecs sollten sich Fahrer:innen beschäftigen. Diese beeinflusst, wie die muskuläre Arbeit durch den Antrieb verstärkt wird und wann die Wirkung eintritt – dies kann je nach Typ und Hersteller variieren.

 

Es gibt noch einen dritten Typus, die S-Pedelecs. Diese gelten jedoch als Kraftfahrzeug, vergleichbar mit einem Moped. Für sie gelten andere Gesetze und Verordnungen – beispielsweise das Kraftfahrgesetz und bestimmte Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Diese schreiben vor, dass ein Motorradhelm getragen werden muss und es besteht Führerscheinpflicht (Klasse AM). Außerdem müssen S-Pedelecs zugelassen werden und es gilt Kennzeichenpflicht, inklusive Haftpflichtversicherung. Es ist zusätzliche Ausstattung vorgeschrieben, beispielsweise Rückspiegel, Bremshebel mit Kugelenden, Reifen, die der ECE-R 75 Regelung entsprechen.

Die richtige Ausstattung

Voraussetzung für sicheres Radfahren ist ein vorschriftsmäßig ausgestattetes Fahrrad. Mindestkriterien laut Fahrradverordnung sind:

  • Zwei voneinander unabhängige gut funktionierende Bremsen,
  • Pedale mit gelben Rückstrahlern auf beiden Seiten,
  • eine Klingel,
  • ein roter Rückstrahler nach hinten,
  • ein weißer Reflektor nach vorne,
  • gelbe Speichenreflektoren.
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zusätzlich ein weißes Vorderlicht, das beständig leuchten muss, sowie ein rotes Rücklicht erforderlich.

 

Außerdem sollte beim Radfahren auf geeignete Kleidung geachtet werden, die Bewegungsfreiheit, Sichtbarkeit und Schutz vor Sonne oder Regen bietet. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr sollte – vor allem bei hohen Temperaturen – nicht vergessen werden. Da sich Pannen leider nicht vermeiden lassen, kann sich zusätzliche Ausrüstung wie Luftpumpe, Flick- und Werkzeug als nützlich erweisen.

Helm tragen schützt

Für Kinder unter 12 Jahren ist beim Radfahren das Tragen eines Radhelmes verpflichtend. Für Erwachsene gibt es hier keine gesetzlichen Bestimmungen, sie können also grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie mit oder ohne Helm fahren. Das Tragen eines Helmes ist jedoch die einzige Möglichkeit, um im Falle eines Unfalles die Schwere von Kopfverletzungen zu mindern. Aber nur ein gut angepasster, richtig eingestellter Radhelm kann auch entsprechenden Schutz bieten. Ein guter Fahrradhelm schützt den Kopf von der Stirn bis zum Hinterkopf, wobei die Ohren und das Gesichtsfeld frei sind. Zudem verfügt er über einen straff sitzenden Kinnriemen, der sich mit einer Hand öffnen lässt, sowie breite Belüftungsschlitze. Geprüfte Qualität ist das A & O: Der Helm muss die Europäische Prüfnorm-Kennzeichnung EN1078 und die CE-Kennzeichnung aufweisen. (siehe auch Radhelm: Darauf kommt es an!)

(Foto: V. Tesar)

Sicheres Verhalten

Um Gefahren beim Radfahren bestmöglich zu vermeiden, sind folgende Verhaltensweisen einzuhalten:

  • Radfahranlagen benützen – sofern vorhanden.
  • Vorausschauend fahren: Abstand halten, Fußgänger:innen beachten, Verkehrsgeschehen beobachten etc.
  • Deutliche Handzeichen geben.
  • Verkehrszeichen beachten. Besonders Vorrang- und Stopp-Tafeln, Ampeln, Einbahnen etc.
  • Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anpassen.
  • Auf andere Verkehrsteilnehmer:innen – vor allem in Kreuzungsbereichen – achten und Blickkontakt suchen.
  • Riskante Manöver, z. B. Vorbeischlängeln, vermeiden: Sehen und gesehen werden!
  • Keine Ablenkung durch die Bedienung von Handys.
  • Auf Sichtbarkeit achten: Licht auch bei Dämmerung einschalten; auffällige, reflektierende Kleidung verwenden.
  • Funktionsfähigkeit des Fahrrades – v.a. Licht, Bremse, Reifen – regelmäßig prüfen.
(Foto: AndrzejRembowski / pixabay)

Weitere Infos zum Thema:

Infoseite Fahrrad, Scooter und E-Scooter

 

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