Lärm zählt zu den krankmachenden Faktoren am Arbeitsplatz. Er kann nicht nur das Gehör schädigen, sondern auch das Risiko für Herzkreislauferkrankungen erhöhen. Am heutigen internationalen Tag gegen Lärm widmen wir uns dem Schutz des Gehörs am Arbeitsplatz.

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Lärm umfasst alle Geräusche, die störend oder gesundheitsschädigend wirken. Auch Geräusche, die objektiv vielleicht gar nicht so laut sind, aber als störend empfunden werden, können körperliche Auswirkungen haben und zum Beispiel das Risiko für Herzkreislauferkrankungen erhöhen. Im Innenohr werden durch die Einwirkung von gehörschädigendem Lärm langfristig immer mehr Zellen zerstört. Sind diese Zellen einmal zerstört, können sie nicht mehr ersetzt werden. Es kann zwar Jahrzehnte dauern, bis man merkt, dass man betroffen ist. Doch wenn es so weit ist, sind Betroffene massiv in ihrer Lebensqualität eingeschränkt: besonders im sozialen Bereich. Während anfangs nur hohe Töne nicht mehr wahrgenommen werden können, ist später auch das Verstehen von Sprache betroffen.

 

Lärm am Arbeitsplatz

In Österreich sind rund 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – beruflich bedingt – gehörschädigendem Lärm ausgesetzt. Die Folge: Lärmschwerhörigkeit – die häufigste Berufskrankheit. Ist man einer Lärmquelle über 80 dB ausgesetzt, z .B. durch Arbeiten mit lauten Maschinen, kann es bereits zur Gehörschädigung kommen. Daher ist laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ab 80 dB am Arbeitsplatz Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB verpflichtend zu tragen.

 

Schutzmaßnahmen

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, sind Arbeitgeber verpflichtet, Lärmquellen durch technische oder organisatorische Maßnahmen (z. B. Austausch lauter durch leisere Maschinen, oder räumliche Trennung von Lärmarbeitsplätzen und Nicht-Lärmarbeitsplätzen) zu beseitigen. Erst wenn beides nicht möglich ist, wird Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt. Geeignet ist ein für den beruflichen Einsatz produzierter und entsprechend mit CE-Zeichen gekennzeichneter Gehörschutz, wie Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz oder individuell angepasster Gehörschutz.

 

Das neue Merkblatt M.plus 700 Gehörschutz der AUVA für Arbeitgeber und Präventionsfachkräfte thematisiert Grundsätze der Lärmminderung am Arbeitsplatz sowie die Ausstattung und Schutzprinzipien von Gehörschützern. Es bietet Auswahlempfehlungen für unterschiedliche Arten von Gehörschützern, Inhalte für die Unterweisung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und liefert Maßnahmenvorschläge zur Steigerung der Tragebereitschaft. Das Merkblatt umfasst zudem ein anschauliches Praxisbeispiel zur gesicherten Einhaltung des Expositionsgrenzwertes von 85 dB durch die Berechnung der nötigen Dämmwerte eines Gehörschützers für hohe (H), mittlere (M) und tiefe Frequenzbereiche mittels HML-Check.

 

Präventionsangebot der AUVA

Der Schutz des Gehörs ist ernst zu nehmen – bei Freizeitlärm genauso wie bei Lärm am Arbeitsplatz. Bei Fragen zur Lärmreduktion im betrieblichen Kontext steht das AUVA-Präventionsteam Unternehmen jederzeit gerne beratend zur Seite. Das Präventionsangebot umfasst u. a.

 

Messungen, Beratungen

  • kostenlose Lärmmessungen, wenn berufliche Lärmbelästigung am Arbeitsplatz vermutet wird.
  • raumakustische Beratungen am Arbeitsplatz. Die Ergebnisse dieser Messung können als Basis für Maßnahmen dienen, wie man die Raumakustik konkret verbessern kann: Zum Beispiel durch den Einsatz Schall absorbierender Materialien.

 

Merkblätter, Broschüren, Folder:

 

Blog-Beiträge

 

AUVA-Website – Themenbereich Lärm: