Hier finden Sie Infos zur Vermeidung beruflich bedingter Hautprobleme und Tipps für gesunde Hände im Friseurjob.

Friseurin schneidet einer blonden jungen Dame die Haare.
(Foto: MSK)

Der Friseurberuf verlangt Kreativität, Individualität und künstlerische Begabung. Richtige Profis beherrschen aber nicht nur die erforderliche Technik, sie wissen auch, wie sie ihr wichtigstes Werkzeug – ihre Hände – bei der beruflichen Tätigkeit am besten schützen. Denn durch den ständigen Kontakt mit Friseurstoffen können im Laufe der Zeit berufsrelevante Allergien erworben werden. Einmal ausgelöst, bleiben sie dann ein Leben lang bestehen. Werden keine Hautpflege- und Hautschutzmaßnahmen angewendet, kann es zu schwerwiegenden Hauterkrankungen kommen, die bis zur Aufgabe des Berufs führen können.

 

Die gute Nachricht lautet aber: Wenn einige Punkte konsequent eingehalten werden, sind Hautprobleme (z. B. Ekzeme) im Beruf vermeidbar. Daher ist es wichtig, schon bei Lehrlingen mit entsprechenden bewusstseinsbildenden Maßnahmen anzusetzen, damit sie ihren Traumberuf uneingeschränkt ausüben können. Das AUVA-Präventionsteam unterstützt Friseurbetriebe dabei mit speziellen Beratungen und Infomaterialen.

Welche Hautbelastungen gibt es im Friseurberuf?

Waschen:

Häufiger Kontakt mit Wasser lässt die Haut aufquellen. Durch den Verlust der Schutzschicht wird sie empfindlicher und verletzlicher. Es kann zu Juckreiz, Schuppung und Rötung der Haut kommen. Zu warmes Wasser verstärkt diesen Effekt.

 

Färben:

Bestimmte Inhaltsstoffe – besonders bei dunklen Haarfarben – können Allergien hervorrufen.

 

Blondieren:

Blondiermittel enthalten meistens Ammoniumpersulfat – dieses kann ebenso zu Allergien der Haut und der Atemwege führen.

 

Pflegen und Stylen:

Shampoo, Conditioner, Balsam, Gel, Haarspray usw. schädigen die natürliche Hautbarriere („Die Dosis macht das Gift!“). Duftstoffe und Konservierungsstoffe können zusätzlich Allergien verursachen.

 

Föhnen:

Direkte Hitze trocknet die Haut zusätzlich aus.

Wie erkenne ich erste Anzeichen geschädigter Haut?

Erste Anzeichen für beginnende Hautprobleme ist trockene, gerötete und leicht schuppende Haut mit beginnendem Juckreiz.

 

Folgen bei sorglosem Umgang: siehe Beispiele „Hautschäden“ (YouTube)

 

Tipp: Beginnende Hautprobleme möglichst rasch von dem:der Hautarzt:Hautärztin abklären lassen!

Praxistipps für gesunde Haut im Friseuralltag

Arbeitshygiene und Sauberkeit einhalten

Um die Haut gesund zu erhalten, sind Arbeitshygiene und Sauberkeit immer zu beachten! Dazu zählen folgende Punkte:

  • Kein Handschmuck bei der Arbeit
  • Einmalhandschuhe nur einmal tragen
  • Richtiges Ausziehen verschmutzter Handschuhe
  • Arbeitsmittel regelmäßig desinfizieren
  • Beim Umgang mit Friseurstoffen nicht essen, trinken und rauchen
  • Auch kleine Verletzungen sofort versorgen
  • Zu heißes Wasser beim Händewaschen vermeiden

Qualität der Arbeitsmittel

Nickelhaltige Friseurwerkzeuge können allergische Reaktionen der Haut auslösen. Zwar werden für das Schneidwerkzeug heutzutage meist hochwertige legierte Stähle verwendet, aber Friseurzubehör wie z. B. Haarnadeln oder Klammern setzt nach wie vor Nickel frei. Ist bei Scheren aus nickelhaltigem Material der Kunststoffring beschädigt, können die Finger mit dem Metall in Kontakt kommen. Am besten ist es, bereits bei der Beschaffung der Materialen auf Nickelfreiheit zu achten.

Verzichten Sie auf die Verwendung von Duft- und Konservierungsstoffen in Haarfarben, Shampoos und Stylingprodukten. Sie können nicht nur beim Personal, sondern auch bei den Kunden:Kundinnen allergische Reaktionen hervorrufen.

