Handzeichen sind wichtig für die Sicherheit auf Baustellen. Damit alle Beteiligten wissen, was das jeweilige Zeichen bedeutet, bietet das AUVA-Merkblatt M 203 eine Übersicht mit Erklärungen in acht Sprachen.

(Cover: AUVA-Merkblatt M 203)

Auf Baustellen ist meist viel los. Da die Sicht für anliefernde LKW oder Baumaschinen oft nicht ausreichend ist, sind deren Fahrer:innen auf Einweiser:innen angewiesen, die die Ladung sicher an den jeweiligen Einsatzort dirigieren. Handzeichen bieten neben der Nutzung von Funk eine einfache und präzise Möglichkeit, sicher und eindeutig miteinander zu kommunizieren. Um dabei gefährliche Situationen oder Fehler zu vermeiden, müssen jedoch alle Beteiligten die genaue Bedeutung der Handzeichen kennen, die zur Verständigung eingesetzt werden. Wenn die Einweiser:innen auch für das Anschlagen der Lasten zuständig sind, müssen diese auch als Anschläger:innen besonders unterwiesen und mit der Arbeit vertraut sein.

 

Die AUVA hat die wichtigsten Handzeichen für Einweiser:innen übersichtlich im Merkblatt M 203 „Handzeichen für Einweiser:innen“ zusammengefasst.

 

Abgebildet und erklärt sind neben den Grundzeichen auch die Handzeichen für den waagrechten und / oder senkrechten Bewegungsablauf sowie für die Lastaufnahme. Bei jeder Abbildung gibt es eine kurze Erklärung zur Bedeutung des jeweiligen Handzeichens. Diese Erklärung ist in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Polnisch, Portugiesisch angeführt.

 

Das sollten Sie über Handzeichen wissen:

  • Handzeichen sollen eine eindeutige Verständigung zwischen Einweiser:in und Kran-/Maschinenführer:in ermöglichen.
  • Beim Betrieb von Kranen oder sonstigen Hebezeugen sind alle betroffenen Personen über die Handzeichen zu unterweisen.
  • Der:Die Einweiser:in ist mit Warnkleidung auszurüsten.
  • Die Richtungsangaben durch Handzeichen gelten so, wie sie von dem:der Kran-/Maschinenführer:in gesehen werden.
  • Die Geschwindigkeit beim Geben von Handzeichen zeigt, wie schnell oder langsam eine Bewegung ausgeführt werden soll.
  • Zwischen unterschiedlichen Handzeichen soll eine Pause eingelegt werden.

Das AUVA-Merkblatt M 203 „Handzeichen für Einweiser:innen“ steht

Zum Einstecken gibt es zusätzlich den kompakten mehrsprachigen Faltfolder „Kurzinformationen für Einweiser“ im Taschenformat (hier geht’s zur Bestellung).

 

 

Bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at