Handschuhe

  • Handschuhe sollten dann eingesetzt werden, wenn sie erforderlich sind – auf jeden Fall beim Färben und Blondieren. Das Ziel ist, den richtigen, geeigneten Handschuh so lange wie nötig und so kurz wie möglich zu verwenden. Generell gilt: Nur ein Handschuh, der für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist, bietet Schutz. Daher ist die Auswahl des geeigneten Handschuhs für die jeweilige Tätigkeit wichtig: Material, Länge und Größe spielen dabei eine wesentliche Rolle. Welches Material am besten geeignet ist, hängt von der Tätigkeit und dem verwendeten Reinigungs-, Färbe- oder Pflegeprodukt ab.
  • Bei allen Färbetechniken wie z. B. Balayage, Strähnen, usw., beim Haarewaschen, bei Vorbereitungsarbeiten und beim Farbeauftragen sollten enganliegende, langstulpige Einmalschutzhandschuhe (aus Nitril oder Vinyl) verwendet werden!
  • Damit die Haut nicht zu sehr aufquillt und nicht durch unnötig langes Handschuhtragen nachhaltig geschädigt wird, ist es wichtig, vor allem auch Einhandschuhe regelmäßig zu wechseln.
  • Geeignete passende Schutzhandschuhe sind von dem:der Arbeitgeber:in in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Ausziehen verschmutzter Handschuhe ist es wichtig, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, damit es nicht zum Kontakt mit allergenen oder anderen Stoffen kommt, die die Haut belasten.
Korrektes Ausziehen der Handschuhe - Schritt 1-6 (Fotocredit: lwtaf)

Hautschutz - Hautreinigung - Hautpflege

Wer Hautprobleme verhindern möchte, kommt am Drei-Punkte-Hautschutzprogramm „Hautschutz– Hautreinigung – Hautpflege“ nicht vorbei. Mit diesem Programm können bei hautbelastenden Tätigkeiten viele Hautschäden (wie z. B. trockene, schuppende oder juckende Haut, Ekzeme oder Allergien) bereits im Vorfeld vermieden werden. Es gilt

  • Hautschutz – vor der Arbeit und zwischendurch zur Stärkung der Hautbarriere
  • Hautreinigung – mit milden, rückfettenden Handreinigungsmitteln
  • Hautpflege nach der Arbeit und vor dem Schlafengehen unterstützt die Regeneration der Haut.

Cremen, cremen, cremen!

Das Um und Auf ist das regelmäßige Eincremen der Hände. Vor Arbeitsbeginn und während der Arbeit mit einer im wässrigen Bereich wirksamen Hautschutzcreme, nach Arbeitsende mit einer regenerierenden Hautpflegecreme. Besonders wirksam ist das Eincremen am Abend, kurz vor dem Schlafengehen!

 

Geeignete berufliche Hautmittel (Hautschutzcremen, milde Flüssigseifen und Hautpflegecremen) sind übrigens von dem:der Arbeitgeber:in unentgeltlich und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Schutz- und Pflegecremen sind ebenso persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe und sind von den Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen verpflichtend zu verwenden. Üblicherweise sind Cremen im Dosierspender anzubieten. Werden Tuben verwendet, ist pro Person eine eigene Tube vorzusehen.

Was, wenn trotzdem Hautveränderungen auftreten?

Sobald Hautveränderungen sichtbar sind, sollten Sie mit dem:der für Ihren Betrieb zuständigen Arbeitsmediziner:in Kontakt aufnehmen und die Hautveränderungen zusätzlich rasch von einem:einer Hautarzt:Hautärztin abklären lassen.

 

Kommt im Zuge der Untersuchung der Verdacht auf, dass die Hautveränderung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, ist die Meldung einer Berufskrankheit (BK 19) an die AUVA erforderlich. Da berufsbedingte Hauterkrankungen bis zur Aufgabe des Berufs führen können, ist es wichtig, Betroffenen so rasch wie möglich Zugang zu den umfangreichen AUVA-Präventionsmaßnahmen zu verschaffen.

 

Nach erfolgter Meldung der Berufskrankheit erhalten Betroffene eine Einladung zur AUVA-Hautsprechstunde, bei der ein:e Arbeitsmediziner:in und ein:e Dermatolog:in für die individuelle Beratung und Unterstützung zur Verfügung stehen

 

Mehr Infos zum mehrstufigen AUVA-Präventionsprogramm finden Sie auch im Blog-Beitrag Sie im Blog-Beitrag Wenn die Haut streikt …